Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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LG !
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Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Nach einer Rückforderung der IKK aus 2015 wegen Ws1a AR habe ich meine aktuellen Rezepte nochmals daraufhin durchgeschaut. Wir haben ein Rezept mit Ex1a AR von einer anderen Kasse. Könnte man das auf Ex2a AR ändern lassen auch wenn Ex2a als Regelfall ja nicht durchlaufen wurde ? :unamused:
LG !
Nach einer Rückforderung der IKK aus 2015 wegen Ws1a AR
Wenn das Rezept sonst O.K. ist, nicht rechtens. Mit 40Euro Widersprechen, falls sie stur sind, was ich hier nicht glaube, Klagen !
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Meine Frage war, ob ich das Ex1a-Rezept AR auf Ex2a AR ändern lassen kann.
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Lamaca schrieb:
Klar, der Widerspruch ist schon längst raus !
Meine Frage war, ob ich das Ex1a-Rezept AR auf Ex2a AR ändern lassen kann.
Meine Frage war, ob ich das Ex1a-Rezept AR auf Ex2a AR ändern lassen kann.
????
1. Warum ?
2.wenn Du ändern lassen würdest und Spiel der Kasse mitspieltst wäre es bei Ex2a eine simple FV.
Wie kommst Du auf adR ?
Edit: Widerspruch hoffentlich direkt.an die Kasse, am einfachsten per Fax !
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ali schrieb:
Lamaca schrieb am 6.2.19 23:54:
Meine Frage war, ob ich das Ex1a-Rezept AR auf Ex2a AR ändern lassen kann.
????
1. Warum ?
2.wenn Du ändern lassen würdest und Spiel der Kasse mitspieltst wäre es bei Ex2a eine simple FV.
Wie kommst Du auf adR ?
Edit: Widerspruch hoffentlich direkt.an die Kasse, am einfachsten per Fax !
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Lamaca schrieb:
Sorry, hab vergessen zu sagen, dass es nicht das erste Rezept Ex1a AR ist, dass aktuell abgearbeitet ist, so dass es keine FV bei Ex2a wäre .
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ali schrieb:
dann versteh ich die Frage noch weniger ?! wofür, weswegen ändern ?
Sorry, hab vergessen zu sagen, dass es nicht das erste Rezept Ex1a AR ist, dass aktuell abgearbeitet ist, so dass es keine FV bei Ex2a wäre .
1. Verordnung: EX1, EVO
2. Verordnung: EX1, adR (war es so?)
3. Verordnung: Ex1, adR (?)
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen. Das Problem könntest du allerdings mit einigen Kassen für die zweite und dritte Verordnung bekommen, weil manche der Meinung sind, dass eine EX1 Verordnung (kurzfristiger Heilmittelbedarf) nicht außerhalb des Regelfalles verordnet werden darf.
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makkam schrieb:
Lamaca schrieb am 7.2.19 00:06:
Sorry, hab vergessen zu sagen, dass es nicht das erste Rezept Ex1a AR ist, dass aktuell abgearbeitet ist, so dass es keine FV bei Ex2a wäre .
1. Verordnung: EX1, EVO
2. Verordnung: EX1, adR (war es so?)
3. Verordnung: Ex1, adR (?)
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen. Das Problem könntest du allerdings mit einigen Kassen für die zweite und dritte Verordnung bekommen, weil manche der Meinung sind, dass eine EX1 Verordnung (kurzfristiger Heilmittelbedarf) nicht außerhalb des Regelfalles verordnet werden darf.
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morpheus-06 schrieb:
Nicht ändern, nach HMR war das korrekt. Nicht lange rummachen, sofort aus Zahlung klagen.
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen.
Dann sag ich als Kasse: April, April musst Du nach 18x auf Ex3 ändern :yum: und so weiter,
ach doch nicht: Ex4 is ja nur für Kinder :wink:
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ali schrieb:
makkam schrieb am 7.2.19 14:40:
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen.
Dann sag ich als Kasse: April, April musst Du nach 18x auf Ex3 ändern :yum: und so weiter,
ach doch nicht: Ex4 is ja nur für Kinder :wink:
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen.
Dann sag ich als Kasse: April, April musst Du nach 18x auf Ex3 ändern :yum: und so weiter,
ach doch nicht: Ex4 is ja nur für Kinder :wink:
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
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makkam schrieb:
ali schrieb am 7.2.19 18:43:
makkam schrieb am 7.2.19 14:40:
____ das macht insgesamt 18 Behandlungen aus, was die Gesamtverordnungsmenge des Regelfalles für EX2 ist, deswegen darf jede weitere Verordnung EX2/adR sein - also du kannst die 4. Verordnung mit EX1/adR auf EX2 ändern lassen.
