Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
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habe bei 2 Rezepte bekommen mit IKS EX2a außerhalb des Regelfalls. Beide von der AOK Bayern.
Laut AOK muss zuerst in die nächst höhere Gruppe (also EX3 ) "geschlüsselt "werden bevor a.d.R. möglich ist. Nach meinem Verständnis aber laut Rahmenvertrag nicht. Auch die beiden Ärzte weigern sich in EX3 zu wechseln und sagen, dass so wie verordnet korrekt ist.
Was mache ich nun? Wenn ich die Rezepte so abrechne bekomme ich sicher abgesetzt?
Entweder die Repzepte nicht annehmen oder schon mal einen Einspruch vorbereiten?
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Maximilian Öller schrieb:
Hallo!
habe bei 2 Rezepte bekommen mit IKS EX2a außerhalb des Regelfalls. Beide von der AOK Bayern.
Laut AOK muss zuerst in die nächst höhere Gruppe (also EX3 ) "geschlüsselt "werden bevor a.d.R. möglich ist. Nach meinem Verständnis aber laut Rahmenvertrag nicht. Auch die beiden Ärzte weigern sich in EX3 zu wechseln und sagen, dass so wie verordnet korrekt ist.
Was mache ich nun? Wenn ich die Rezepte so abrechne bekomme ich sicher abgesetzt?
Entweder die Repzepte nicht annehmen oder schon mal einen Einspruch vorbereiten?
Ich habe mich geweigert den Indi-Schlüssel zu ändern und habe 40,-- € Verzugsschaden in Rechnung gestellt.
Dann ging es zum AOK-Abteilungsleiter und ich habe deutlich gemacht, dass wenn meine gesetzte Frist nicht beachtet wird, sich das Sozialgericht damit geschäftigen wird.
Zack... und es wurde gezahlt. Seit dem habe ich komplett Ruhe von diesem Quark.
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Wonderwoman schrieb:
Haben die mit mir auch versucht und abgesetzt. Es konnte natürlich nirgends eine Quelle genannt werden, die diese Absetzung hätte rechtfertigen können.
Ich habe mich geweigert den Indi-Schlüssel zu ändern und habe 40,-- € Verzugsschaden in Rechnung gestellt.
Dann ging es zum AOK-Abteilungsleiter und ich habe deutlich gemacht, dass wenn meine gesetzte Frist nicht beachtet wird, sich das Sozialgericht damit geschäftigen wird.
Zack... und es wurde gezahlt. Seit dem habe ich komplett Ruhe von diesem Quark.
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die Primärkassen haben teilweise interne Prüfanweisungen. Eine liegt mir auch hier vor, die besagt
das für Ex1/Ex2/Ws1/Ly1/At1 grundsätzlich keine Verordnung a.d.R möglich ist und diese IMMER abgelehnt werden.
Der Hammer ist, das dies mein Berufsverband sogar bestätigt und es als korrekte Absetzung der Krankenkasse sieht. Selbe Fall.
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K. Leistritz schrieb:
Huhu,
die Primärkassen haben teilweise interne Prüfanweisungen. Eine liegt mir auch hier vor, die besagt
das für Ex1/Ex2/Ws1/Ly1/At1 grundsätzlich keine Verordnung a.d.R möglich ist und diese IMMER abgelehnt werden.
Der Hammer ist, das dies mein Berufsverband sogar bestätigt und es als korrekte Absetzung der Krankenkasse sieht. Selbe Fall.
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Tempelritter schrieb:
wenn ein PI dagegen klagt ist das vom Tisch. Mein Berufsverband legt die HMR zugrunde und sieht keinen Grund zu einer Absetzung.
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Wonderwoman schrieb:
Wen interessieren interne Anweisungen? Mich nicht... Nur Kassenhörige lassen sich weiter verarschen.
Die Primärkassen haben teilweise interne Prüfanweisungen. Eine liegt mir auch hier vor, die besagt
das für Ex1/Ex2/Ws1/Ly1/At1 grundsätzlich keine Verordnung a.d.R möglich ist und diese IMMER abgelehnt werden.
Der Hammer ist, das dies mein Berufsverband sogar bestätigt und es als korrekte Absetzung der Krankenkasse sieht. Selbe Fall.
Zum Glück gibt es auch für die Primärkassen ein Aufsichtsorgan dessen Präsident sehr klar formulierte: "Rechtsbruch darf nicht zum Prüfmaßstab gemacht werden."
In dem Sinne: Externe Prüfanweisung bricht interne Prüfanweisung ;)
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Papa Alpaka schrieb:
K. Leistritz schrieb am 2.7.15 18:34:
Die Primärkassen haben teilweise interne Prüfanweisungen. Eine liegt mir auch hier vor, die besagt
das für Ex1/Ex2/Ws1/Ly1/At1 grundsätzlich keine Verordnung a.d.R möglich ist und diese IMMER abgelehnt werden.
Der Hammer ist, das dies mein Berufsverband sogar bestätigt und es als korrekte Absetzung der Krankenkasse sieht. Selbe Fall.
Zum Glück gibt es auch für die Primärkassen ein Aufsichtsorgan dessen Präsident sehr klar formulierte: "Rechtsbruch darf nicht zum Prüfmaßstab gemacht werden."
In dem Sinne: Externe Prüfanweisung bricht interne Prüfanweisung ;)
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morpheus-06 schrieb:
Die können sich ihre internen Anweisungen sonst wo hinstecken. Die HMR etc setzt das nicht außer Kraft.
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Tempelritter schrieb:
Nach den HMR sind die Rezepte richtig ausgestellt, "in die nächst höhere Gruppe (also EX3 ) "geschlüsselt "werden bevor a.d.R. möglich ist" steht nicht in den HMR und auch nicht in den Rahmenverträgen. Bei einer Absetzung widersprechen und wenn nötig auf Zahlung klagen, das ist oft der einzige Weg den die Kassen verstehen.
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