WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
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ralf277 schrieb:
Hallo,
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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Papa Alpaka schrieb:
Vergiss die eine offene Unterschrift, das sind €20 die du telefonisch mit der GKV abklären kannst, je nach Kulanz kommst du vielleicht damit durch.
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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