Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
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Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
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Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
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wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Sillau schrieb:
Hallo,
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
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LeviathanPT schrieb:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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Papa Alpaka schrieb:
LeviathanPT schrieb am 30.7.20 10:45:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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a schubart schrieb:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
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