Das Arbeitsfeld umfasst neben der
täglichen Behandlung der Patienten
auch die organisatorische
Entwicklung und konzeptionelle
Umsetzung unserer Ideen und
Leitlinien. Dabei beinhaltet die
Aufgabe sowohl die Führung des
Teams als auch die Koordination und
Abstimmung mit den
Gesundheitspartnern der Klinik.
Das Team besteht zum aktuellen
Zeitpunkt aus 5 Therapeuten und
drei Rezeptionsfachkräften. Die
Praxis besitzt seit 2018 eine
Kassenzulassung und zeichnet sich
für die Betreuung aller OP-P...
täglichen Behandlung der Patienten
auch die organisatorische
Entwicklung und konzeptionelle
Umsetzung unserer Ideen und
Leitlinien. Dabei beinhaltet die
Aufgabe sowohl die Führung des
Teams als auch die Koordination und
Abstimmung mit den
Gesundheitspartnern der Klinik.
Das Team besteht zum aktuellen
Zeitpunkt aus 5 Therapeuten und
drei Rezeptionsfachkräften. Die
Praxis besitzt seit 2018 eine
Kassenzulassung und zeichnet sich
für die Betreuung aller OP-P...
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Sillau schrieb:
Hallo,
wir haben heute eine Absetzung von unserem Abrechnungsdienstleiter.
Rezept wurde am 17.4.20 ausgestellt, Behandlungsbeginn spät. am 27.04.20
Wir sind das Rezept allerdings am 05.05.20 angefangen.
Warum jetzt die Absetzung?
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Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
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LeviathanPT schrieb:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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Papa Alpaka schrieb:
LeviathanPT schrieb am 30.7.20 10:45:
a schubart schrieb am 30.7.20 10:39:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
Blödsinn!
VO fällt in die Zeit der Aussetzung der Beginnfristen.
Also einfach Zahlung anmahnen, 40 € etc.
Fertig.
Die Fristen gem. HMR wurden ausgesetzt,nicht die ausdrücklich verordneten Behandlungsbeginne die schneller stattzufinden haben als die allgemeinen Fristen vorsehen...
...Variante 1: Den Arzt bitten, den verordneten spätesten Behandlungsbeginn an die Realität anzupassen
...Variante 2: Widerspruch unter Verweis auf "Fristaussetzung", möglicherweise klappt's, möglicherweise verbaust du dir damit aber Variante 1...
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a schubart schrieb:
Weil der späteste Behandlungs Beginn überschritten wurde
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