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ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls für z.B. 10 x Krankengymnastik mit ICD 10: R26.2 und Diagnose: Gehbeschwerden (Regelfall durchlaufen) wie in der Diagnoseliste für Besonderen Verordnungsbedarf für den Arzt extrabudgetär? Oder wird sein Budget mit der VO belastet?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ist eine Verordnung außerhalb des Regelfalls für z.B. 10 x Krankengymnastik mit ICD 10: R26.2 und Diagnose: Gehbeschwerden (Regelfall durchlaufen) wie in der Diagnoseliste für Besonderen Verordnungsbedarf für den Arzt extrabudgetär? Oder wird sein Budget mit der VO belastet?
Vielen Dank für eure Antworten.
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.
mfg hgb :wink:.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, aber Gehbeschwerden mit ICD-10 R26. sind in BVB als Diagnose aufgelistet, mit Hinweis ab 70 Lebensjahr, daher meine Frage, ob es auch extrabudgetär ist?
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.
mfg hgb :wink:.
Nicht ganz richtig. R26 ist bei über 70 jährigen besonderer Verordnungsbedarf, wird wie alles beim BVB, im Prüfungsfall aus dem Budget entnommen. Übrigens Hemi G81 auch.
Nur der langfristige Heilmittelbedarf (hier auch zB G80 und 82) werden erst gar nicht ins Budget genommen.
Schau bitte im Netz und suche '' besonderer Verordnungsbedarf Heilmittel PDF'' und du wirst die sehr schöne Liste der KBV finden
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Herbert schrieb:
hgb schrieb am 19.2.19 19:14:
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.
mfg hgb :wink:.
Nicht ganz richtig. R26 ist bei über 70 jährigen besonderer Verordnungsbedarf, wird wie alles beim BVB, im Prüfungsfall aus dem Budget entnommen. Übrigens Hemi G81 auch.
Nur der langfristige Heilmittelbedarf (hier auch zB G80 und 82) werden erst gar nicht ins Budget genommen.
Schau bitte im Netz und suche '' besonderer Verordnungsbedarf Heilmittel PDF'' und du wirst die sehr schöne Liste der KBV finden
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:
Und sehr wohl als einzige Diagnose. Genau um den Wahnsinn der zu behandelnden Krankheiten zu entschärfen, wurden diese ICD mit Primäsymptomen bei >70 ja geschaffen. Siehe auch chron. Schmerz, Schwindel, Sturzgefahr.
Bitte lesen bevor Falschinformationen als Fakten verbreitet werden.
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Herbert schrieb:
hgb schrieb am 19.2.19 19:19:
.. wenn es die einzige Diagnose ist, sicher nicht!
mfg hgb :wink:
Und sehr wohl als einzige Diagnose. Genau um den Wahnsinn der zu behandelnden Krankheiten zu entschärfen, wurden diese ICD mit Primäsymptomen bei >70 ja geschaffen. Siehe auch chron. Schmerz, Schwindel, Sturzgefahr.
Bitte lesen bevor Falschinformationen als Fakten verbreitet werden.
Genaugenommen sind also beide Varianten für den verordnenden Arzt extrabudgetär - allerdings könnte mancher Arzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden wollen und deshalb den besonderen Verordnungsbedarf nicht in vollem Umfang nutzen.
Zum konkreten Fall: die Diagnoseliste zum Heilmittelbedarf definiert zum ICD-10 R26.2 "Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert" in der Physiotherapie für die Diagnoseschlüssel WS2, EX2 und SO3 für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr den besonderen Verordnungsbedarf - also die "nachträgliche Hinausrechnung" aus dem Budget.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zu unterscheiden sind die beiden Bezeichnungen "Langfristiger Heilmittelbedarf" und "Besonderer Verordnungsbedarf für Heilmittel": ein langfristiger Heilmittelbedarf ist (von vorneherein) extrabudgetär - werden also dem (sofern vorhandenen) Budget eines Arztes nicht hinzugerechnet. Die Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfs werden zunächst dem Heilmittelbudget des Arztes hinzugerechnet, im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus den Verordnungszahlen dann aber herausgerechnet.
