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habe vergessen auf einem Rezept den Stempel zu stempeln. Rezept wurde einbehalten. Keine Auszahlung. Rezept von der AOK Hessen. Was kann ich tun außer Widerspruch einzulegen.
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chrimi020 schrieb:
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[zitat]chrimi020 schrieb am 27.5.18 21:34:
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Tempelritter schrieb:
chrimi020 schrieb am 27.5.18 21:34:
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Jaja... die AOK Hessen. Aber vermutlich wissen die gar nicht, was die DAGASO für die alles absetzt. Ich schreiben nun direkt an die AOK und erst wenn die rumzicken wird das Sozialgericht es regeln.
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[zitat]chrimi020 schrieb am 27.5.18 21:34:
Hallo,
habe vergessen auf einem Rezept den Stempel zu stempeln. Rezept wurde einbehalten. Keine Auszahlung. Rezept von der AOK Hessen. Was kann ich tun außer Widerspruch einzulegen.
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Jaja... die AOK Hessen. Aber vermutlich wissen die gar nicht, was die DAGASO für die alles absetzt. Ich schreiben nun direkt an die AOK und erst wenn die rumzicken wird das Sozialgericht es regeln.
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Wonderwoman schrieb:
chrimi020 schrieb am 27.5.18 21:34:
Hallo,
habe vergessen auf einem Rezept den Stempel zu stempeln. Rezept wurde einbehalten. Keine Auszahlung. Rezept von der AOK Hessen. Was kann ich tun außer Widerspruch einzulegen.
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Jaja... die AOK Hessen. Aber vermutlich wissen die gar nicht, was die DAGASO für die alles absetzt. Ich schreiben nun direkt an die AOK und erst wenn die rumzicken wird das Sozialgericht es regeln.
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... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
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... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
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michael933 schrieb:
... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
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michael933 schrieb am 2.6.18 10:27:
... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
"Ich kann Sie leider nicht behandeln da Ihr Kostenträger äußerst unangenehm durch rechtswidriges Nichtbezahlen meiner Leistungen auffällt."
...es sollen alle gesetzlich Versicherten nach gleichen Gesichtspunkten behandelt werden, und "Kostenträger X bezahlt meine Leistungen regelmäßig nicht" ist ein veritabler Grund auf eine Zusammenarbeit zu verzichten. Betrifft alle Versicherten nach gleichem Grundsatz :)
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[zitat]michael933 schrieb am 2.6.18 10:27:
... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist... [/zitat]
"Ich kann Sie leider nicht behandeln da Ihr Kostenträger äußerst unangenehm durch rechtswidriges Nichtbezahlen meiner Leistungen auffällt."
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Papa Alpaka schrieb:
michael933 schrieb am 2.6.18 10:27:
... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
"Ich kann Sie leider nicht behandeln da Ihr Kostenträger äußerst unangenehm durch rechtswidriges Nichtbezahlen meiner Leistungen auffällt."
...es sollen alle gesetzlich Versicherten nach gleichen Gesichtspunkten behandelt werden, und "Kostenträger X bezahlt meine Leistungen regelmäßig nicht" ist ein veritabler Grund auf eine Zusammenarbeit zu verzichten. Betrifft alle Versicherten nach gleichem Grundsatz :)
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UW schrieb:
nur viele Kosten bringen bestimmte Krankenkassen dazu mal ihre Absetzungsprovisionen mit ihren Abrechnungszentren zu überdenken :)
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Mir ist das gleiche passiert bei drei Rezepten, insgesamt 500 Euro.
AOK Nordost hat mir die Verordnungen zurückgeschickt zum Stempeln und Neueinreichen.
Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
Da bleibt einem eigentlich nur der Klageweg.
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Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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Break schrieb am 11.2.19 22:39:
Mir ist das gleiche passiert bei drei Rezepten, insgesamt 500 Euro.
AOK Nordost hat mir die Verordnungen zurückgeschickt zum Stempeln und Neueinreichen.
Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
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Da bleibt einem eigentlich nur der Klageweg.
Da kannst du klagen wie du willst, die AOK Nordost handelt in diesem Fall korrekt nach den HMR, die AOK Hessen handelt aus Kulanz pro PT.
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[zitat]Break schrieb am 11.2.19 22:39:
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Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
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Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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Tempelritter schrieb:
Break schrieb am 11.2.19 22:39:
Mir ist das gleiche passiert bei drei Rezepten, insgesamt 500 Euro.
AOK Nordost hat mir die Verordnungen zurückgeschickt zum Stempeln und Neueinreichen.
Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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Break schrieb:
Mir ist das gleiche passiert bei drei Rezepten, insgesamt 500 Euro.
AOK Nordost hat mir die Verordnungen zurückgeschickt zum Stempeln und Neueinreichen.
Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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chrimi020 schrieb:
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Tempelritter schrieb:
chrimi020 schrieb am 27.5.18 21:34:
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michael933 schrieb:
... und zusätzlich nicht vergessen, den Patienten zu informieren. Ich denke, dass Negativwerbung ebenfalls am Image nagt, ibs. bei einer GKV, deren Aussendarstellung fast schon zynisch ist...
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"Ich kann Sie leider nicht behandeln da Ihr Kostenträger äußerst unangenehm durch rechtswidriges Nichtbezahlen meiner Leistungen auffällt."
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Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
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Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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Ziemlich willkürlich was die einzelnen Kassen so machen.
Hatte aber bei der AOK Hessen mal den Fall, daß ich mir eine VO AdR nicht genehmigen lies.
Haben die ohne Probleme nachträglich genehmigt, die AOK Nordost wiederum macht genau das nicht.
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AOK Nordost hat mir die Verordnungen zurückgeschickt zum Stempeln und Neueinreichen.
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