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beide Fälle : Folgeverordnung mit 6x klassische Massage
Patient sagt er war vorher nicht in einer anderen Praxis zur Behandlung, wegen eine KH-Aufenthalts - dass erste Rezept ist verfallen. Habe mit dem verordnendem Arzt Rücksprache gehalten mit dem Ergebnis: er ändert die Verordnung nicht in eine Erstverordnung, da er ja schon eine ausgestellt hat. Kann ich ich den Patienten jetzt nur 4mal behandeln, da es ja eine Folgeverordnung ist oder 6mal, da ja die Erstverordnung nicht in Anspruch genommen wurde bzw. konnte?
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Maximilian Öller schrieb:
Was soll ich da machen, wie kan ich die Rezepte abrechnen?
beide Fälle : Folgeverordnung mit 6x klassische Massage
Patient sagt er war vorher nicht in einer anderen Praxis zur Behandlung, wegen eine KH-Aufenthalts - dass erste Rezept ist verfallen. Habe mit dem verordnendem Arzt Rücksprache gehalten mit dem Ergebnis: er ändert die Verordnung nicht in eine Erstverordnung, da er ja schon eine ausgestellt hat. Kann ich ich den Patienten jetzt nur 4mal behandeln, da es ja eine Folgeverordnung ist oder 6mal, da ja die Erstverordnung nicht in Anspruch genommen wurde bzw. konnte?
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Gruß
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TDB schrieb:
wenn Erst VO nicht in Anspruch genommen wurde würden wir 6 Behandlung abgeben.
Gruß
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christos schrieb:
Bei Folgeverordnung würde ich nur 4x abgeben, oder Patient lässt sich von einem anderen Arzt Erstverordnung ausstellen. Oder nimmst die alte Erstverordnung und lässt es auf späteren Beginn datieren. Viel Glück.
In meinem Einzugsgebiet gibt es einen Arzt, der häufig als Erstverordnung nur vier Behandlungen ausstellt. Warum sollte ich nun die Folgeverordnung mit sechs Behandlungen verweigern? :unamused:
Schade, dass sich manche einem "Kontroll-Gehorsam" unterwerfen - selbst dort, wo wir gar nicht für mögliche Fehler bei der Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien verantwortlich sind und sie auch nicht selbst erkennen können...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn - wie in diesem Fall - mir die Erstverordnung nicht vorliegt, genüge ich meiner Prüfpflicht, wenn die mir nun vorgelegte Verordnung in sich plausibel ist. Ich rechne solche Folgeverordnungen schon immer problemlos ab - ohn eine mögliche Historie zu beachten.
In meinem Einzugsgebiet gibt es einen Arzt, der häufig als Erstverordnung nur vier Behandlungen ausstellt. Warum sollte ich nun die Folgeverordnung mit sechs Behandlungen verweigern? :unamused:
Schade, dass sich manche einem "Kontroll-Gehorsam" unterwerfen - selbst dort, wo wir gar nicht für mögliche Fehler bei der Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien verantwortlich sind und sie auch nicht selbst erkennen können...
Gruß
Nora
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rudibam schrieb:
:OO :clap:)
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Tempelritter schrieb:
4x und Schluss.
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