Genaugenommen sind also beide Varianten für den verordnenden Arzt extrabudgetär - allerdings könnte mancher Arzt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vermeiden wollen und deshalb den besonderen Verordnungsbedarf nicht in vollem Umfang nutzen.
Zum konkreten Fall: die Diagnoseliste zum Heilmittelbedarf definiert zum ICD-10 R26.2 "Gehbeschwerden, andernorts nicht klassifiziert" in der Physiotherapie für die Diagnoseschlüssel WS2, EX2 und SO3 für Patienten ab vollendetem 70. Lebensjahr den besonderen Verordnungsbedarf - also die "nachträgliche Hinausrechnung" aus dem Budget.
Gruß
Nora
Hast du nur etwas knackiger formuliert.
LG :wink:
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Herbert schrieb:
Sag ich doch :kissing_closed_eyes:
Hast du nur etwas knackiger formuliert.
LG :wink:
Herbert hat glaub ich eher was anderes gemeint!
Vielen Dank für Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also, wenn ich es richtig verstehe ist es doch extrabudgetär?
Herbert hat glaub ich eher was anderes gemeint!
Vielen Dank für Hilfe!
"Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es seit Jahresbeginn einige Neuerungen. Sie betreffen den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Versorgungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten). Zudem wurde die Diagnoseliste erweitert, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet.
Das sind die Neuerungen in Kürze:
Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
Für die Beantragung und Genehmigung einer individuellen langfristigen Heilmittelversorgung bei nicht gelisteten Erkrankungen gibt es zukünftig klare Regeln.
Was bisher als „Praxisbesonderheit“ bezeichnet wurde, heißt jetzt „besonderer Verordnungsbedarf“.
Zur Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe gibt es auf den Verordnungsformularen 13, 14 und 18 ein zweites ICD-10-Feld.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und für den besonderen Verordnungsbedarf wurde um weitere Erkrankungen ergänzt.
Praxisinfo: Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf - Das ist neu ab 1. Januar 2017 (Stand: 14.12.2016, PDF, 177 KB) "
Der letzte Absatz ist auf der KBV-Seite als Link abrufbar. Dabei wird das zweite eigentlich obligatorische ICD10 Feld auf dem VO-Formularerläutert, um ein paar Zeilen später wieder zu heißen, daß der Arzt das erste nicht ausfüllen müsse.
Auf dieser Seite des gem. Bundesauss.: Link finde ich viel über den langfristigen VO-Bedarf, im Inhaltsverz. kommt der Begriff BVB bzw. ausgeschrieben nicht vor. Gültig ab 1.1.2018.
Gebe ich den besonderen VO-Bedarf abgekürzt oder ausgeschrieben bie der KBV ein, bekomme ich kein Ergebnis. und schon garkeine Symptomliste. Bei der optica werde ich wieder unter dem Stichwort auf die KBV-Seite geleitet und finde wieder nur die Verfahrenserläuterung.
Wiederkehrend ist die Info, daß BVB aus dem Budget heraus gerechnet wird und die Leistungen adR anfallen.
So einfach ist es also nicht, bisher habe ich die Liste also nicht gefunden. Was ich aber weiß, daß R-Ziffern eine Symptomliste ist und keine regelrechte Diagnose einer Erkrankung.
mfg hgb :hushed:
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hgb schrieb:
So, @Herbert, nun habe ich nachgesehen, hier die Änderungen ab 2017 von der KBV-Seite:
"Bei der Verordnung von Heilmitteln gibt es seit Jahresbeginn einige Neuerungen. Sie betreffen den langfristigen Heilmittelbedarf sowie den besonderen Versorgungsbedarf (ehemals Praxisbesonderheiten). Zudem wurde die Diagnoseliste erweitert, was Vertragsärzte im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastet.
