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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Mit ist leider aufgefallen dass ich bei der Abrechnung ziemlich gepennt habe. Eine Erst VO war fälschlicher Weise als Folge VO ausgestellt.
Habe es nicht bemerkt. Nun hat die Pat 2 weitere Foge VOs bekommen und mittlerweile eine VO adR.
Was erwartet mich nun. Die erste Vo ist ja offensichtlich falsch. Aber was wird nun abgesetzt oder eben nicht? Gibt es Hoffnung trotz der falschen VO alles bezahlt zu bekommen?
Die Kasse hat zunächst anstandslos bezahlt.
Viele Grüße
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hallo!
Mit ist leider aufgefallen dass ich bei der Abrechnung ziemlich gepennt habe. Eine Erst VO war fälschlicher Weise als Folge VO ausgestellt.
Habe es nicht bemerkt. Nun hat die Pat 2 weitere Foge VOs bekommen und mittlerweile eine VO adR.
Was erwartet mich nun. Die erste Vo ist ja offensichtlich falsch. Aber was wird nun abgesetzt oder eben nicht? Gibt es Hoffnung trotz der falschen VO alles bezahlt zu bekommen?
Die Kasse hat zunächst anstandslos bezahlt.
Viele Grüße
Simon
Die Kassen handhaben sehr unterschiedlich. Manchen ist es egal, andere setzen ab. Also abwarten und dann den Fall neu aufrollen.
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Xela schrieb:
Der Pat. kann zur Erstverordnung in einer anderen Praxis gewesen sein. Das braucht er Ihnen nicht zu sagen.
Die Kassen handhaben sehr unterschiedlich. Manchen ist es egal, andere setzen ab. Also abwarten und dann den Fall neu aufrollen.
Folgeverordnungen -> bei der dritten FV [bzw. wenn der Regelfall vermutlich ausgeschöpft wäre] solltest du stutzig werden,
_aber_: Wird nachträglich eine VadR genehmigt (bzw. verzichtet die GKV auf eine Genehmigung) kann das "falsche" Kreuz der dritten FV geheilt werden [Original von der Kasse zurückholen, dem Arzt zur Änderung vorlegen, erneut einreichen]. Da die GKV gezahlt hat würde ich das Fass nicht ohne Not öffnen ;)
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Mal sehen was passiert... Anfängerfehler, muss wohl Lehrgeld zahlen.
Aber vielleicht hab ich ja Glück und es geht durch oder lässt sich so wie beschrieben lösen!
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Simon1904 schrieb:
Danke für eure Antworten! Das Problem war ja dass ich dachte die erste VO wäre ein EV. Habe nicht ordentlich kontrolliert, passiert mir auch nicht nochmal so ein Mist. Also hielt ich die dritte FVO für die letzte mögliche VO innerhalb des Regelfalls...
Mal sehen was passiert... Anfängerfehler, muss wohl Lehrgeld zahlen.
Aber vielleicht hab ich ja Glück und es geht durch oder lässt sich so wie beschrieben lösen!
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Papa Alpaka schrieb:
Erstverordnung -> Siehe Xela.
Folgeverordnungen -> bei der dritten FV [bzw. wenn der Regelfall vermutlich ausgeschöpft wäre] solltest du stutzig werden,
_aber_: Wird nachträglich eine VadR genehmigt (bzw. verzichtet die GKV auf eine Genehmigung) kann das "falsche" Kreuz der dritten FV geheilt werden [Original von der Kasse zurückholen, dem Arzt zur Änderung vorlegen, erneut einreichen]. Da die GKV gezahlt hat würde ich das Fass nicht ohne Not öffnen ;)
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