Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
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latinkabell1.0 schrieb:
Hallo
Bis 31.5. war ich angestellt, seit Dienstag jetzt bin ich selbständig. Mehrere Patienten sind mitgegangen, und so kommt die erste Frage:
Patp, die auch vorher bei mir war kommt jetzt mit Ex1a VadR IKK Südwest. Geht das überhaupt?
Danke für die Antworten!
Lg
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
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Herbert schrieb:
In der Theorie ja, denn explizit steht nirgendwo, dass das verboten ist.
In der Praxis berufen sich die KKs oft auf den eher kurzfristigen Behandlungsbedarf der 1er VOs, daher würde ich zumindest noch Nr2 und 3 als EX2 nehmen. Bei EX2 wird dann schon nicht mehr abgesetzt. Derzeit kommen ja noch Nr 4 und 5 als Ex3, aber das ist ja ab Oktober auch Geschichte, weil dann ja auch bei Ex nur noch 3x6 statt 5x6 im Regelfall.
LG
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
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Holzwurm schrieb:
Ich würde den Patient fragen wie viele Verordnungen mit dieser Diagnose er in den letzten 12 Wochen bekommen hat und ob alle aus der selben Praxis waren. Dann kannst du selber mittels HMK prüfen, wie die aktuelle Verordnung ausgestellt sein muss. Wir nehmen grundsätzlich nur noch Verordnungen außerhalb des Regelfalles mit einem Indikationsschluessel EX3a, b oder c an. Leider haben wir schon entsprechendes Lehrgeld bezahlt, weil die Auslegung der Kassen diesbezüglich ziemlich sinnfrei ist. Die meisten interpretieren doch so, dass bei kurz und mittelfristige Bedarf keine V, a. d. Regelfalles nötig ist.
LG
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Herbert schrieb:
Bei EX2 hatte ich deshalb noch nie Absetzungen, nur bei 1.
LG
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latinkabell1.0 schrieb:
Ich weiß halt nicht wie das Rezept in der Praxis vorher ausgestellt war...
soll ich es in Ex2 oder 3 ändern lassen? Oder wie wärs am besten, dass keine Absetzung kommt?
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