Das sind die Neuerungen in Kürze:
Eine Genehmigung des langfristigen Heilmittelbedarfs durch die Krankenkasse des Versicherten ist generell nicht mehr erforderlich, wenn die Erkrankung auf der Diagnoseliste steht.
Für die Beantragung und Genehmigung einer individuellen langfristigen Heilmittelversorgung bei nicht gelisteten Erkrankungen gibt es zukünftig klare Regeln.
Was bisher als „Praxisbesonderheit“ bezeichnet wurde, heißt jetzt „besonderer Verordnungsbedarf“.
Zur Kennzeichnung bestimmter besonderer Verordnungsbedarfe gibt es auf den Verordnungsformularen 13, 14 und 18 ein zweites ICD-10-Feld.
Die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf und für den besonderen Verordnungsbedarf wurde um weitere Erkrankungen ergänzt.
Praxisinfo: Langfristiger Heilmittelbedarf und besonderer Verordnungsbedarf - Das ist neu ab 1. Januar 2017 (Stand: 14.12.2016, PDF, 177 KB) "
Der letzte Absatz ist auf der KBV-Seite als Link abrufbar. Dabei wird das zweite eigentlich obligatorische ICD10 Feld auf dem VO-Formularerläutert, um ein paar Zeilen später wieder zu heißen, daß der Arzt das erste nicht ausfüllen müsse.
Auf dieser Seite des gem. Bundesauss.: Link finde ich viel über den langfristigen VO-Bedarf, im Inhaltsverz. kommt der Begriff BVB bzw. ausgeschrieben nicht vor. Gültig ab 1.1.2018.
Gebe ich den besonderen VO-Bedarf abgekürzt oder ausgeschrieben bie der KBV ein, bekomme ich kein Ergebnis. und schon garkeine Symptomliste. Bei der optica werde ich wieder unter dem Stichwort auf die KBV-Seite geleitet und finde wieder nur die Verfahrenserläuterung.
Wiederkehrend ist die Info, daß BVB aus dem Budget heraus gerechnet wird und die Leistungen adR anfallen.
So einfach ist es also nicht, bisher habe ich die Liste also nicht gefunden. Was ich aber weiß, daß R-Ziffern eine Symptomliste ist und keine regelrechte Diagnose einer Erkrankung.
mfg hgb :hushed:
Solange kein Problem, die ICD auch mit Symptom ist gelistet und ausreichend. Die PDF ist bei den von mir angegebenen Sucheingaben der erste Treffer.
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Herbert schrieb:
2. ICD bei bestimmten langfristiger Bedarfen notwendig, ist dann explizit auf der Diagnoseliste angegeben.
Solange kein Problem, die ICD auch mit Symptom ist gelistet und ausreichend. Die PDF ist bei den von mir angegebenen Sucheingaben der erste Treffer.
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Herbert schrieb:
kbv.de diagnoseliste heilmittelbedarf
vielen Dank! Link
da finde ich R Diagnosen als 1. ICD bei geriatrischen Syndromen. Hier widerspricht sich also die Regelung. Das g. Syndrom muss nicht verschlüsselt oder angegeben werden, es reicht das Alter!
Wer da noch von Vereinfachung spricht, zumal die Liste nicht über das Schfenster direkt aufzurufen ist, der lebt auf einem anderen Stern. Die zwei wenig unterschiedlichen Graustufen machen es auch nicht leichter.
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Hallo @Herbert,
vielen Dank! Link
da finde ich R Diagnosen als 1. ICD bei geriatrischen Syndromen. Hier widerspricht sich also die Regelung. Das g. Syndrom muss nicht verschlüsselt oder angegeben werden, es reicht das Alter!
