Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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1. EV: 6 X KG
1. FV: 6X KG jedoch wegen Rheha nur 1 Behandlung erhalten
2. FV: 6X KG und alle erhalten
Neues Rezept als FV über 5 x KG oder Rezept a.d. Regelfalles?
Die Frage ist also ob zunächst 18 Behandlungen unter WS2a genommen werden müssen oder die Anzahl der Rezepte hier ausschlaggebend ist?
Habe eigentlich immer gedacht es geht um die Anzahl der Anwendungen bin mir gerade aber etwas unsicher. Wer kann mir helfen? :tired_face:
Ach übrigens wurde keine 12 wöchige Behandlungspause bei mir eingehalten. Besten Dank für Eure qualifizierten Antworten.
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canna41 schrieb:
Hallo Zusammen. Patient hat mehrere Rezepte erhalten und jetzt steht das nächste an aber ich weiss nicht wie es richtig ist bei Indikationsschlüssel WS2a.
1. EV: 6 X KG
1. FV: 6X KG jedoch wegen Rheha nur 1 Behandlung erhalten
2. FV: 6X KG und alle erhalten
Neues Rezept als FV über 5 x KG oder Rezept a.d. Regelfalles?
Die Frage ist also ob zunächst 18 Behandlungen unter WS2a genommen werden müssen oder die Anzahl der Rezepte hier ausschlaggebend ist?
Habe eigentlich immer gedacht es geht um die Anzahl der Anwendungen bin mir gerade aber etwas unsicher. Wer kann mir helfen? :tired_face:
Ach übrigens wurde keine 12 wöchige Behandlungspause bei mir eingehalten. Besten Dank für Eure qualifizierten Antworten.
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Shakespeare schrieb:
Bei der Erstverordnung gilt die Höchstverordnungsmenge 6 mal (kann also auch weniger sein). Bei den Folgeverordnungen ist die Anzahl der Verordnungen nicht definiert, sondern nur die Höchstmenge, 6mal (also auch weniger möglich) und dass die Gesamtmenge nicht 18 überschreiten darf. Aus meiner Sicht kann der Arzt also durchaus mehr als 2 Folgeverordnungen ausstellen, wenn die 18 als Obergrenze nicht überschritten wird. Ich hoffe, dass die Kasse das auch so sieht... LG S.
Sprich: das nächste Rezept muss eine VadR sein.
Anders läge der Fall, wenn das zweite Rezept als "1xKG" ausgestellt gewesen wäre. Dann wären noch 5 Behandlungen im Regelfall möglich und der Arzt könnte noch ein Rezept im Regelfall ausstellen.
Du hast Recht: es geht um die Anzahl der Anwendungen. Aber hierbei um die rezeptierten und nicht um die tatsächlich erhaltenen.
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StefanP schrieb:
Meines Wissens nach interessiert es die Kasse nicht, ob vom zweiten Rezept alle 6 Behandlungen geleistet wurden oder nur 1.
Sprich: das nächste Rezept muss eine VadR sein.
Anders läge der Fall, wenn das zweite Rezept als "1xKG" ausgestellt gewesen wäre. Dann wären noch 5 Behandlungen im Regelfall möglich und der Arzt könnte noch ein Rezept im Regelfall ausstellen.
Du hast Recht: es geht um die Anzahl der Anwendungen. Aber hierbei um die rezeptierten und nicht um die tatsächlich erhaltenen.
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