Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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ich führe seit gut einem Monat betriebliche Massagen als Freiberufler neben meiner Angestelltentätigkeit aus. Kann ich den Fahrtweg (Hinweg 12 KM) steuerlich mit der Pauschale von 0,30 Euro als Betriebsausgabe absetzen? Wenn ja, nur den Hinweg oder auch den Rückweg? Muss ich auf die 0,30 Euro noch die MwSt draufrechnen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich führe seit gut einem Monat betriebliche Massagen als Freiberufler neben meiner Angestelltentätigkeit aus. Kann ich den Fahrtweg (Hinweg 12 KM) steuerlich mit der Pauschale von 0,30 Euro als Betriebsausgabe absetzen? Wenn ja, nur den Hinweg oder auch den Rückweg? Muss ich auf die 0,30 Euro noch die MwSt draufrechnen?
Meine Meinung.
Weg Wohnung 1. Arbeitsstätte (Arbeitnehmer) - 30ct / km je arbeitstag einfache Strecke in Anlage N bei der ESt-Erklärung eintragen.
Weg Wohnung zu Kunden (Selbständige Tätigkeit) zählen als Betriebsausgaben 30ct / km hin und zurück gelegt.
Mehrwertsteuer gibts dabei nicht.
Wenn du dem Kunden den Weg in Rechnung stellst, dann sind die Fahrtkosten durchaus wieder Umsatzsteuerpflichtige Leistung, hier hängt es aber davon ab, ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, oder auf §19 UStG - Kleinunternehmerregeleung - gehst.
Jetzt sind die Fahrtkosten aber Einnahmen und du solltest dann deine KM pauschale auf jedenfall ansetzen.
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TheStonie schrieb:
Der Steuerberater wir dir die Antwort rechtssicher geben können.
Meine Meinung.
Weg Wohnung 1. Arbeitsstätte (Arbeitnehmer) - 30ct / km je arbeitstag einfache Strecke in Anlage N bei der ESt-Erklärung eintragen.
Weg Wohnung zu Kunden (Selbständige Tätigkeit) zählen als Betriebsausgaben 30ct / km hin und zurück gelegt.
Mehrwertsteuer gibts dabei nicht.
Wenn du dem Kunden den Weg in Rechnung stellst, dann sind die Fahrtkosten durchaus wieder Umsatzsteuerpflichtige Leistung, hier hängt es aber davon ab, ob du Vorsteuerabzugsberechtigt bist, oder auf §19 UStG - Kleinunternehmerregeleung - gehst.
Jetzt sind die Fahrtkosten aber Einnahmen und du solltest dann deine KM pauschale auf jedenfall ansetzen.
Ausgewiesene Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer muss, unabhängig von deiner Entscheidung "Kleinunternehmer oder nicht" auch abgeführt werden.
Ich würde dir dringend empfehlen deine tatsächlichen Kosten pro km zu ermitteln (=KFZ-Steuer, Versicherungen (gewerbliche Nutzung des KFZ bedacht?), tatsächliche bzw. absehbare Wartungskosten, Anschaffung&Abschreibung[mit dem StB durchkauen], Stellplatz, Treibstoff) durch vermutliche Jahreskilometerleistung.
Landest du erheblich unter €0,30/km könnte es günstig sein wenn du die vom Finanzamt klaglos anerkannten €0,30/km in der Steuererklärung ansetzt --bei meinem 2005er Ford Fiesta €0,17/km; nun bin ich bei €0,23/km--; bei einer beruflichen Tagesfahrleistung von 250km (Prognose 2017: um die 62.500km)ist das finanzamtsseitig ein Vorteil von etwa €4375,- jährlich die gewinnmindernd angenommen werden. Ich habe ein bisschen Sorgfalt darauf verwandt, die anderen im Team in vergleichbarem Kilometerkostenrahmen zu halten; was man mit 7x4375 überschüssigen Euronen anfangen kann? Müssen zum Glück sieben Leute selbst mit sich ausmachen :D
Im Gegenzug setze ich meinen Stundensatz ein wenig höher an - Vorteil: In Bewerbungsgesprächen muss ich nicht Google Maps und Taschenrechner zücken um eine Preisvorstellung nennen zu können; aus dem Stand weg gebe ich eine pro-Stunde-Vorstellung und eine grobe Schätzung "für die ganze Belegschaft" ab. Der Teil mit dem Angebot und den Angeboten der Anderen (die vom Chef gelesen werden müssen...) entfällt, ich kann gleich zum Handschlag übergehen. Nachteil: Wird mit spitzem Bleistift gerechnet kann ich mal ein bisschen oberhalb der Mitbewerber landen. Dafür dürfen die sich dann mit Unternehmen rumschlagen die von Quartal zu Quartal überlegen ob es ein Budget gibt oder nicht und haben vermutlich auch noch weniger davon...