Dann sag ich als Kasse: April, April musst Du nach 18x auf Ex3 ändern :yum: und so weiter,
ach doch nicht: Ex4 is ja nur für Kinder :wink:
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
Das tun einige Kassen hier. Das Beispiel Ex4 zeigt auch, das die Argumentation auch NICHT dem HMK entspricht.
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ali schrieb:
makkam schrieb am 8.2.19 10:49:
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
Das tun einige Kassen hier. Das Beispiel Ex4 zeigt auch, das die Argumentation auch NICHT dem HMK entspricht.
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
Das tun einige Kassen hier. Das Beispiel Ex4 zeigt auch, das die Argumentation auch NICHT dem HMK entspricht.
Ein Wechsel vom EX2 auf EX3 ist tatsächlich falsch, wenn die Argumentation lautet, dass EX2 nicht adR verordnet werden darf. Sie haben sich mit der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf selber ins Knie geschossen (vgl. vorgeschlagene Indikation bei M32.1).
Ich bin der Meinung, dass man eine Verordnung mit EX1 als adR nur abrechnen soll, wenn man bei einer Absetzung ggü. der Krankenkasse auch argumentieren kann, warum dies geht und man generell bisschen Lust auf Streit hat. Viele können und/oder wollen das aber nicht. :blush:
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makkam schrieb:
ali schrieb am 8.2.19 10:54:
makkam schrieb am 8.2.19 10:49:
Ja, lieber Ali, man kann es auch übertreiben.
Das tun einige Kassen hier. Das Beispiel Ex4 zeigt auch, das die Argumentation auch NICHT dem HMK entspricht.
Ein Wechsel vom EX2 auf EX3 ist tatsächlich falsch, wenn die Argumentation lautet, dass EX2 nicht adR verordnet werden darf. Sie haben sich mit der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf selber ins Knie geschossen (vgl. vorgeschlagene Indikation bei M32.1).
Ich bin der Meinung, dass man eine Verordnung mit EX1 als adR nur abrechnen soll, wenn man bei einer Absetzung ggü. der Krankenkasse auch argumentieren kann, warum dies geht und man generell bisschen Lust auf Streit hat. Viele können und/oder wollen das aber nicht. :blush:
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ali schrieb:
Lamaca schrieb am 6.2.19 22:19:
Nach einer Rückforderung der IKK aus 2015 wegen Ws1a AR
Wenn das Rezept sonst O.K. ist, nicht rechtens. Mit 40Euro Widersprechen, falls sie stur sind, was ich hier nicht glaube, Klagen !
Aufgrund der Ws1aAR-Absetzung der IKK classic, kam die Frage auf, ob diese Änderungsmöglichkeit besteht.
Natürlich würde man , wie ali meint, damit " das Spiel der Kassen" unterstützen, aber solange das Thema nicht endgültig geklärt ist, würde ich lieber auf "Sicherheit" gehen.
Ich habe heute die Ablehnung meines Einspruchs von der IKK bekommen, morgen werde ich den Verbandsanwalt anrufen.
LG
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Ich habe heute die Ablehnung meines Einspruchs von der IKK bekommen, morgen werde ich den Verbandsanwalt anrufen.
LG
Yeb, draufhauen, mit Anwalt wird s teurer...für die IKK..dann hört das wiedet auf....
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ali schrieb:
Lamaca schrieb am 7.2.19 16:11:
Ich habe heute die Ablehnung meines Einspruchs von der IKK bekommen, morgen werde ich den Verbandsanwalt anrufen.
LG
Yeb, draufhauen, mit Anwalt wird s teurer...für die IKK..dann hört das wiedet auf....
mich würde interessieren, in welchem Verband Du bist bzw. mit welchem Verbandsanwalt Du telefoniert hast.
Wir haben aktuell gleiche Problematik (Ws1e außerhalb des Regelfalls) und die IKK Classic hat uns das Rezept abgesetzt. Begründung: WS1, Ex1, Ly1 und At1 lassen laut Heilmittelrichtline und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 keine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu.
