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Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
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Freitag rief mich ein Patient an, dass seine Private KV ihn angerufen habe, um nachzufragen ob es wirklich so wäre dass ich seine Frau an Feiertagen in der Einrichtung versorgt habe. Sprich ob er das bezeugen könne, da Ihnen dies mehr als eigenartig vorkäme. Daraufhin meinte der Mann dass er das nicht könne, er aber gerne in der Einrichtung zwecks Dokumentation nachfragen könne.
Die Einrichtung hat nun aber leider nicht dokumentiert wann ich bei seiner Frau zur Behandlung war, sondern legte mur die Hand dafür ins Feuer dass ich in konstanter Regelmäßigkeit immer an den üblichen Tagen zu gleichen Zeiten da wäre bzw. wenn diese auf einen Feiertag fallen am nachfolgenden Tag.
Ich war total erschüttert weil ich genau wußte dass ich nicht an Feiertagen in der Einrichtung war und ich mir dass in der Rechnungsstellung auch nicht erklären konnte. Das habe ich dem Mann auch ehrlich gesagt.
Zuhause habe ich bei Durchsicht meiner Unterlagen dann mit Entsetzen feststellen müssen, dass ich für die Rechnungsstellung die falsche Kalenderübersicht von 2017 verwendet habe als ich die Rechnung geschrieben habe, und da lande ich dann entsprechend auf den Feiertagen.
Jetzt wirft man mir vor, bewußt wiederholt falsche Daten verwendet zu haben um die Versicherung zu betrügen.
Ich weiss, sowas darf nicht passieren, aber niemand ist unfehlbar und das war meine erste Rechnung als Existenzgründer.
Jetzt meine Frage: Kann das für mich im Nachhinein oder auch dem Patienten irgendwelche Folgen haben? Oder werden im Zweifelsfall einfach nur die entsprechenden Behandlungen von der PKV nicht erstattet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Freitag rief mich ein Patient an, dass seine Private KV ihn angerufen habe, um nachzufragen ob es wirklich so wäre dass ich seine Frau an Feiertagen in der Einrichtung versorgt habe. Sprich ob er das bezeugen könne, da Ihnen dies mehr als eigenartig vorkäme. Daraufhin meinte der Mann dass er das nicht könne, er aber gerne in der Einrichtung zwecks Dokumentation nachfragen könne.
Die Einrichtung hat nun aber leider nicht dokumentiert wann ich bei seiner Frau zur Behandlung war, sondern legte mur die Hand dafür ins Feuer dass ich in konstanter Regelmäßigkeit immer an den üblichen Tagen zu gleichen Zeiten da wäre bzw. wenn diese auf einen Feiertag fallen am nachfolgenden Tag.
Ich war total erschüttert weil ich genau wußte dass ich nicht an Feiertagen in der Einrichtung war und ich mir dass in der Rechnungsstellung auch nicht erklären konnte. Das habe ich dem Mann auch ehrlich gesagt.
Zuhause habe ich bei Durchsicht meiner Unterlagen dann mit Entsetzen feststellen müssen, dass ich für die Rechnungsstellung die falsche Kalenderübersicht von 2017 verwendet habe als ich die Rechnung geschrieben habe, und da lande ich dann entsprechend auf den Feiertagen.
Jetzt wirft man mir vor, bewußt wiederholt falsche Daten verwendet zu haben um die Versicherung zu betrügen.
Ich weiss, sowas darf nicht passieren, aber niemand ist unfehlbar und das war meine erste Rechnung als Existenzgründer.
Jetzt meine Frage: Kann das für mich im Nachhinein oder auch dem Patienten irgendwelche Folgen haben? Oder werden im Zweifelsfall einfach nur die entsprechenden Behandlungen von der PKV nicht erstattet?
Allerdings kann die KK diesen Anlass nehmen, um Rechnungen aus der Vergangenheit zu prüfen.
Ich glaube kaum, dass bei einer solchen Rechnung ein Betrugsvorwurf darstellbar ist. Ggf. wird man argumentieren, dass Unfähigkeit nicht vor Strafe schützt, etc. Ob ein Gericht da folgen wird ist fraglich.
