Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
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HIer bieten wir hier Physiotherapie
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u...
ich habe von der Kasse mit den 3 Buchstaben eine Komplettabsetzung bekommen.
Grund war, das genau EIN Behandlungsdatum falsch elektronisch übermittelt wurde (Es wurde versehentlich der falsche Monat gewählt).
Das Rezept ist vollkommen OK und HMR-konform.
Wenn die Kasse nun nicht mit Zinsen zahlt, will ich den Sozialgerichtshammer auspacken (keine Gnade mehr wg. Verarschen könnte ihr wen anderen!!!).
Gibt es aus eurer Sicht irgendeine rechtliche Grundlage, dass die Kasse in diesem Fall komplett absetzen darf?
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Wonderwoman schrieb:
Hallo Leute,
ich habe von der Kasse mit den 3 Buchstaben eine Komplettabsetzung bekommen.
Grund war, das genau EIN Behandlungsdatum falsch elektronisch übermittelt wurde (Es wurde versehentlich der falsche Monat gewählt).
Das Rezept ist vollkommen OK und HMR-konform.
Wenn die Kasse nun nicht mit Zinsen zahlt, will ich den Sozialgerichtshammer auspacken (keine Gnade mehr wg. Verarschen könnte ihr wen anderen!!!).
Gibt es aus eurer Sicht irgendeine rechtliche Grundlage, dass die Kasse in diesem Fall komplett absetzen darf?
Da das Behandlungsdatum zu den Kernangaben zählt, wäre ich vorsichtig und würde zuerst meinen Anwalt fragen!
mfg hgb :blush:
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Es geht hier um die Komplettstreichung wegen eines falschen Behandlungsdatum.
Wenn ich gar keine elektronischen Daten sende, ist die Kasse zur Erfassung gegen bis zu 5%igen Abzug verpflichtet.
Also warum sollte Kasse berechtigt sein, gar nicht zu bezahlen, wenn OFFENSICHTLICH versehentlich statt z.B. 01.02. der 01.03. übertragen wurde?
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Wonderwoman schrieb:
Die Buchstaben sind grün. Und ich nehme keinen Anwalt...
Es geht hier um die Komplettstreichung wegen eines falschen Behandlungsdatum.
Wenn ich gar keine elektronischen Daten sende, ist die Kasse zur Erfassung gegen bis zu 5%igen Abzug verpflichtet.
Also warum sollte Kasse berechtigt sein, gar nicht zu bezahlen, wenn OFFENSICHTLICH versehentlich statt z.B. 01.02. der 01.03. übertragen wurde?
Nehme mal an, die werden jetzt brav bezahlen, wenn nicht lass mal wissen...
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ali schrieb:
Mir fällt kein Grund ein, zumal für eine Totalabsetzung, das Datum auf dem Rezept ist eindeutig lesbar ?!
Nehme mal an, die werden jetzt brav bezahlen, wenn nicht lass mal wissen...
Und klar... ich berichte wieder, wenn wir vors Sozialgericht ziehen.
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Wonderwoman schrieb:
Alles eindeutig und korrekt. Einzig und allein ein Datum wurde elektronisch falsch übertragen.
Und klar... ich berichte wieder, wenn wir vors Sozialgericht ziehen.
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hgb schrieb:
DAK; BEK;TKK?
Da das Behandlungsdatum zu den Kernangaben zählt, wäre ich vorsichtig und würde zuerst meinen Anwalt fragen!
mfg hgb :blush:
Ich muß ein bischen komisch fragen, ich rechne meine Rezepte über die OPTICA ab. Entscheidend ist doch das Behandlungsdatum auf der Rezeptrückseite, wo der Patient für die erhaltene Behandlung unterschreibt. Muß bei Selbstabrechner denn das Behandlungsdatum zusätzlich, zum Rezept dazu, nochmals extra elektronisch übermittelt werden???
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
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Du druckst ja nur die Taxierung aufs Rezept. Den Rest macht das Abrechnungszentrum (was kein Mensch braucht, wenn er eine gescheite Software benutzt).
