Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)
Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???
Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Frage: Ich benutze in meiner Praxis für Fango-Patienten Naturmoor-Packungen auf Wärmeträgern. Die Packungen werden nach einer Anwendung entsorgt. Daher habe ich bei Privat-Rechnungen 20,50€ in Rechnung gestellt "Warmpackung bei Anwendung einmal verwendbarer natürlicher Peloide".
Jetzt hat eine Patientin Schwierigkeiten mit der Beihilfe. Darum habe ich mir das noch einmal genauer angeschaut und habe plötzlich Sorge, dass ich das falsch in Rechnung stelle, da es in der Position ja heißt "ohne Verwendung von Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid"... Bei diesen Einmalpackungen hält doch ein Vlies das Moor fest?!?! :tired_face:
Aber der Körper ist doch direkt in Kontakt mit dem Fango (im Gegensatz zu den Wärmeträgern, wo das Moor in Folie eingeschweißt ist, die nennen sich zwar auch Moorpackungen, können aber immer wieder verwand werden und der Körper bekommt überhaupt keinen Kontakt zu dem Moor)
Kann mir jemand sagen, welche Position ich abrechnen darf bzw. muss???
Ich freue mich über eine Antwort! :sunglasses:
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Inche schrieb:
Das ist Dir überlassen ich rechne einfach Fango ab ,ich habe aber das zum gießen und nehme Privat 15€ Beihilfe Patienten müssen die Differenz selbst zahlen diese Preise findest du hier in den Preislisten
Die "Moor-Seite" hat doch direkten Hautkontakt...
Als gar kein Problem mit Natur-Moor abzurechen...
Gruß,
Arminia
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Die meissten (eigentlich alle die ich kenne) Moor-Flies-Packungen haben das Flies auf der Moorseite, dann im direkten Kontakt zur Haut. Der Kunststoff liegt bankseitig.
"Normalerweise" kann man so dann nicht abrechnen (laut Beihilfepackzettel), jedoch denke ich, hast du mit der "Beihilfe" keinen Vertrag geschlossen, sondern mit deinem Patienten. Und dort steht (normalerweise) nichts über das Flies hoffentlich drin...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Leider falsch.
Die meissten (eigentlich alle die ich kenne) Moor-Flies-Packungen haben das Flies auf der Moorseite, dann im direkten Kontakt zur Haut. Der Kunststoff liegt bankseitig.
"Normalerweise" kann man so dann nicht abrechnen (laut Beihilfepackzettel), jedoch denke ich, hast du mit der "Beihilfe" keinen Vertrag geschlossen, sondern mit deinem Patienten. Und dort steht (normalerweise) nichts über das Flies hoffentlich drin...
stefan 302
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Arminia schrieb:
Ja, aber das Flies ist doch auf der zur Bank gerichteten Seite...
Die "Moor-Seite" hat doch direkten Hautkontakt...
Als gar kein Problem mit Natur-Moor abzurechen...
Gruß,
Arminia
Wir entfernen natürlich das Flies, das ist ja auch mehr für den adäquaten Transport/Lagerung....
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ali schrieb:
des probieren einzelne Beihilfe Sachbearbeiter gern mal...die Paties hatten dann beim Einspruch aber nie Probleme.
Wir entfernen natürlich das Flies, das ist ja auch mehr für den adäquaten Transport/Lagerung....
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idefix- schrieb:
wenn du Naturmoorpackungen verbreichst und keine Peloidfangopackungen in deiner Praxis anbietest, dann rechne das ab was du verwendest, Honorarvereinbarung unterschreiben, Patienten drauf aufmerksam machen , das du Naturmoor verwendest und fertig. Was muss da immer rumdiskutiert werden, was man in Rechnung stellen darf. Wir verlangen grundsätzlich den 2,5 fachen Satz der VDAK Kassen, was die Patienten ersetzt bekommen ist nicht meine Angelegenheit, das unterschreibt er vorher.
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??
Gruß
Achilles2
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Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??
Gruß
Achilles2
ist doch egal, er kann verlangen was er vereinbart hat.
Das mit dem 1,8 oder 2,3- fachen VdEK Satzt kommt in ein oder zwei sehr alten Urteilen vor und?
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morpheus-06 schrieb:
Achilles2 schrieb am 8.3.15 09:58:
Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??
Gruß
Achilles2
ist doch egal, er kann verlangen was er vereinbart hat.
Das mit dem 1,8 oder 2,3- fachen VdEK Satzt kommt in ein oder zwei sehr alten Urteilen vor und?
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Achilles2 schrieb:
Hallo idefix,
2,5 facher Satz für aktive und passive Leistungen? Oder 2,3 facher für aktive und 1,8 facher für passive??
Gruß
Achilles2
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