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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung EX1a a.d.R.

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Neues Thema
EX1a a.d.R.
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AngelMFA
13.02.2013 16:08
Hallo, habe letztens eine VO bekommen:
EX1a a.d.R.
Habe es der Patientin wieder mitgegeben zum Ändern in der Praxis.

Nun haben die in der Arztpraxis die Auffassung, dass es bei der zweiten VO EX1a gleich a.d.R. ist. Kein Wechsel nach EX2a.

Geht das trotzdem so durch?
Ich kenn nur den Wechsel zu EX2a.

LG

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Hallo, habe letztens eine VO bekommen: EX1a a.d.R. Habe es der Patientin wieder mitgegeben zum Ändern in der Praxis. Nun haben die in der Arztpraxis die Auffassung, dass es bei der zweiten VO EX1a gleich a.d.R. ist. Kein Wechsel nach EX2a. Geht das trotzdem so durch? Ich kenn nur den Wechsel zu EX2a. LG
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AngelMFA schrieb:

Hallo, habe letztens eine VO bekommen:
EX1a a.d.R.
Habe es der Patientin wieder mitgegeben zum Ändern in der Praxis.

Nun haben die in der Arztpraxis die Auffassung, dass es bei der zweiten VO EX1a gleich a.d.R. ist. Kein Wechsel nach EX2a.

Geht das trotzdem so durch?
Ich kenn nur den Wechsel zu EX2a.

LG

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SGBV
13.02.2013 16:47
http://www.physio.de/forum/abrechnung/verordnung-ausserhalb-des-regelfalls-/8/149351/149351
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http://www.physio.de/forum/abrechnung/verordnung-ausserhalb-des-regelfalls-/8/149351/149351
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SGBV schrieb:

http://www.physio.de/forum/abrechnung/verordnung-ausserhalb-des-regelfalls-/8/149351/149351

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AngelMFA
13.02.2013 16:59
Danke schön.
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AngelMFA schrieb:

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