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Bei einer ca. Gesamtfahrstrecke von bis 25000 km/ano gibt es des öfteren Nachschlagebedarf, wo was wann eigentlich war und passierte!
Zeitweilig liegt die Nutzung bei 90 %, denn die Fahrt zum Briefkasten /Metro usw. fällt sonst durch.
Zum Anderen habe ich kein Problem auf ungefähr 110 Seiten A4 Ausdruck dem interessierten Finanzbeamten zum nachlesen zu geben, wo ich übernachte!
:kissing_closed_eyes:
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Norbert Meyer schrieb:
Nach jahrzehntelangen fiskalischen Auseinandersetzung habe ich mich zur Anschaffung eines elektronischen Fahrtenbuches entschieden, seit dem ist Ruhe im Karton, betrieblich benutzer Pkw!
Bei einer ca. Gesamtfahrstrecke von bis 25000 km/ano gibt es des öfteren Nachschlagebedarf, wo was wann eigentlich war und passierte!
Zeitweilig liegt die Nutzung bei 90 %, denn die Fahrt zum Briefkasten /Metro usw. fällt sonst durch.
Zum Anderen habe ich kein Problem auf ungefähr 110 Seiten A4 Ausdruck dem interessierten Finanzbeamten zum nachlesen zu geben, wo ich übernachte!
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Papa Alpaka schrieb:
Umsatzsteuer: Wird erst interessant wenn du dich gegen die Kleinunternehmerregelung entschieden hast bzw. von Beginn an mehr als €17.500 im Jahr umsetzt. Dann solltest du dich aber ohnehin sehr dringend mit einem Steuerberater treffen um die Papiere günstig aufzustellen :)
Ausgewiesene Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer muss, unabhängig von deiner Entscheidung "Kleinunternehmer oder nicht" auch abgeführt werden.
Ich würde dir dringend empfehlen deine tatsächlichen Kosten pro km zu ermitteln (=KFZ-Steuer, Versicherungen (gewerbliche Nutzung des KFZ bedacht?), tatsächliche bzw. absehbare Wartungskosten, Anschaffung&Abschreibung[mit dem StB durchkauen], Stellplatz, Treibstoff) durch vermutliche Jahreskilometerleistung.
Landest du erheblich unter €0,30/km könnte es günstig sein wenn du die vom Finanzamt klaglos anerkannten €0,30/km in der Steuererklärung ansetzt --bei meinem 2005er Ford Fiesta €0,17/km; nun bin ich bei €0,23/km--; bei einer beruflichen Tagesfahrleistung von 250km (Prognose 2017: um die 62.500km)ist das finanzamtsseitig ein Vorteil von etwa €4375,- jährlich die gewinnmindernd angenommen werden. Ich habe ein bisschen Sorgfalt darauf verwandt, die anderen im Team in vergleichbarem Kilometerkostenrahmen zu halten; was man mit 7x4375 überschüssigen Euronen anfangen kann? Müssen zum Glück sieben Leute selbst mit sich ausmachen :D
Im Gegenzug setze ich meinen Stundensatz ein wenig höher an - Vorteil: In Bewerbungsgesprächen muss ich nicht Google Maps und Taschenrechner zücken um eine Preisvorstellung nennen zu können; aus dem Stand weg gebe ich eine pro-Stunde-Vorstellung und eine grobe Schätzung "für die ganze Belegschaft" ab. Der Teil mit dem Angebot und den Angeboten der Anderen (die vom Chef gelesen werden müssen...) entfällt, ich kann gleich zum Handschlag übergehen. Nachteil: Wird mit spitzem Bleistift gerechnet kann ich mal ein bisschen oberhalb der Mitbewerber landen. Dafür dürfen die sich dann mit Unternehmen rumschlagen die von Quartal zu Quartal überlegen ob es ein Budget gibt oder nicht und haben vermutlich auch noch weniger davon...
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