WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Herbert schrieb:
In der Theorie ja, denn explizit steht nirgendwo, dass das verboten ist.
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Holzwurm schrieb:
Ich würde den Patient fragen wie viele Verordnungen mit dieser Diagnose er in den letzten 12 Wochen bekommen hat und ob alle aus der selben Praxis waren. Dann kannst du selber mittels HMK prüfen, wie die aktuelle Verordnung ausgestellt sein muss. Wir nehmen grundsätzlich nur noch Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit einem Indikationsschluessel EX3a, b oder c an. Leider haben wir schon entsprechendes Lehrgeld bezahlt, weil die Auslegung der Kassen diesbezüglich ziemlich sinnfrei ist. Die meisten interpretieren doch so, dass bei kurz und mittelfristige Bedarf keine V, a. d. Regelfalles nötig ist.
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Herbert schrieb:
Bei EX2 hatte ich deshalb noch nie Absetzungen, nur bei 1.
LG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
latinkabell1.0 schrieb:
Ich weiß halt nicht wie das Rezept in der Praxis vorher ausgestellt war...
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
Mein Profilbild bearbeiten