Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
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ein Rezept mit KG und Fango wurde leider versehentlich mit MT + Fango abgerechnet. Die Kasse kürzt erstens das ganze Rezept - also bezahlt auch kein Fango.
Ist es möglich die Patientien nochmals zu bitten, zu bestätigen, dass wir sie nur krankengymnastisch behandelt haben und keine manuelle Therapie bei ihr angewedet haben?
LG
Babette
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Lukas schrieb:
Hallo,
ein Rezept mit KG und Fango wurde leider versehentlich mit MT + Fango abgerechnet. Die Kasse kürzt erstens das ganze Rezept - also bezahlt auch kein Fango.
Ist es möglich die Patientien nochmals zu bitten, zu bestätigen, dass wir sie nur krankengymnastisch behandelt haben und keine manuelle Therapie bei ihr angewedet haben?
LG
Babette
Also darf nur der Differenzbetrag zwischen MT und KG abgezogen worden sein, Fango muss natürlich voll bezahlt werden.
Grüße...Gerry
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ok, das mit dem Fango war mir eigentlich schon klar, aber es geht mir mehr darum, ob ich mit der Bestätigung der Patientin auch dann noch KG abrechnen kann.
Grüße Babette
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Lukas schrieb:
Hallo Gerry,
ok, das mit dem Fango war mir eigentlich schon klar, aber es geht mir mehr darum, ob ich mit der Bestätigung der Patientin auch dann noch KG abrechnen kann.
Grüße Babette
Er hat eine Leistung erhalten für die er unterschrieben hat und die Kasse hat das Recht den Differenzbetrag zu kürzen.
Ungerechtfertigte Kürzungen oder gar komplette Absetzungen musst du mit der Kasse ausfechten.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Und noch einmal, der Patient hat mit dieser Nummer nichts zu tun.
Er hat eine Leistung erhalten für die er unterschrieben hat und die Kasse hat das Recht den Differenzbetrag zu kürzen.
Ungerechtfertigte Kürzungen oder gar komplette Absetzungen musst du mit der Kasse ausfechten.
Grüße...Gerry
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Leni C. schrieb:
Fango alleine wirst du nicht bezahlt bekommen. Wir hatten ein Rezept Fango/KMT. Leider stand der falsche Indi.-Schlüssel drauf , ist mir durchgegangen. Es war keine KMT-Position für die Abrechnung, und Fango alleine ist nicht abrechnungsfähig als ergänzendes Heilmittel. Also das ganze Rezept für Lullu.
Ich habe kein Abrechnungssystem, deswegen kann hier und da mal ein Fehler passieren. Abgerechnet habe ich die Pos. KG nur bei den Maßnahmen habe ich versehentlich MT geschrieben und die Patientin hat das auch nicht bemerkt und unterschrieben.
Jetzt werde ich mir von der Patientin schriftlich bestätigen lassen, dass ich KG gemacht habe und nicht MT und werde das Rezept zur Nachberechnung geben und sehen was passiert.
Mir geht das alles so auf den Geist, Stunden die man mit so nem Quatsch verbringen muss - wann hört das endlich auf???!!!
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Lukas schrieb:
vielen Dank für die vielen Beiträge.
Ich habe kein Abrechnungssystem, deswegen kann hier und da mal ein Fehler passieren. Abgerechnet habe ich die Pos. KG nur bei den Maßnahmen habe ich versehentlich MT geschrieben und die Patientin hat das auch nicht bemerkt und unterschrieben.
Jetzt werde ich mir von der Patientin schriftlich bestätigen lassen, dass ich KG gemacht habe und nicht MT und werde das Rezept zur Nachberechnung geben und sehen was passiert.
Mir geht das alles so auf den Geist, Stunden die man mit so nem Quatsch verbringen muss - wann hört das endlich auf???!!!
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Gerry schrieb:
Da hat der Patient doch nichts damit zu tun! Einspruch einlegen und die Verordnung erneut einreichen. Eine Kürzung ist nur auf die Abrechnung KG gerechtfertigt.
Also darf nur der Differenzbetrag zwischen MT und KG abgezogen worden sein, Fango muss natürlich voll bezahlt werden.
