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Die Praxis bietet:
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- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
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es gibt hier bei uns immer mehr Praxen, die nur noch den Spitzner Wärmeträger nehmen ohne eine zusätzliche Moorpackung. Das dann als Fango abrechnen.
Mein Erachten ist es dann ja nur ein „Körnerkissen“ und mit einer Fango nicht Vergleichbar oder abrechenbar.
Wie soll man damit umgehen, denn es ist doch betrug an der Kasse, am Patienten und für die Praxis die Moorpackungen extra nehmen, auch noch Kosten.
Wie ist eure Meinung dazu?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Pts,
es gibt hier bei uns immer mehr Praxen, die nur noch den Spitzner Wärmeträger nehmen ohne eine zusätzliche Moorpackung. Das dann als Fango abrechnen.
Mein Erachten ist es dann ja nur ein „Körnerkissen“ und mit einer Fango nicht Vergleichbar oder abrechenbar.
Wie soll man damit umgehen, denn es ist doch betrug an der Kasse, am Patienten und für die Praxis die Moorpackungen extra nehmen, auch noch Kosten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heißt das Ihr nehmt alle nur den Wärmeträger, ohne eine Moorunterlage und Rechnet es dann als Fango ab???
siehe Google: Spitzner Warmpacks
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therapeutin schrieb:
die Warmpacks sind ohne Moor es kommt nur auf die Wärme an :wink: und ja wird so abgerechnet,als "Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile"
siehe Google: Spitzner Warmpacks
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
;)... nur die Beihilfe macht da eine Unterscheidung... aber wer oder was ist die Beihilfe :)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Und was ist mit der Leistungsbeschreibung z.B. beim vdek?
X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
nachlesbar unter Link
Ich kann da keine Position nur als Packung ohne z.B. Moor finden. Welche Position rechnest Du denn mit den Kassen ab?
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Andreas Nickel schrieb:
@ Therapeutin
Und was ist mit der Leistungsbeschreibung z.B. beim vdek?
X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
nachlesbar unter Link
Ich kann da keine Position nur als Packung ohne z.B. Moor finden. Welche Position rechnest Du denn mit den Kassen ab?
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therapeutin schrieb:
die gleiche...Spitzner Warmpack ist als solches zugelassen.
;)... nur die Beihilfe macht da eine Unterscheidung... aber wer oder was ist die Beihilfe :)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Also ich möchte schon, dass die BH Patienten eine anständige Erstattung bekommen und entferne bei den Moorteilen immer das Flies....
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ali schrieb:
JürgenK schrieb am 1.3.19 08:25:
;)... nur die Beihilfe macht da eine Unterscheidung... aber wer oder was ist die Beihilfe :)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Also ich möchte schon, dass die BH Patienten eine anständige Erstattung bekommen und entferne bei den Moorteilen immer das Flies....
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therapeutin schrieb:
Wenn Fango drauft steht ist es als solches mit Warmpacks abrechenbar,es gibt keine speziellen Moorpackungen bei den GKVs,teilweise nur noch bei PKV :kissing_closed_eyes:
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Quietschmaus schrieb:
Wie therapeutin sagt, Spitzner Wärmeträger sind erstattungsfähig wie Fango-Paraffin (HMR § 24 Absatz 2 Nr. 5). Saubere Sache. :smile:
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