Wir suchen Dich, und brauchen
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
keinen langen Lebenslauf – ruf
einfach an unter 0221. 16845425 und
frag nach Jan oder Alex und wir
sprechen verabreden uns. Uns
interessiert Deine Jobvorstellung.
Schau Dir einfach unsere Praxis und
unser Team an und wenn Du genauso
begeistert von uns bist, wie wir
selbst, kannst Du Deine Arbeitszeit
in unserer Praxis im Herzen von
Köln flexibel gestalten. Für die
entspannte Mittagspause bieten wir
Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
beide Fälle : Folgeverordnung mit 6x klassische Massage
Patient sagt er war vorher nicht in einer anderen Praxis zur Behandlung, wegen eine KH-Aufenthalts - dass erste Rezept ist verfallen. Habe mit dem verordnendem Arzt Rücksprache gehalten mit dem Ergebnis: er ändert die Verordnung nicht in eine Erstverordnung, da er ja schon eine ausgestellt hat. Kann ich ich den Patienten jetzt nur 4mal behandeln, da es ja eine Folgeverordnung ist oder 6mal, da ja die Erstverordnung nicht in Anspruch genommen wurde bzw. konnte?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Was soll ich da machen, wie kan ich die Rezepte abrechnen?
beide Fälle : Folgeverordnung mit 6x klassische Massage
Patient sagt er war vorher nicht in einer anderen Praxis zur Behandlung, wegen eine KH-Aufenthalts - dass erste Rezept ist verfallen. Habe mit dem verordnendem Arzt Rücksprache gehalten mit dem Ergebnis: er ändert die Verordnung nicht in eine Erstverordnung, da er ja schon eine ausgestellt hat. Kann ich ich den Patienten jetzt nur 4mal behandeln, da es ja eine Folgeverordnung ist oder 6mal, da ja die Erstverordnung nicht in Anspruch genommen wurde bzw. konnte?
Gefällt mir
Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TDB schrieb:
wenn Erst VO nicht in Anspruch genommen wurde würden wir 6 Behandlung abgeben.
Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christos schrieb:
Bei Folgeverordnung würde ich nur 4x abgeben, oder Patient lässt sich von einem anderen Arzt Erstverordnung ausstellen. Oder nimmst die alte Erstverordnung und lässt es auf späteren Beginn datieren. Viel Glück.
In meinem Einzugsgebiet gibt es einen Arzt, der häufig als Erstverordnung nur vier Behandlungen ausstellt. Warum sollte ich nun die Folgeverordnung mit sechs Behandlungen verweigern? :unamused:
Schade, dass sich manche einem "Kontroll-Gehorsam" unterwerfen - selbst dort, wo wir gar nicht für mögliche Fehler bei der Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien verantwortlich sind und sie auch nicht selbst erkennen können...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Wenn - wie in diesem Fall - mir die Erstverordnung nicht vorliegt, genüge ich meiner Prüfpflicht, wenn die mir nun vorgelegte Verordnung in sich plausibel ist. Ich rechne solche Folgeverordnungen schon immer problemlos ab - ohn eine mögliche Historie zu beachten.
In meinem Einzugsgebiet gibt es einen Arzt, der häufig als Erstverordnung nur vier Behandlungen ausstellt. Warum sollte ich nun die Folgeverordnung mit sechs Behandlungen verweigern? :unamused:
Schade, dass sich manche einem "Kontroll-Gehorsam" unterwerfen - selbst dort, wo wir gar nicht für mögliche Fehler bei der Umsetzung der Heilmittel-Richtlinien verantwortlich sind und sie auch nicht selbst erkennen können...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
:OO :clap:)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
4x und Schluss.
Mein Profilbild bearbeiten