WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
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Du arbeitest im Team mit
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Der Arzt ist bekannt dafür, dass er sein eigenes Ding macht. Er hatte auch auf VO's a.d.R. keine Prognose/Begründung geschrieben, sobald Patient eine Langfristgenehmigung hatte. Selbst mit Hilfe der Kassen war er nicht zu überzeugen, die Vo's korrekt auszustellen. Natürlich nehmen sich daran andere Ärzte auch gleich ein Beispiel.
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physiox100 schrieb:
Ich hab zwei Rezepte zum Arzt zur Änderung in F-VO geschickt. Nun ändert der das in a.d.R.. Das bezahlt die AOK aber bei WS1 und Ex1 Indikationsschlüsseln(kurzfristiger Behandlungsbedarf) nicht. Wie wäre jetzt die Vorgehensweise? Nochmal an Arzt schicken oder einfach auf Vo vermerken, dass Arzt entgegen der Empfehlung geändert hat?
Der Arzt ist bekannt dafür, dass er sein eigenes Ding macht. Er hatte auch auf VO's a.d.R. keine Prognose/Begründung geschrieben, sobald Patient eine Langfristgenehmigung hatte. Selbst mit Hilfe der Kassen war er nicht zu überzeugen, die Vo's korrekt auszustellen. Natürlich nehmen sich daran andere Ärzte auch gleich ein Beispiel.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Da gibt's nur eine Lösung des Problems: Patient NICHT behandeln :blush:
Gruß Evi
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Leni C. schrieb:
So eine Diskussion mit einem Arzt kenne ich . Er besteht darauf, so aufzuschreiben , wie er es für richtig hält und "läßt sich von niemanden was vorschreiben " . Und er sagte mir schon mal , daß er nur ein Rezept ausgestellt habe , weil der Patient ihn damit "genervt" hat und er schon wußte , daß dieses Rezept falsch ist . Aber er hatte erst mal seine Ruhe und nun könne ich mich mit dem Patienten "rumschlagen". :confused: Das Geschrei war dann groß, als ich den Patienten mit diesem Rezept nicht behandelt habe. Im Endeffekt hat der Patient dann den Arzt gewechselt , um an vernünftige Rezepte zu kommen. Nur mal nebenbei : dieser Arzt war kein " älteres Semester" , sondern ein durchaus jüngerer , der allerdings am liebsten "IgeLte". Ein Schelm , der Böses dabei denkt. :kissing_closed_eyes:
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Papa Alpaka schrieb:
Wende dich mal an Wonderwoman, die ist, glaube ich, gerade dabei VadR bei WS1/EX1 klären zu lassen.
Warum nicht?
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Dabei hat selbst das BSG mal entschieden, dass der Indikationsschlüssel sowas von egal ist und deswegen nicht die Zahlung verweigert werden darf. Aber das Gericht wird das dann schon regeln.
Ich warte nun noch auf die endgültige Ablehnung des Widerspruchs, damit ich das endlich vor das Sozialgericht bringen kann.
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Wonderwoman schrieb:
Weil dies einfach aus der Überschrift "kurz- und langfristig" in den HMR hineininterpretiert wird. Begründung: Nach kurzfristig muss erst langfristig kommen. Meinen die...
Dabei hat selbst das BSG mal entschieden, dass der Indikationsschlüssel sowas von egal ist und deswegen nicht die Zahlung verweigert werden darf. Aber das Gericht wird das dann schon regeln.
Ich warte nun noch auf die endgültige Ablehnung des Widerspruchs, damit ich das endlich vor das Sozialgericht bringen kann.
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Red Head schrieb:
Wenn deine AOK Sachbearbeiterin die Rezepte nicht bezahlt, kannst du lange mit ihr herumdiskutieren. Du kannst sie zwar bitten, die Rezepte (also den Fall) an ihre Teamchefin zu geben, damit die dies entscheidet, aber du kannst es auch lassen. Ich würde mal persönlich in die Praxis des Arztes gehen, falls dies möglich ist und die Damen an der Rezeption mit dem HRK konfrontieren. Zuerst müssen alle anderen Verordnungen abgearbeitet werden, bevor es außerhalb des Regelfalls geht. Daran kann er auch nichts ändern. Meistens machen die Damen dies, da sie nämlich nicht über diese HR informiert sind. Ich fahre damit ganz gut. Diskutiere aber auch gerne mal mit der AOK-Sachbearbeiterin.
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morpheus-06 schrieb:
" Nun ändert der das in a.d.R.. Das bezahlt die AOK aber bei WS1 und Ex1 Indikationsschlüsseln(kurzfristiger Behandlungsbedarf) nicht."
Warum nicht?
Wir haben folgendes Vorgehen mit vdek und AOK abgesprochen:
Ändert ein Arzt eine VO auf nicht HMR-konforme Weise oder weigert er sich gar, drucken wir ein Zusatzblatt zur VO aus (fertige Vorlage die automatisch mit Pat- und Arztdaten gefüllt wird), das zur Abrechnung mitgegeben wird. Darauf steht etwas wie,
- dass trotz unserer Bemühungen und Vorgaben, der Arzt die VO nicht regelgerecht ändern wollte oder sich weigert (!),
- dass wir die Therapie im Interesse des Patienten und dessen Genesung erbracht haben und
- wir um ordnungsgemäße Abrechnung bitte.
Nicht fehlen sollte der Hinweis, dass die VO bei Abrechnungsverweigerung von der GKV zurückgesandt werden muss (ist noch nie passiert).
Das praktizieren wir seit ca. 3 Jahren, bei jeder Abrechnung sind zwei, drei solcher Hinweiszettel dabei (es gibt immer Unbelehrbare). Bisher nicht eine Absetzungen oder Rücksendungen.
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JHE schrieb:
Wer kennt das nicht, es gibt immer irgend eine/n Arzt, der es besser weiß als in den HMRs vorgegeben.
Wir haben folgendes Vorgehen mit vdek und AOK abgesprochen:
Ändert ein Arzt eine VO auf nicht HMR-konforme Weise oder weigert er sich gar, drucken wir ein Zusatzblatt zur VO aus (fertige Vorlage die automatisch mit Pat- und Arztdaten gefüllt wird), das zur Abrechnung mitgegeben wird. Darauf steht etwas wie,
- dass trotz unserer Bemühungen und Vorgaben, der Arzt die VO nicht regelgerecht ändern wollte oder sich weigert (!),
- dass wir die Therapie im Interesse des Patienten und dessen Genesung erbracht haben und
- wir um ordnungsgemäße Abrechnung bitte.
Nicht fehlen sollte der Hinweis, dass die VO bei Abrechnungsverweigerung von der GKV zurückgesandt werden muss (ist noch nie passiert).
Das praktizieren wir seit ca. 3 Jahren, bei jeder Abrechnung sind zwei, drei solcher Hinweiszettel dabei (es gibt immer Unbelehrbare). Bisher nicht eine Absetzungen oder Rücksendungen.
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