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Ich teile die Ansicht, die hier im Forum zu finden ist, das es sich hierbei eine rechtswidrige Absetzung handelt. Daher wäre eine belastbare juristische Einschätzung von einem Medizinrechtler mehr als nur willkommen zu lesen.
wäre schön, wenn Du eine Rückmeldung geben könntest...Vielen Dank schonmal.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo Lamaca,
mich würde interessieren, in welchem Verband Du bist bzw. mit welchem Verbandsanwalt Du telefoniert hast.
Wir haben aktuell gleiche Problematik (Ws1e außerhalb des Regelfalls) und die IKK Classic hat uns das Rezept abgesetzt. Begründung: WS1, Ex1, Ly1 und At1 lassen laut Heilmittelrichtline und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 keine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu.
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Ich teile die Ansicht, die hier im Forum zu finden ist, das es sich hierbei eine rechtswidrige Absetzung handelt. Daher wäre eine belastbare juristische Einschätzung von einem Medizinrechtler mehr als nur willkommen zu lesen.
wäre schön, wenn Du eine Rückmeldung geben könntest...Vielen Dank schonmal.
grüße
Meine Idee / Bitte wäre, dass er einen Mustertext für die Verbandsmitglieder aufsetzt, mit dem wir gegen das Ablehnungsschreiben angehen können.
Sollte dies möglich sein und die IKK lenkt trotzdem nicht ein, wird es auf eine Klage rauslaufen .
Wenn er es nicht macht , hoffe ich auf seine Einschätzung der Lage und werde dann entscheiden.
Ich werde aber auf alle Fälle Rückmeldung geben wie das Gespräch lief.
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Lamaca schrieb:
Ich bin im VPT und werde morgen versuchen mit Herrn Alt zu sprechen.
Meine Idee / Bitte wäre, dass er einen Mustertext für die Verbandsmitglieder aufsetzt, mit dem wir gegen das Ablehnungsschreiben angehen können.
Sollte dies möglich sein und die IKK lenkt trotzdem nicht ein, wird es auf eine Klage rauslaufen .
Wenn er es nicht macht , hoffe ich auf seine Einschätzung der Lage und werde dann entscheiden.
Ich werde aber auf alle Fälle Rückmeldung geben wie das Gespräch lief.
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Der ist NICHT konzertiert (im Gegensatz zum alten) daher NICHT rechtlich belastbar und stellt nur die Meinung der oder einiger Kassen wieder.....
Merke: Auch unsere Abrechnungsfirmen, insbesondere Optica sind nicht unbedingt unsere Freunde....
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ali schrieb:
Folterknecht.fg..2091 schrieb am 7
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Der ist NICHT konzertiert (im Gegensatz zum alten) daher NICHT rechtlich belastbar und stellt nur die Meinung der oder einiger Kassen wieder.....
Merke: Auch unsere Abrechnungsfirmen, insbesondere Optica sind nicht unbedingt unsere Freunde....
Hallo Lamaca,
mich würde interessieren, in welchem Verband Du bist bzw. mit welchem Verbandsanwalt Du telefoniert hast.
Wir haben aktuell gleiche Problematik (Ws1e außerhalb des Regelfalls) und die IKK Classic hat uns das Rezept abgesetzt. Begründung: WS1, Ex1, Ly1 und At1 lassen laut Heilmittelrichtline und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 keine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu.
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Ich teile die Ansicht, die hier im Forum zu finden ist, das es sich hierbei eine rechtswidrige Absetzung handelt. Daher wäre eine belastbare juristische Einschätzung von einem Medizinrechtler mehr als nur willkommen zu lesen.
wäre schön, wenn Du eine Rückmeldung geben könntest...Vielen Dank schonmal.
grüße
Welches Abrechnungszentrum? Optica?
Es gibt in diesem Fall viele Widersprüche mit Nachzahlungen, ich habe selbst welche. Würden die Kassen nur die geringste Chance wittern, würden sie nicht nachzahlen. Auch unser Anwalt sagt, nach HMR ist bei jedem IKS adR möglich. Also Widerspruch und ggf. klagen.
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morpheus-06 schrieb:
Folterknecht.fg..2091 schrieb am 7.2.19 18:12:
Hallo Lamaca,
mich würde interessieren, in welchem Verband Du bist bzw. mit welchem Verbandsanwalt Du telefoniert hast.
Wir haben aktuell gleiche Problematik (Ws1e außerhalb des Regelfalls) und die IKK Classic hat uns das Rezept abgesetzt. Begründung: WS1, Ex1, Ly1 und At1 lassen laut Heilmittelrichtline und Heilmittelkatalog Stand 01/2017 keine Verordnung außerhalb des Regelfalls zu.
