Du bist auf der Suche nach einer
abwechslungsreichen Arbeitsstelle,
bei der deine Leistungen
wertgeschätzt werden?
Bei mir hast du die Möglichkeit,
Teil eines engagierten Teams zu
werden. Ich suche zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit.
Die Praxis Malz für Physiotherapie
wurde bereits von meinem Vater
gegründet und ist dadurch bereits
seit über 40 Jahren in Bonn-Beuel
etabliert. Im Laufe der Zeit hat
sich die Praxis immer
weiterentwickelt und nun ...
abwechslungsreichen Arbeitsstelle,
bei der deine Leistungen
wertgeschätzt werden?
Bei mir hast du die Möglichkeit,
Teil eines engagierten Teams zu
werden. Ich suche zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d) in
Vollzeit.
Die Praxis Malz für Physiotherapie
wurde bereits von meinem Vater
gegründet und ist dadurch bereits
seit über 40 Jahren in Bonn-Beuel
etabliert. Im Laufe der Zeit hat
sich die Praxis immer
weiterentwickelt und nun ...
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
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ralf277 schrieb:
Hallo,
folgender Fall:
Pat. hat letzte Behandlung nicht unterschrieben und die RZG nicht bezahlt(kein Geld bei),
jetzt hat sich rausgestellt das die Adresse auf der VO nicht stimmt.......
Wg DVSOG und ä. ist die Adresse nicht ermittelbar......
Was tun?
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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Papa Alpaka schrieb:
Vergiss die eine offene Unterschrift, das sind €20 die du telefonisch mit der GKV abklären kannst, je nach Kulanz kommst du vielleicht damit durch.
Der Eigenanteil ist egal, leg der Abrechnung eine an die Adresse auf der VO gerichtete Zahlungsaufforderung bei, nach SGB V Par. 43c fällt nach erfolgloser Aufforderung das Inkasso an die GKV, unabhängig von deren Bemühungen bekommst du dein Honorar.
Ob die Adresse stimmt oder nicht wird in der Arztpraxis geprüft, du kannst dich darauf verlassen das diese nur VOs ausstellt wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. Ungültige Versicherungskarten sind von der GLV einzuziehen; die gängige Praxis mit der Bitte den Chip durchzuschneiden erfüllt nicht die rechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von Missbrauch. Das ist aber nicht dein Problem sondern das der GKV ;)
(Und die DSGVO hat nicht mitzureden, BDSG Par. 32 erlaubt ausdrücklich die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen auch ohne Zustimmung des Betroffenen ... und jetzt nagelt mich nicht auf der Paragraphennummerierung fest, bitte ;) )
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