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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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AOK Hessen hat ein KG Rezept fehlerhaft abgerechnet und diesen Fehler telefonisch auch eingeräumt.
Wie beantrage ich die "Strafgebühr", glaube es sind 40 Euro für Fehler seitens der Abrechnungsstelle )
LG steupel
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steupel schrieb:
Hallo,
AOK Hessen hat ein KG Rezept fehlerhaft abgerechnet und diesen Fehler telefonisch auch eingeräumt.
Wie beantrage ich die "Strafgebühr", glaube es sind 40 Euro für Fehler seitens der Abrechnungsstelle )
LG steupel
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Verzugszinsen in welcher Höhe ?
LG steupel
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steupel schrieb:
Hallo,
Verzugszinsen in welcher Höhe ?
LG steupel
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morpheus-06 schrieb:
-0,83% Basiszinssatz plus 8,17% BGB 288 (2)
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morpheus-06 schrieb:
Per Rechnung den Betrag nachfordern + die 40€ und Verzugszinsen.
wo steht denn das mit dem Schadensersatz und den 40 € geschrieben ?
VG
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Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
§288 BGB
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
Gruß Evi
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steupel schrieb:
Danke !
wo steht denn das mit dem Schadensersatz und den 40 € geschrieben ?
VG
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