Unser Abrechnungszentrum bestätigt diese Haltung und verweist auf meine Nachfrage, auf welche rechtliche Grundlage sich diese Haltung beruft, auf den Fragen und Antworten-Katalog der GKV von 2011.
Ich teile die Ansicht, die hier im Forum zu finden ist, das es sich hierbei eine rechtswidrige Absetzung handelt. Daher wäre eine belastbare juristische Einschätzung von einem Medizinrechtler mehr als nur willkommen zu lesen.
wäre schön, wenn Du eine Rückmeldung geben könntest...Vielen Dank schonmal.
grüße
Welches Abrechnungszentrum? Optica?
Es gibt in diesem Fall viele Widersprüche mit Nachzahlungen, ich habe selbst welche. Würden die Kassen nur die geringste Chance wittern, würden sie nicht nachzahlen. Auch unser Anwalt sagt, nach HMR ist bei jedem IKS adR möglich. Also Widerspruch und ggf. klagen.
ja, wie Ihr schon vermutet habt: es dreht sich um die Optica.
grüße und schönes Wochenende
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo zusammen,
ja, wie Ihr schon vermutet habt: es dreht sich um die Optica.
grüße und schönes Wochenende
Hallo zusammen,
ja, wie Ihr schon vermutet habt: es dreht sich um die Optica.
grüße und schönes Wochenende
Die Optica sucht den Weg des geringsten Widerstand und unterstützt falsche Sichtweisen der Kassen. Bei dem Verein hätte ich längst gekündigt.
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morpheus-06 schrieb:
Folterknecht.fg..2091 schrieb am 8.2.19 09:06:
Hallo zusammen,
ja, wie Ihr schon vermutet habt: es dreht sich um die Optica.
grüße und schönes Wochenende
Die Optica sucht den Weg des geringsten Widerstand und unterstützt falsche Sichtweisen der Kassen. Bei dem Verein hätte ich längst gekündigt.
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Alfred Kramer schrieb:
ich hab genau wegen diesem Sachverhalt schlon längst Klage eingereicht. Das sollten noch mehr tun, dann wirds für die ikk unrentabel!. Beim SG gibts übrigens keine Anwaltspflicht!
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Problem beschreiben
Lamaca schrieb:
Danke für eure Antworten.
Aufgrund der Ws1aAR-Absetzung der IKK classic, kam die Frage auf, ob diese Änderungsmöglichkeit besteht.
Natürlich würde man , wie ali meint, damit " das Spiel der Kassen" unterstützen, aber solange das Thema nicht endgültig geklärt ist, würde ich lieber auf "Sicherheit" gehen.
Ich habe heute die Ablehnung meines Einspruchs von der IKK bekommen, morgen werde ich den Verbandsanwalt anrufen.
LG
Anscheinend gibt es nur wenige Therapeuten, die sich wehren, das macht es der IKK noch einfacher.
Die einzige Möglichkeit ist, sich an einen Juristen zu wenden, damit man sich rechtsanwaltlich gegen die Absetzung wehren kann.
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
Weitere Informationen findet ihr in zwei Artikeln, die er auf seiner Webseite veröffentlich hat.
Ich werde auf alle Fälle erneut Widerspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruches einlegen.
LG und ein schönes Wochenende !
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Ich hatte gerade ein Gespräch mit Herrn Alt, dem VPT-Anwalt. Es gibt viele Bemühungen seitens des Verbandes, Gespräche und schriftliche Einreichungen , die bis jetzt aber alle ohne Erfolg waren. Die IKK bleibt stur, beharrt auf ihrer Vorgehnsweise. Viel schneller kann man kein Geld verdienen !
Anscheinend gibt es nur wenige Therapeuten, die sich wehren, das macht es der IKK noch einfacher.
Die einzige Möglichkeit ist, sich an einen Juristen zu wenden, damit man sich rechtsanwaltlich gegen die Absetzung wehren kann.
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
Weitere Informationen findet ihr in zwei Artikeln, die er auf seiner Webseite veröffentlich hat.
Ich werde auf alle Fälle erneut Widerspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruches einlegen.
LG und ein schönes Wochenende !
Warum einen erneuten Widerspruch? Wäre es jetzt nicht Zeit Klage einzureichen?
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morpheus-06 schrieb:
Lamaca schrieb am 8.2.19 20:58:
Ich hatte gerade ein Gespräch mit Herrn Alt, dem VPT-Anwalt. Es gibt viele Bemühungen seitens des Verbandes, Gespräche und schriftliche Einreichungen , die bis jetzt aber alle ohne Erfolg waren. Die IKK bleibt stur, beharrt auf ihrer Vorgehnsweise. Viel schneller kann man kein Geld verdienen !
