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Bzw darf die fehlende Seite durch den Leistungserbringer (also PT) ergänzt werden oder kann das nur der Arzt machen?
Ich habe dazu leider nichts in den neuen HMR gelesen, obwohl das ein häufiger Fehler der Ärzte ist..
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Sabine Rabbel schrieb:
Die Seitenangabe ist nur dann wichtig, wenn es parallel zwei VOen (z.B. für linkes Knie und rechtes Knie) gibt, weil sich dann aus der Seitenangabe ergeben muß, daß es zwei verschiedene Diagnosen sind und deshalb beide VOen parallel oder auch zeitgleich genutzt werden können. Wenn's eh nur eine VO gibt: drauf gepfiffen.
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trini schrieb:
Ist eine VO mit fehlender Seitenangabe (bei EX) abrechenbar?
Bzw darf die fehlende Seite durch den Leistungserbringer (also PT) ergänzt werden oder kann das nur der Arzt machen?
Ich habe dazu leider nichts in den neuen HMR gelesen, obwohl das ein häufiger Fehler der Ärzte ist..
wie dann allerdings eine maximale VO-Menge definiert werden kann, ist mir rätselhaft
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trini schrieb:
Danke- ja , so habe ich es auch gelesen..
wie dann allerdings eine maximale VO-Menge definiert werden kann, ist mir rätselhaft
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