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Wonderwoman schrieb:
Bei der Optica erfassen die dort das Behandlungsdatum. Diese Daten müssen elektronisch an die Kassen gesendet werden.
Du druckst ja nur die Taxierung aufs Rezept. Den Rest macht das Abrechnungszentrum (was kein Mensch braucht, wenn er eine gescheite Software benutzt).
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Achilles2 schrieb:
Hallo wonderwomen!
Ich muß ein bischen komisch fragen, ich rechne meine Rezepte über die OPTICA ab. Entscheidend ist doch das Behandlungsdatum auf der Rezeptrückseite, wo der Patient für die erhaltene Behandlung unterschreibt. Muß bei Selbstabrechner denn das Behandlungsdatum zusätzlich, zum Rezept dazu, nochmals extra elektronisch übermittelt werden???
Mit kollegialem Gruß
Achilles 2
Wie kam die falsche elektronische Übermittlung zustande?
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Wonderwoman schrieb:
Ein Therapeut hat den falschen Tag für die Behandlung gebucht. Auf der Rezeptrückseite ist alles OK und unterschrieben.
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morpheus-06 schrieb:
ist für mich kein Absetzungsgrund, da die Vo. allen Kriterien entspricht.
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morpheus-06 schrieb:
Wenn die Vo. korrekt und vollständig ausgefüllt war und die Leistungserbringung gem. dem Rahmenvertrag erfolgt ist, sehe ich keinen Grund zur Absetzung.
Wie kam die falsche elektronische Übermittlung zustande?
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Papa Alpaka schrieb:
Dito. Der Argumentation folgend dürfte den Kassen ein Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt werden wenn zwischen Sachbearbeitung und Abrechnung eine Befreiung von der Zuzahlung verschlampt wird... ;)
Die Kasse kann und muss uU zumindest diese eine Behandlung absetzen.
[bearbeitet am 11.05.14 23:53]
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2.) Woher beziehst Du Dein Wissen? Oder ist das eine Mutmaßung?
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Wonderwoman schrieb:
1.) Es wurde das gesamte Rezept abgesetzt.
2.) Woher beziehst Du Dein Wissen? Oder ist das eine Mutmaßung?
Na du hattest es so dargestellt. Sicherlich wird es nichtt so sein, dass es der erste Datumstermin war und sich evtl. gleich dort verschiedene " 14- Tage- Frist- Konstellationen " darstellen ? Also insofern durchaus die Absetzung berechtigt sein könnte.
Tatsächlich hatte ich es unterstellt, dass sozusagen mittendrin dieser Fehler/ Verschreiber auftritt und bspw. sodann der übernächste Termin wieder richtig ist ( und auch hierbei kein 14- Tagedrama zum tragen kommt ? ).
Jedwede Regelung gilt sozusagen für jede einzelne Behandlung separat. Beträgt bspw. die VO- Höchstmenge 6 und es wurden 10 verordnet ist die Kasse nicht verpflichtet zu vergüten, denn die letzten 4 Behandlungen entsprechen nicht der HMR.
Wär nicht der Monat falsch sondern das Jahr, handelte es sich sodann zweifelsohne um einen jedem ersichtlichen Fehler. Hier ist es aber leider der Monat, und dieser sicherlich trotzdem " ganz offensichtliche Fehler " ist deshalb ein Fehler, da es die Kasse unbedingt so versteht/ verstehen will ( heißt ja nicht umsonst: Vertragspartnerschaft ).
Vorige Woche hatte ich gleichwertiges: bei 25 verordneten aber nur 24 Unterschriften wurde auf Null reduziert usw. . Die fehlende Unterschrift war mittendrin und es lag auch keine 14- Tagedramatik dadurch vor.
Geld war innerhalb 3 Tagen gutgeschrieben, denn als PI nach erheblicher Vorleistungserbringung warte ich nicht bis zum nächsten Rechnungsdurchgang, und zahle auch nicht die nochmaligen anteiligen Rechnungsgebühren/ Reklamationskosten.
