Für unsere Praxis am Edersee (
Ferienregion) suchen wir eine
Physiotherapeutin in Vollzeit
( 35 Stunden) Die Praxis ist modern
ausgestattet mit Dauerpatienten
und Neukunden.
Eine Weiterbildung wird von uns
angeboten !
Eine renovierte 2 Zimmerwohnung mit
EBK, See-und Schlossblick kann
angemietet werden.
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Ist dieses Datum jetzt exakt einzuhalten?! Wenn ja, wird die VO ungültig (kein Geld), wenn ein Tag früher oder später begonnen wird?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe eine VO, bei der im Feld -Behandlungsbeginn spätestens am-, das "spätestens" durchgestrichen ist (mit Stempel+ Unterschrift vom Arzt), so dass nun zu lesen ist : Behandlungsbeginn am yx
Ist dieses Datum jetzt exakt einzuhalten?! Wenn ja, wird die VO ungültig (kein Geld), wenn ein Tag früher oder später begonnen wird?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
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PTP Gernold Peters schrieb:
Hast du keinen Bleistift?
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morpheus-06 schrieb:
der Arzt kann das so festlegen, dieser Termin wäre dann einzuhalten.
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