Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
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klingt nach einem Plan? ...
????????????
Lese im neuen Rahmenvertrag der Primärkassen das eine Kopie der Genehmigung bei Abrechnung des Rezeptes erforderlich ist.
????????
Wie jetzt ,ich dachte das ist Arzt /Patient /KK Sache .
Wenn Kreuzchen a.d.rgf. angekreuzt ist, dann sollte das doch dann auch mal gut sein...
Und für mich eine klare Sache ...
Oder stehe ich gerade am Schlauch ...sorry 16 Std Tag heut????????????????????????????
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mario29 schrieb:
Bin gerade etwas überfordert..
????????????
Lese im neuen Rahmenvertrag der Primärkassen das eine Kopie der Genehmigung bei Abrechnung des Rezeptes erforderlich ist.
????????
Wie jetzt ,ich dachte das ist Arzt /Patient /KK Sache .
Wenn Kreuzchen a.d.rgf. angekreuzt ist, dann sollte das doch dann auch mal gut sein...
Und für mich eine klare Sache ...
Oder stehe ich gerade am Schlauch ...sorry 16 Std Tag heut????????????????????????????
Aber dass die meisten Kassen auf dieses Recht verzichten, war auch schon immer so...
Eine Übersicht, welche (aktuell 20) Kassen nicht auf die Genehmigung verzichten ist in der Infothek hier bei Physio unter folgendem Link zu finden: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
Gruß
Nora
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mario29 schrieb:
Ok.super.danke dir Nora ????
Bei der 90 j. Patientin , vielleicht auf Zeit gespielt - verflixt " Hunde wollt Ihr ewig leben"!
Neuer Begriff und Allgemein- Zustand die " Notwendigkeitsbescheinigung"!!!!!!!!!
wie eben auch bei Psychologen üblich,
eion Schelm der Böses denkt
:unamused:
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Norbert Meyer schrieb:
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.
Bei der 90 j. Patientin , vielleicht auf Zeit gespielt - verflixt " Hunde wollt Ihr ewig leben"!
Neuer Begriff und Allgemein- Zustand die " Notwendigkeitsbescheinigung"!!!!!!!!!
wie eben auch bei Psychologen üblich,
eion Schelm der Böses denkt
:unamused:
Der VdEK verzichtet doch auf die Genehmigung.
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Ramona Völlkopf schrieb:
???
Der VdEK verzichtet doch auf die Genehmigung.
Liess mir keine Ruhe .
Keine Kopien notwendig.
O-Ton...
"Arzt ist für die korrekte ausfüllung des Rezeptes verantwortlich.steht hier Kreuz bei a.d.rgf. Plus die Begründung drauf....
Sind sie aus dem Schneider ????."
Für alles andere ist der Arzt zuständig
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mario29 schrieb:
Habe jetzt doch bei der AOK angerufen .
Liess mir keine Ruhe .
Keine Kopien notwendig.
O-Ton...
"Arzt ist für die korrekte ausfüllung des Rezeptes verantwortlich.steht hier Kreuz bei a.d.rgf. Plus die Begründung drauf....
Sind sie aus dem Schneider ????."
Für alles andere ist der Arzt zuständig
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.
Wird die VO zur Genehmigung vorgelegt ist auf einem Beiblatt (das der Abrechnung beizufügen ist; sinnvoll aber nicht notwendig ist eine Kopie der VO) der Erhalt von Heilmitteln zu bestätigen; die GKV ist bis zur Zustellung einer Entscheidung zahlungspflichtig; der Heilmittelerbringer zur Leistung ermächtigt.
Entscheidet die GKV nicht binnen 3 Wochen gilt die Vermutung einer Zusage, schaltet die GKV den MDK vor verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Werden weitere Unterlagen angefordert wird die 3- bzw. 5-Wochen-Frist unterbrochen bis die Unterlagen eingehen.
Sollte die GKV negativ entscheiden, der Patient dennoch Heilmittel in Anspruch nehmen und kein Wort über den Bescheid verlieren macht er sich des Erschleichens von Leistungen schuldig und wird selbst zahlungspflichtig [insbesondere wenn soetwas im Behandlungsvertrag festgehalten ist].
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Papa Alpaka schrieb:
Norbert Meyer schrieb am 28.7.15 19:03:
Neuerdings legt die Barmer Kasse diese Verordnung obendrein dem MDK vor, so daß 8 Wochen keine Therapie lief.
Wird die VO zur Genehmigung vorgelegt ist auf einem Beiblatt (das der Abrechnung beizufügen ist; sinnvoll aber nicht notwendig ist eine Kopie der VO) der Erhalt von Heilmitteln zu bestätigen; die GKV ist bis zur Zustellung einer Entscheidung zahlungspflichtig; der Heilmittelerbringer zur Leistung ermächtigt.
Entscheidet die GKV nicht binnen 3 Wochen gilt die Vermutung einer Zusage, schaltet die GKV den MDK vor verlängert sich diese Frist auf 5 Wochen. Werden weitere Unterlagen angefordert wird die 3- bzw. 5-Wochen-Frist unterbrochen bis die Unterlagen eingehen.
Sollte die GKV negativ entscheiden, der Patient dennoch Heilmittel in Anspruch nehmen und kein Wort über den Bescheid verlieren macht er sich des Erschleichens von Leistungen schuldig und wird selbst zahlungspflichtig [insbesondere wenn soetwas im Behandlungsvertrag festgehalten ist].
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Nora Weber schrieb:
Naja - dass eine VadR zunächst grundsätzlich genehmigungspflichtig ist, war schon immer so (zumindest seit Gülktigkeit der HMR - dort §8.4).
Aber dass die meisten Kassen auf dieses Recht verzichten, war auch schon immer so...
Eine Übersicht, welche (aktuell 20) Kassen nicht auf die Genehmigung verzichten ist in der Infothek hier bei Physio unter folgendem Link zu finden: http://www.physio.de/physio/kasse_genehmigung.php
Gruß
Nora
Ist die Kopie nicht beim genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich?
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Tempelritter schrieb:
Die Kasse genehmigt doch direkt auf der Vo. adr.
Ist die Kopie nicht beim genehmigten langfristigen Heilmittelbedarf erforderlich?
ich möchte kein neues Thema aufmachen, aber ich glaube meine Frage passt hier auch hin.
Sind Rezepte mit den ICD 10 Codes und der dazugehörigen Diagnosengruppe der Anlage 2 des G-BA auch bei Erstverordnung und Folgeverordnung grundsätzlich extra budgetär/werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt oder gilt dies nur für Rezepte adr bzw erst nach dem Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf durch den Patienten bei bestimmten KK? Es bestehen ja nicht alle auf ein Genehmigungsverfahren.
Vielen Dank
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morpheus-06 schrieb:
Anlage 2 ist nur bei einer Vo. adR ohne Budget. Bei Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf kann sofort eine Vo. adR ausgestellt werden.
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K. Leistritz schrieb:
Hallo zusammen,
ich möchte kein neues Thema aufmachen, aber ich glaube meine Frage passt hier auch hin.
Sind Rezepte mit den ICD 10 Codes und der dazugehörigen Diagnosengruppe der Anlage 2 des G-BA auch bei Erstverordnung und Folgeverordnung grundsätzlich extra budgetär/werden bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt oder gilt dies nur für Rezepte adr bzw erst nach dem Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf durch den Patienten bei bestimmten KK? Es bestehen ja nicht alle auf ein Genehmigungsverfahren.
Vielen Dank
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