MEDIAN ist Teil der MEDIAN Group,
einem der führenden europäischen
Anbieter auf dem Gebiet der
medizinischen Rehabilitation und
der psychischen Gesundheit. Mit
mehr als 120 Einrichtungen in ganz
Deutschland bietet MEDIAN ein
dynamisches und innovatives Umfeld
für Beschäftigte in den
unterschiedlichsten
Behandlungsbereichen mit
vielfältigen Einstiegs- und
Entwicklungsmöglichkeiten. Als
Spezialist für Rehabilitation und
Teilhabe begleiten wir unsere
Patientinnen und Patienten auf dem
Weg zu...
einem der führenden europäischen
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es gab bei einem Hausbesuch ein bisschen kuddelmuddel. Ich behandele beide Patienten. Sie kommt zu mir in die Praxis, er ist ein Hausbesuch. Sie sollte für ihn beide Rezepte neu beantragen. KG und MLD. Hat sie gemacht. Bekommen hat sie KG für sich selbst und MLD für ihn. Dadurch, dass sie aber nicht auf den Namen geschaut hat, ist sie nochmal los und hat IHR KG rezept auf HB ändern lassen.
Ich muss das jetzt aber trotzdem nicht als HB machen, oder?
Viele Grüße,
Atheia
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johannes687 schrieb:
Nein, du musst den Hausbesuch natürlich nicht machen nur weil er jetzt fälschlicherweise (nachträglich) verordnet wurde. Demnach auch nicht abrechnen und vielleicht einfach auf der Rückseite vermerken, dass Patient in die Praxis kommt.
Danke für die schnelle Antwort! grinning
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Atheia schrieb:
@johannes687
Danke für die schnelle Antwort! grinning
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Atheia schrieb:
Einen wunderschönen sonnigen guten Morgen,
es gab bei einem Hausbesuch ein bisschen kuddelmuddel. Ich behandele beide Patienten. Sie kommt zu mir in die Praxis, er ist ein Hausbesuch. Sie sollte für ihn beide Rezepte neu beantragen. KG und MLD. Hat sie gemacht. Bekommen hat sie KG für sich selbst und MLD für ihn. Dadurch, dass sie aber nicht auf den Namen geschaut hat, ist sie nochmal los und hat IHR KG rezept auf HB ändern lassen.
Ich muss das jetzt aber trotzdem nicht als HB machen, oder?
Viele Grüße,
Atheia
Wenn kein HB verordnet wurde, dann kannst du keine Heilbehandlung im Hausbesuch machen (zu Laszten der GKV).
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Halbtitan schrieb:
Wenn HB verordnet wurde dann kannst du die Heilbehandlung im Hausbesuch machen (zu Lasten der GKV).
Wenn kein HB verordnet wurde, dann kannst du keine Heilbehandlung im Hausbesuch machen (zu Laszten der GKV).
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