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Dann hast Du schon 3 gute Gründe
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Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
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ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
Viele Grüße und danke für eure Antworten
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Evemarie Kaiser schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Community,
ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
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