für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
Viele Grüße und danke für eure Antworten
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
Diese Frage kann dir nur deine Versicherung beantworten.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Community,
ich wurde Anfang des Jahres an der Hüfte operiert und habe seitdem zwei mal KGG verschrieben bekommen, wobei ich das 2. Rezept als Folgerezept beantragt habe (ich bin privat versichert).
Heute habe ich die Rechnung mitsamt Rezept erhalten und musste aber festellen, dass auf dem Rezept Distorsion li. SPG steht, anstatt wie vorher die Diagnose der Hüfte. Das ist mir damals nicht aufgefallen, da es ein Folgerezept war und ich (im Nachhinein gesehen natürlich blöderweise) es nicht nochmal geprüft habe. Gibt es hier etwas, was ich tun kann? Darf der Arzt das nachträglich korrigieren?
Ich habe die KGG bereits in Anspruch genommen, die Rechnung aber noch nicht bei meiner Krankenversicherung eingereicht.
Viele Grüße und danke für eure Antworten
Mein Profilbild bearbeiten