Physiotherapeut (m/w/d) –
Vollzeit oder Teilzeit
Wir sind die Praxis Physiolife
Hamburg, eine moderne
Physiotherapiepraxis in Hamburg
Wartenau, in der sich sowohl
Patienten als auch Therapeuten
wohlfühlen. Unser Ziel ist es, dir
die bestmögliche
Arbeitsatmosphäre zu bieten und
dich in deiner persönlichen sowie
beruflichen Entwicklung zu
unterstützen.
Was wir bieten:
• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
• Fortbildung...
Vollzeit oder Teilzeit
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• Attraktives Gehalt: Ab 20 Euro
pro Stunde, abhängig von deiner
Qualifikation und Erfahrung.
• Fortbildung...
die extrabudgetäre VO (vgl Anlage 1 und 2, Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V) muss ja AUßERHALB des Regelfalles verordnet sein.
Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Oder durchläuft man erst den Regelfall und das Budget des Arztes wird solange belastet bis der Regelfall ausgeschöpft ist?
Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal!
Caro
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kahol schrieb:
Hallo KollegInnen,
die extrabudgetäre VO (vgl Anlage 1 und 2, Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V) muss ja AUßERHALB des Regelfalles verordnet sein.
Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Oder durchläuft man erst den Regelfall und das Budget des Arztes wird solange belastet bis der Regelfall ausgeschöpft ist?
Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal!
Caro
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Templer beschreibt die zwei Varianten korrekt.
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morpheus-06 schrieb:
Denken heißt nichts wissen :unamused:
Templer beschreibt die zwei Varianten korrekt.
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alobar schrieb:
gute frage, ich denke es muss erst den Regelfall durchlaufen.
langfristiger Heilmittelbedarf = Regelfall muss nicht durchlaufen werden, fällt nicht ins Budget
Quelle Rundschreiben des G-BA und Spitzenverband der GKV
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Tempelritter schrieb:
Praxisbesonderheiten = Regelfall muss durchlaufen werden, fällt immer ins Budget wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen
langfristiger Heilmittelbedarf = Regelfall muss nicht durchlaufen werden, fällt nicht ins Budget
Quelle Rundschreiben des G-BA und Spitzenverband der GKV
>
> Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen
> wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Genauso so ist es. Suchen Sie sich mal das Schreiben des GBA vom 04.04.2013. Darin ist genau dieser Fall definiert.
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Xela schrieb:
kahol schrieb:
>
> Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen
> wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Genauso so ist es. Suchen Sie sich mal das Schreiben des GBA vom 04.04.2013. Darin ist genau dieser Fall definiert.
Ihr seid spitze und so gut informiert :blush:
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kahol schrieb:
Danke!
Ihr seid spitze und so gut informiert :blush:
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