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webpt schrieb:
...Grund war, das genau EIN Behandlungsdatum falsch elektronisch übermittelt wurde (Es wurde versehentlich der falsche Monat gewählt)...
Na du hattest es so dargestellt. Sicherlich wird es nichtt so sein, dass es der erste Datumstermin war und sich evtl. gleich dort verschiedene " 14- Tage- Frist- Konstellationen " darstellen ? Also insofern durchaus die Absetzung berechtigt sein könnte.
Tatsächlich hatte ich es unterstellt, dass sozusagen mittendrin dieser Fehler/ Verschreiber auftritt und bspw. sodann der übernächste Termin wieder richtig ist ( und auch hierbei kein 14- Tagedrama zum tragen kommt ? ).
Jedwede Regelung gilt sozusagen für jede einzelne Behandlung separat. Beträgt bspw. die VO- Höchstmenge 6 und es wurden 10 verordnet ist die Kasse nicht verpflichtet zu vergüten, denn die letzten 4 Behandlungen entsprechen nicht der HMR.
Wär nicht der Monat falsch sondern das Jahr, handelte es sich sodann zweifelsohne um einen jedem ersichtlichen Fehler. Hier ist es aber leider der Monat, und dieser sicherlich trotzdem " ganz offensichtliche Fehler " ist deshalb ein Fehler, da es die Kasse unbedingt so versteht/ verstehen will ( heißt ja nicht umsonst: Vertragspartnerschaft ).
Vorige Woche hatte ich gleichwertiges: bei 25 verordneten aber nur 24 Unterschriften wurde auf Null reduziert usw. . Die fehlende Unterschrift war mittendrin und es lag auch keine 14- Tagedramatik dadurch vor.
Geld war innerhalb 3 Tagen gutgeschrieben, denn als PI nach erheblicher Vorleistungserbringung warte ich nicht bis zum nächsten Rechnungsdurchgang, und zahle auch nicht die nochmaligen anteiligen Rechnungsgebühren/ Reklamationskosten.
Es wurde lediglich ein Behandlungsdatum falsch ELEKTRONISCH übermittelt...
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Wonderwoman schrieb:
Also... das Rezept ist korrekt ausgestellt. Die Behandlungsdaten zeigen keine Fristenüberschreitung.
Es wurde lediglich ein Behandlungsdatum falsch ELEKTRONISCH übermittelt...
so wie Du es beschreibst: FEUER FREI!
Meines Erachtens ist das schriftliche Dokument / VO übergeordnet, da es die Urkunde darstellt.
Ich persönlich -aber das bestimmst ja Du- würde diesen Punkt der entsprechenden Sachbearbeiterin telefonisch anführen und um sofortige Korrektur bitten. Ansonsten natürlich Klage.
Evtl. Eure Lokalpresse informieren - es gibt immer Leute, die das interessant finden...
Viel Erfolg,
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Wunderfrau,
so wie Du es beschreibst: FEUER FREI!
Meines Erachtens ist das schriftliche Dokument / VO übergeordnet, da es die Urkunde darstellt.
Ich persönlich -aber das bestimmst ja Du- würde diesen Punkt der entsprechenden Sachbearbeiterin telefonisch anführen und um sofortige Korrektur bitten. Ansonsten natürlich Klage.
Evtl. Eure Lokalpresse informieren - es gibt immer Leute, die das interessant finden...
Viel Erfolg,
m.
Will nochmal prüfen...
Aber egal wie es aussieht, wenn nicht gezahlt wird, dann Klage. Bin gerade in Geberlaune. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Haben schon telefoniert... Echt interessant wie schnell die zurückrufen, wenn man jetzt schon Klage androht.
Will nochmal prüfen...
Aber egal wie es aussieht, wenn nicht gezahlt wird, dann Klage. Bin gerade in Geberlaune. :smile:
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webpt schrieb:
...Gibt es aus eurer Sicht irgendeine rechtliche Grundlage, dass die Kasse in diesem Fall komplett absetzen darf? ...
Die Kasse kann und muss uU zumindest diese eine Behandlung absetzen.
[bearbeitet am 11.05.14 23:53]
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