Grüße...Gerry
2. Bei sonstiger Abrechnung sollte man halt seiner Prüfpflicht nachkommen, es ist ja nicht die Kasse Schuld, dass du, Babette als FI, nicht aufgepasst hat.
3. Vielleicht ist Kasse ja kulant, schickt dir Rezept zur Änderung zurück, dann neu einreichen; der Pat. hat mit seiner Unterschrift die KG ja bestätigt, oder stand MT darauf, und wurde auf KG umgeschrieben, weil Abrechnungsberechtigung fehlte :flushed:.
Aber wie gesagt: Mir ist es im Abrechnungsprogramm noch nie passiert, dass derartiger Fehler vorkommt.
Also immer wieder auf die Papiere schauen, auch wenn´s deine MA machen! Du bist PI!
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wenn man kein Abrechnungsprogramm hat, kann es ja mal passieren, dass man die falsche Pos.nr. und dementsprechend auch den falschen Betrag einsetzt.
Fehler passieren halt.
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redbi schrieb:
Hallo 666,
wenn man kein Abrechnungsprogramm hat, kann es ja mal passieren, dass man die falsche Pos.nr. und dementsprechend auch den falschen Betrag einsetzt.
Fehler passieren halt.
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666 schrieb:
:kissing_closed_eyes: ja...passieren, aber bei uns werden diese halt so bestraft....
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666 schrieb:
1. Bei einer Rezepteingabe in ein Abrechnungsprogramm sollte dies nicht passieren...
2. Bei sonstiger Abrechnung sollte man halt seiner Prüfpflicht nachkommen, es ist ja nicht die Kasse Schuld, dass du, Babette als FI, nicht aufgepasst hat.
3. Vielleicht ist Kasse ja kulant, schickt dir Rezept zur Änderung zurück, dann neu einreichen; der Pat. hat mit seiner Unterschrift die KG ja bestätigt, oder stand MT darauf, und wurde auf KG umgeschrieben, weil Abrechnungsberechtigung fehlte :flushed:.
Aber wie gesagt: Mir ist es im Abrechnungsprogramm noch nie passiert, dass derartiger Fehler vorkommt.
Also immer wieder auf die Papiere schauen, auch wenn´s deine MA machen! Du bist PI!
ich würde auch eine Nachforderung stellen, wo du selbst begründest, dass dir ein Fehler unterlaufen ist und die KG und das Fa in Rechnung stellst.
Müsste eigentlich funktionieren, da das Rezept ja richtig ausgestellt ist und du nur den Fehler beim taxieren gemacht hast ;)
Viel Glück
#
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Oder hast du da KG vermerkt und nur bei der Abrechnung ist dir der Fehler unterlaufen?
Dann sieht es anders aus.
Ich würde auf jeden Fall bei der KK anrufen und versuchen die Sache zu klären. Manchmal lassen selbst MA von KK vernünftig mit sich reden. :blush:
Den Patienten mußt du auf jeden Fall außen vor lassen. Er hat mit deinem Fehler nichts zu tun.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Es wird nur ein Problem mit der KK geben, wenn du hinten statt KG jedes Mal MT auf der VO vermerkt und der Patient dies mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Wie willst du 6x den gleichen Fehler begründen?
Oder hast du da KG vermerkt und nur bei der Abrechnung ist dir der Fehler unterlaufen?
Dann sieht es anders aus.
Ich würde auf jeden Fall bei der KK anrufen und versuchen die Sache zu klären. Manchmal lassen selbst MA von KK vernünftig mit sich reden. :blush:
Den Patienten mußt du auf jeden Fall außen vor lassen. Er hat mit deinem Fehler nichts zu tun.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
richtig, und lt. RV kann es hier keine Absetzung geben sondern höchstens eine Verwarnung.
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redbi schrieb:
Hallo Lukas,
ich würde auch eine Nachforderung stellen, wo du selbst begründest, dass dir ein Fehler unterlaufen ist und die KG und das Fa in Rechnung stellst.
Müsste eigentlich funktionieren, da das Rezept ja richtig ausgestellt ist und du nur den Fehler beim taxieren gemacht hast ;)
Viel Glück
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rudibam schrieb:
Wars bei meiner geliebten DAK?
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