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>>...und das war meine erste Rechnung als Existenzgründer. ...<<<
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Michael,
>>...und das war meine erste Rechnung als Existenzgründer. ...<<<
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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norge schrieb:
Wenn das deine erste Rechnung ist, wie kommt die Versicherung auf diesen Wortlaut: bewußt wiederholt falsche Daten?
Wenn das deine erste Rechnung ist, wie kommt die Versicherung auf diesen Wortlaut: bewußt wiederholt falsche Daten?
Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Tag der deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag - wenn man im Kalender verrutscht geht das alles und jedes fehlerhafte Datum nach dem ersten Fehler ist ein wiederholt falsches Datum - darum ergeben sich aus einer passend gemachten VO auch sechs Fälle von Sozialversicherungsbetrug und nicht nur einer :)
Die Ausführung eines Betruges setzt Vorsatz voraus. Entschuldigungsbrief schreiben (die Erklärung ist zwar reichlich dämlich** aber plausibel; solche Dinge passieren jedem Mal - aber bitte nur einmal...), Rechnung korrekt ausstellen, fertig.
**sorry Anonymus, da musst du jetzt durch...
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Papa Alpaka schrieb:
norge schrieb am 5.12.16 16:01:
Wenn das deine erste Rechnung ist, wie kommt die Versicherung auf diesen Wortlaut: bewußt wiederholt falsche Daten?
Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, Tag der deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag - wenn man im Kalender verrutscht geht das alles und jedes fehlerhafte Datum nach dem ersten Fehler ist ein wiederholt falsches Datum - darum ergeben sich aus einer passend gemachten VO auch sechs Fälle von Sozialversicherungsbetrug und nicht nur einer :)
Die Ausführung eines Betruges setzt Vorsatz voraus. Entschuldigungsbrief schreiben (die Erklärung ist zwar reichlich dämlich** aber plausibel; solche Dinge passieren jedem Mal - aber bitte nur einmal...), Rechnung korrekt ausstellen, fertig.
**sorry Anonymus, da musst du jetzt durch...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Weiß ja selbst wie dämlich das ist. Auf der anderen Seite ist ja wohl jemand der mit Vorsatz betrügen will kaum sooo dämlich und nimmt n Feiertag als Datum. hab echt Sorge dass die Versicherung das eben nicht so einfach abtut oder dem Versicherten daraus irgendwas nachteiliges entsteht
Mit solch einem Brief rettest Du die Sache wahrscheinlich auch für Deine Patientin. Bei Privatversicherungen sitzen nämlich gelegentlich noch Menschen mit Entscheidungsspielraum.
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Sabine Rabbel schrieb:
Schreib einen netten Brief mit der Erklärung nebst Bitte um Entschuldigung für die Schlamperei an die Versicherung und gib den der Patientin bzw. ihrem Ehemann. So'n Mist passiert einfach manchmal und besonders bei Rechnungen, die man abends schon im Halbschlaf oder tagsüber in Eile kurz vor der Briefkastenleerung schreibt. Ruhig dazuschreiben, daß Du Anfängerin beim Rechnungsschreiben bist und daß Dir Dein Fehler irre peinlich ist - was ja wohl auch wahrheitsgemäß ist.
Mit solch einem Brief rettest Du die Sache wahrscheinlich auch für Deine Patientin. Bei Privatversicherungen sitzen nämlich gelegentlich noch Menschen mit Entscheidungsspielraum.
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michael933 schrieb:
Na ja, bei einmaligem Versehen mit logischer (wenn auch dämlicher) Erklärung sind eher wohl keine juristischen Konsequenzen.
Allerdings kann die KK diesen Anlass nehmen, um Rechnungen aus der Vergangenheit zu prüfen.
Ich glaube kaum, dass bei einer solchen Rechnung ein Betrugsvorwurf darstellbar ist. Ggf. wird man argumentieren, dass Unfähigkeit nicht vor Strafe schützt, etc. Ob ein Gericht da folgen wird ist fraglich.
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