Anscheinend gibt es nur wenige Therapeuten, die sich wehren, das macht es der IKK noch einfacher.
Die einzige Möglichkeit ist, sich an einen Juristen zu wenden, damit man sich rechtsanwaltlich gegen die Absetzung wehren kann.
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
Weitere Informationen findet ihr in zwei Artikeln, die er auf seiner Webseite veröffentlich hat.
Ich werde auf alle Fälle erneut Widerspruch gegen die Ablehnung meines Widerspruches einlegen.
LG und ein schönes Wochenende !
Warum einen erneuten Widerspruch? Wäre es jetzt nicht Zeit Klage einzureichen?
Weil ich keine Standartantwort will, und ihre Begründung für falsch halte. Darüber will ich gerne mit der IKK diskutieren.
Außerdem hat sie mir immernoch nicht beantwortet, wo genau in den HMR steht, dass Ws1aAR nicht möglich ist. :kissing_closed_eyes:
Es wurde mal wieder der Frage-und-Antwort-Katalog vorgeschoben.
Meinem Anwalt kann ich das in zwei Wochen immernoch übergeben.
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Lamaca schrieb:
Weil ich Lust dazu habe :yum:
Weil ich keine Standartantwort will, und ihre Begründung für falsch halte. Darüber will ich gerne mit der IKK diskutieren.
Außerdem hat sie mir immernoch nicht beantwortet, wo genau in den HMR steht, dass Ws1aAR nicht möglich ist. :kissing_closed_eyes:
Es wurde mal wieder der Frage-und-Antwort-Katalog vorgeschoben.
Meinem Anwalt kann ich das in zwei Wochen immernoch übergeben.
Weil ich Lust dazu habe :yum:
Weil ich keine Standartantwort will, und ihre Begründung für falsch halte. Darüber will ich gerne mit der IKK diskutieren.
Außerdem hat sie mir immernoch nicht beantwortet, wo genau in den HMR steht, dass Ws1aAR nicht möglich ist. :kissing_closed_eyes:
Es wurde mal wieder der Frage-und-Antwort-Katalog vorgeschoben.
Meinem Anwalt kann ich das in zwei Wochen immernoch übergeben.
Vergebene Liebesmüh, hier ist jetzt Klage angesagt. Meine Wette, vor Verhandlung geben die klein bei.
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ali schrieb:
Lamaca schrieb am 8.2.19 23:06:
Weil ich Lust dazu habe :yum:
Weil ich keine Standartantwort will, und ihre Begründung für falsch halte. Darüber will ich gerne mit der IKK diskutieren.
Außerdem hat sie mir immernoch nicht beantwortet, wo genau in den HMR steht, dass Ws1aAR nicht möglich ist. :kissing_closed_eyes:
Es wurde mal wieder der Frage-und-Antwort-Katalog vorgeschoben.
Meinem Anwalt kann ich das in zwei Wochen immernoch übergeben.
Vergebene Liebesmüh, hier ist jetzt Klage angesagt. Meine Wette, vor Verhandlung geben die klein bei.
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
Eigentlich hat er recht. Allerdings hab ich grad für ein Fax und 2 Telefonate 40€ von denen extra bekommen....
Werd mal drüber schlafen...
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ali schrieb:
Lamaca schrieb am 8.2.19 20:58:
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
Eigentlich hat er recht. Allerdings hab ich grad für ein Fax und 2 Telefonate 40€ von denen extra bekommen....
Werd mal drüber schlafen...
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Lamaca schrieb:
Ich hatte gerade ein Gespräch mit Herrn Alt, dem VPT-Anwalt. Es gibt viele Bemühungen seitens des Verbandes, Gespräche und schriftliche Einreichungen , die bis jetzt aber alle ohne Erfolg waren. Die IKK bleibt stur, beharrt auf ihrer Vorgehnsweise. Viel schneller kann man kein Geld verdienen !
Anscheinend gibt es nur wenige Therapeuten, die sich wehren, das macht es der IKK noch einfacher.
Die einzige Möglichkeit ist, sich an einen Juristen zu wenden, damit man sich rechtsanwaltlich gegen die Absetzung wehren kann.
Außerdem empfiehlt er JEDES IKK-Rezept vor Behandlungsbeginn genehmigen zu lassen.
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