Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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die extrabudgetäre VO (vgl Anlage 1 und 2, Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V) muss ja AUßERHALB des Regelfalles verordnet sein.
Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Oder durchläuft man erst den Regelfall und das Budget des Arztes wird solange belastet bis der Regelfall ausgeschöpft ist?
Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal!
Caro
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kahol schrieb:
Hallo KollegInnen,
die extrabudgetäre VO (vgl Anlage 1 und 2, Vereinbarung über Praxisbesonderheiten nach § 84 Abs. 8 SGB V) muss ja AUßERHALB des Regelfalles verordnet sein.
Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Oder durchläuft man erst den Regelfall und das Budget des Arztes wird solange belastet bis der Regelfall ausgeschöpft ist?
Kennt sich jemand aus?
Danke schonmal!
Caro
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Templer beschreibt die zwei Varianten korrekt.
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morpheus-06 schrieb:
Denken heißt nichts wissen :unamused:
Templer beschreibt die zwei Varianten korrekt.
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alobar schrieb:
gute frage, ich denke es muss erst den Regelfall durchlaufen.
langfristiger Heilmittelbedarf = Regelfall muss nicht durchlaufen werden, fällt nicht ins Budget
Quelle Rundschreiben des G-BA und Spitzenverband der GKV
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Tempelritter schrieb:
Praxisbesonderheiten = Regelfall muss durchlaufen werden, fällt immer ins Budget wird bei einer Wirtschaftlichkeitsprüfung abgezogen
langfristiger Heilmittelbedarf = Regelfall muss nicht durchlaufen werden, fällt nicht ins Budget
Quelle Rundschreiben des G-BA und Spitzenverband der GKV
>
> Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen
> wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Genauso so ist es. Suchen Sie sich mal das Schreiben des GBA vom 04.04.2013. Darin ist genau dieser Fall definiert.
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Xela schrieb:
kahol schrieb:
>
> Heißt das jetzt, dass der Regelfall garnicht erst durchlaufen
> wird? Fängt man gleich mit einer VO adR an?
Genauso so ist es. Suchen Sie sich mal das Schreiben des GBA vom 04.04.2013. Darin ist genau dieser Fall definiert.
Ihr seid spitze und so gut informiert :blush:
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kahol schrieb:
Danke!
Ihr seid spitze und so gut informiert :blush:
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