Wer da noch von Vereinfachung spricht, zumal die Liste nicht über das Schfenster direkt aufzurufen ist, der lebt auf einem anderen Stern. Die zwei wenig unterschiedlichen Graustufen machen es auch nicht leichter.
mfg hgb :unamused:
Dunkel gar nicht im Budget, hell kann im Falle der Prüfung komplett entnommen werden.
Aber alles de facto für den Doc sorgenfrei. Ich finde grade die Ausnahmen über 70 werden der Geri gerecht. Oder fandest du es toll, den Hemi-Patienten, der super läuft, weiter zu betreuen, während die Doppel-TEP mit Osteoporose, drei Wirbelfrakturen und dauerhaften Schmerzen dem Doc keinen Anlass für KG gab :confused:
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Herbert schrieb:
2 Farben finde ich gut, dunkel wird alles nicht genehmigt, weil langfristiger HM-Bedarf, hell ist BVB mit Genehmigungspflicht, falls Kasse das will.
Dunkel gar nicht im Budget, hell kann im Falle der Prüfung komplett entnommen werden.
Aber alles de facto für den Doc sorgenfrei. Ich finde grade die Ausnahmen über 70 werden der Geri gerecht. Oder fandest du es toll, den Hemi-Patienten, der super läuft, weiter zu betreuen, während die Doppel-TEP mit Osteoporose, drei Wirbelfrakturen und dauerhaften Schmerzen dem Doc keinen Anlass für KG gab :confused:
sorry, du meinst farblich nicht genug abgesetzt, jetzt habe ich es verstanden. :grin:
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Herbert schrieb:
@hgb
sorry, du meinst farblich nicht genug abgesetzt, jetzt habe ich es verstanden. :grin:
Eine Gangstörung hat man auch nach AS-Ruptur ohne OP, ab 70 wäre das dann ein Grund für KG?
mfg hgb :confused:
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hgb schrieb:
.. auf dem Schirm sind mir die Farben zu ähnlich und bei den R Symptomen fehlen mir die eigentlichen Diagnosen. Coxarthrose bds. + Osteoporose führen doch erst zur Gangstörung. (In der Klinik war ich DRG-Beaauftragter und für die Codierung von Diagnosen + Prozeduren verantwortlich.)
Eine Gangstörung hat man auch nach AS-Ruptur ohne OP, ab 70 wäre das dann ein Grund für KG?
mfg hgb :confused:
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Problem beschreiben
hgb schrieb:
Hallo mab - warum? R 26 ist keine richtige Hauptdiagnose sondern ein Symptom, damit wird es immer in Budget fallen. :unamused:
Die G-Diagnosen wie Spastik, Folgen des Schlaganfalls und andere Koordinationsstörungen, deren Diagnose mit einem Code der Gruppe G verschlüsselt werden, sind eher bzw. immer extrabudgetär und erfordern PT ohne Therapiepause in oft auch in höherer Frequenz.
mfg hgb :wink:.
LMHB Dg. gem. Liste in den HMR belasten das Budget nicht, diese werden sofort abgezogen.
Quellen die jeweiligen Vereinbarungen zu BVB und LHMB
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Also sind diese dann auch extrabudgetär?
Mfg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also muss der Arzt kein Bedenken haben, dass im Falle eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ihm die BVB Verorodnungen, selbst beim außerhalb des Regelfalls angerechnet werden?
Also sind diese dann auch extrabudgetär?
Mfg
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morpheus-06 schrieb:
Ja, aber das hat nichts mit adR zu tun. Auch im Regelfall belastet das das Budget nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber VO adR ist ja auch extrabudgetär?
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morpheus-06 schrieb:
Ja, es ist immer von der Diagnose abhängig, nicht von der Art der Vo.
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Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
BVB Dg. Liste fällt erstmal ins Budget und wird erst bei einer möglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen.
LMHB Dg. gem. Liste in den HMR belasten das Budget nicht, diese werden sofort abgezogen.
Quellen die jeweiligen Vereinbarungen zu BVB und LHMB
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?
