Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
Patient wie auch Anmeldung haben das aktuelle Datum/Unterschrift im neuem Rezept getätigt.
Warum auch immer, hat Patient das alte Rezept mit diesem Behandlungs-Datum auch unterschrieben.
Nun sind zwei Rezept mit dem gleichen Behandlungs-Datum abgerechnet worden.
Einmal letzte Termin, einmal erste Termin.
Dies hätte nicht passieren dürfen, weiß ich.
Zu Recht hatte die Kasse hier abgezogen.
Wir haben dies auf unseren Kopien berichtigt und vom Patient nochmals quittieren lassen.
Die Kasse, die TK, hat die Nachforderung wieder abgelehnt.
Ist es nicht mehr zulässig, dieses Datum mit erneuter Unterschrift zu berichtigen?
Gefällt mir
"Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich."
Diesbezüglich führen wir aktuell einen Rechtsstreit vor dem SG gegen der Bundesknappschaft weil sie eine entsprechende Korrektur ebenfalls nicht anerkennen will.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Anlage 3a Ziffer 5 Lit. o
"Nachträgliche Korrekturen des Behandlungsdatums und der Maßnahmen sind gemäß Ziffer 4 Absatz 5 möglich."
Diesbezüglich führen wir aktuell einen Rechtsstreit vor dem SG gegen der Bundesknappschaft weil sie eine entsprechende Korrektur ebenfalls nicht anerkennen will.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Nicht vergessen die erneute Umterschrift mit dem Datum der Korrektur zu versehen, darauf reiten die gern rum...auch wenn s gaga ist.
Muss dieses erneute Datum, nicht nur bei ärztlichen Änderungen gesetzt werden?
Ansonsten, da liegt der Fehlerscream
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
birgit0602 schrieb:
@ali
Muss dieses erneute Datum, nicht nur bei ärztlichen Änderungen gesetzt werden?
Ansonsten, da liegt der Fehlerscream
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@birgit0602 leider auch bei Patientenunterschriften...
Was mache ich denn, wenn ich das falsche Datum eintrage, es ihm gleichen Moment merke und dann ändern will?
Mir passiert es manchmal das ich "träume" und dann z.B. statt des 03.12 denn 02.12
als Datum eintrage. Fehler sofort gemerkt und dann?
Früher hätte ich einfach drübergeschrieben, aber das geht ja jetzt nicht mehr.
Was mache in in so einem Fall? Das Datum durchstreichen und in der nächsten Zeile das richtige Datum eintragen? Und was mache ich wenn der Patient den Termin schon
unterschrieben hat und mir fällt der Fehler dann auf?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Break schrieb:
Mal ne ähnliche Frage...
Was mache ich denn, wenn ich das falsche Datum eintrage, es ihm gleichen Moment merke und dann ändern will?
Mir passiert es manchmal das ich "träume" und dann z.B. statt des 03.12 denn 02.12
als Datum eintrage. Fehler sofort gemerkt und dann?
Früher hätte ich einfach drübergeschrieben, aber das geht ja jetzt nicht mehr.
Was mache in in so einem Fall? Das Datum durchstreichen und in der nächsten Zeile das richtige Datum eintragen? Und was mache ich wenn der Patient den Termin schon
unterschrieben hat und mir fällt der Fehler dann auf?
Also, ich träume da regelmässig mindestens 1x im Monat...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
@Break bisher ist das bei uns immer so durchgegangen. Wenn es zurück käme, mit erneuter patunterschrift heilbar. Könntest Du auch profilaktisch machen mit Unterschrift und extra Datum der erneuten Unterschrift nerd_face
Also, ich träume da regelmässig mindestens 1x im Monat...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
birgit0602 schrieb:
Patient kam am letzten Behandlungsdatum mit der nächsten VO.
Patient wie auch Anmeldung haben das aktuelle Datum/Unterschrift im neuem Rezept getätigt.
Warum auch immer, hat Patient das alte Rezept mit diesem Behandlungs-Datum auch unterschrieben.
Nun sind zwei Rezept mit dem gleichen Behandlungs-Datum abgerechnet worden.
Einmal letzte Termin, einmal erste Termin.
Dies hätte nicht passieren dürfen, weiß ich.
Zu Recht hatte die Kasse hier abgezogen.
Wir haben dies auf unseren Kopien berichtigt und vom Patient nochmals quittieren lassen.
Die Kasse, die TK, hat die Nachforderung wieder abgelehnt.
Ist es nicht mehr zulässig, dieses Datum mit erneuter Unterschrift zu berichtigen?
Es kam nicht zur Sprache, dass ein erneutes Datum geschrieben werden musste.
Werde dieses zusätzliche Datum, aber zukünftig hinschreiben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
birgit0602 schrieb:
Nach Rücksprache mit der Kasse, werden uns neben des Behandlungstages auch die 40€ gutgeschrieben.
Es kam nicht zur Sprache, dass ein erneutes Datum geschrieben werden musste.
Werde dieses zusätzliche Datum, aber zukünftig hinschreiben.
Mein Profilbild bearbeiten