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Die grüne Kasse sagt, Ind.schl. passt nicht zur VO???
Stimmt das? Ich denke eigentlich dass es ok ist.... Oder muss ich es in Ex1 ändern lassen?
Danke
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redbi schrieb:
Ich habe eine VO zurückbekommen, Ex2a, KG und Eis, Dg. VKB-Ruptur mit massiver Instabilität.
Die grüne Kasse sagt, Ind.schl. passt nicht zur VO???
Stimmt das? Ich denke eigentlich dass es ok ist.... Oder muss ich es in Ex1 ändern lassen?
Danke
Wäre meiner Ansicht nach eigentlich egal, ob bei EVO zuerst EX1a oder EX2a vom Arzt auf dem Rezept geschrieben wird. Es ist eher so, daß aufgrund des Heilmittelkataloges eine VKB-Ruptur als eine Verletzung mit prognostisch mittelfristigen Behandlungsbedarf eingestuft wird (=> EX2a).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Immer noch mehr zusätzlichen Schreibkram zum normalen bürokratischen Wahnsinn dazu. Das Ganze hat anscheinend ein System. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
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redbi schrieb:
Vielen Dank!! Das ist auch meine Meinung. Dann werd ich einen netten Brief dazutun und dann mal schauen :smile:
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Achilles2 schrieb:
Was sind denn das schon wieder für Spinnereien der AOK (aber jede andere Krankenkasse könnte es auch sein)!!!!!!!!!
Wäre meiner Ansicht nach eigentlich egal, ob bei EVO zuerst EX1a oder EX2a vom Arzt auf dem Rezept geschrieben wird. Es ist eher so, daß aufgrund des Heilmittelkataloges eine VKB-Ruptur als eine Verletzung mit prognostisch mittelfristigen Behandlungsbedarf eingestuft wird (=> EX2a).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
P.S. Immer noch mehr zusätzlichen Schreibkram zum normalen bürokratischen Wahnsinn dazu. Das Ganze hat anscheinend ein System. :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
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ali schrieb:
geht gar nicht....die Spinnen wohl :rage:
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morpheus-06 schrieb:
hä? Haben die einen an der Waffel? Natürlich passt der IKS. Denke an die 40€ die du für die Absetzung zusätzlich verlangen kannst.
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idefix- schrieb:
Und vergiss nicht §288 anzuwenden. 40Euro als Entschädigung für unrechtmäßige Stornierung zu sverlangen
Schon das BSG hat entschieden, dass dies kein Grund ist Dir die Vergütung zu verweigern. Gibt auch der Rahmenvertrag so nicht her... wenn mich nicht alles täuscht.
Ich habe mich gegen diesen Quark bereits einmal erfolgreich zur Wehr gesetzt. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Wen interessiert, ob der Indikationsschlüssel zur Diagnose passt. Mich nicht...
Schon das BSG hat entschieden, dass dies kein Grund ist Dir die Vergütung zu verweigern. Gibt auch der Rahmenvertrag so nicht her... wenn mich nicht alles täuscht.
Ich habe mich gegen diesen Quark bereits einmal erfolgreich zur Wehr gesetzt. :smile:
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