Werde Teil eines großartigen
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
und Empfangsmitarbeiterinnen mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum mit
einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/div) in
Voll- oder Teilzeit in einer
unserer 5 Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen
und Empfangsmitarbeiterinnen mit
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einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere...
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Sillau schrieb:
Hallo,
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
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LeviathanPT schrieb:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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Papa Alpaka schrieb:
LeviathanPT schrieb am 30.7.20 10:45:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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a schubart schrieb:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
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