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Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?
Ja, genau so steht es in Dg. List zum BVB.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.2.19 08:53:
Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?
Ja, genau so steht es in Dg. List zum BVB.
hier der Wortlaut im gestern 14:47 mitgeteilten Link. Zur Anwendung siehe Beitrag Nora Weber:
Zum 1. Januar2019 wurden in Folge der jährlichen Revision der ICD-10-GM die ICD-10-Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) aus dem bestehenden ICD-10-Code „M89.0 Neurodystrophie [Algodystro-phie]“ herausgelöst. Die neuen Kodes (G90.5-, G90.6- und G90.7-) wurden gesondert als besondere Verordnungsbedarfe aufgenommen.Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart. Darüber hinaus wird für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diag-nosegruppe EN4 aufgenommen.Alle Änderungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig
Also mußt Du noch EX3 prüfen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
allo mab,
hier der Wortlaut im gestern 14:47 mitgeteilten Link. Zur Anwendung siehe Beitrag Nora Weber:
Zum 1. Januar2019 wurden in Folge der jährlichen Revision der ICD-10-GM die ICD-10-Diagnosen des komplexen regionalen Schmerzsyndroms (CRPS) aus dem bestehenden ICD-10-Code „M89.0 Neurodystrophie [Algodystro-phie]“ herausgelöst. Die neuen Kodes (G90.5-, G90.6- und G90.7-) wurden gesondert als besondere Verordnungsbedarfe aufgenommen.Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart. Darüber hinaus wird für Verletzungen von peripheren Nerven (S14.3 und S14.4) die Diag-nosegruppe EN4 aufgenommen.Alle Änderungen sind rückwirkend zum 1. Januar 2019 gültig
Also mußt Du noch EX3 prüfen.
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
Wir müssen gar nichts prüfen. Zudem sieht die KBV Vereinbarung bei R26.2 auch WS2/EX2/SO3 vor.
Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.
Ärzte hatten in Vergangenheit, um eine VO entsprechend BVB "außerbudgetär" zu kennzeichnen, einfach die VO.a.d.R. in der EX2 ausgestellt. Das ist soweit korrekt und möglich. Wären Ärzte, wie laut Meinung vieler Kassen ein MUSS, auf die EX3 gewechselt, so wäre die VO nicht mehr außerbugetär. Um den praktischen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat man deswegen jetzt einfach die EX3 aufgenommen. Geprüft werden muss da nichts.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
hgb schrieb am 21.2.19 13:31:
Außerdem wurde für vier geriatrische Indikationen (R26.0, R26.1, R26.2 und R29.6) die Aufnahme der Diagnosegruppe EX3 vereinbart.
Ärzte hatten in Vergangenheit, um eine VO entsprechend BVB "außerbudgetär" zu kennzeichnen, einfach die VO.a.d.R. in der EX2 ausgestellt. Das ist soweit korrekt und möglich. Wären Ärzte, wie laut Meinung vieler Kassen ein MUSS, auf die EX3 gewechselt, so wäre die VO nicht mehr außerbugetär. Um den praktischen Problemen aus dem Weg zu gehen, hat man deswegen jetzt einfach die EX3 aufgenommen. Geprüft werden muss da nichts.
Gruß Dún
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
das Zitat stammt nicht von mir :point_up:, sondern aus der Seite der KBV und der Veröffentlichung dieser Liste.
mfg hgb :wink:
Ich habe nur eine Erklärung dazu abgegeben, warum es zusätzlich aufgenommen wurde.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
Ich habe dich zitiert und du die KBV. Deswegen ist es aber nicht falsch.
Ich habe nur eine Erklärung dazu abgegeben, warum es zusätzlich aufgenommen wurde.
Gruß Dún
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Diagnose: Gehbeschwerden (VO adR und Pat. >70 J.)
ICD-10: R26.2
Also BVB, extrabudgetär?
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