Die Algofin GmbH sucht zur
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
Verstärkung unseres Teams in
Berlin Schmargendorf einen
engagierten Physiotherapeuten
(m/w/d). Seit über 20 Jahren sind
wir eine feste Größe in
Wilmersdorf und bieten unseren
Patienten eine umfassende
physiotherapeutische Betreuung.
Deine Aufgaben:
-Durchführung individueller
Therapiekonzepte mit Schwerpunkt
auf dem Bewegungsapparat
-aktive Motivation und Begleitung
unserer Patienten bei der
Erreichung ihrer Therapieziele
-digitale Dokumentation der
Behand...
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Sillau schrieb:
Hallo,
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
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LeviathanPT schrieb:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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Papa Alpaka schrieb:
LeviathanPT schrieb am 30.7.20 10:45:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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a schubart schrieb:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
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