Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
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Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
kämpfe grade mit dem ARZ Emmendingen, wg. dieser Problematik. Da ich weiß, daß es hierüber Gerichtsurteile schon gibt, würd ich mich freuen, wenn mich jemand schlau machen könnte.
kämpfe grade mit dem ARZ Emmendingen, wg. dieser Problematik. Da ich weiß, daß es hierüber Gerichtsurteile schon gibt, würd ich mich freuen, wenn mich jemand schlau machen könnte.
IKK Classik?
Die HMR schließen eine Vo adR bei EX1 nicht aus. Ein Urteil kenne ich gerade nicht, nur Nachzahlungen auf Widerspruch.
Wie begründet das ARZ diese Absetzung?
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Einen früheren Widerspruch wg Überschreitung der Gesamtmenge von versch. Ärzten haben sie bezahlt, allerdings ohne die 40,-.
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Alfred Kramer schrieb:
Emmendingen behauptet, daß laut HMK Stand 1/2017 bei WS1,EX1LY1 ud AT1 keine VadR möglich!
Einen früheren Widerspruch wg Überschreitung der Gesamtmenge von versch. Ärzten haben sie bezahlt, allerdings ohne die 40,-.
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morpheus-06 schrieb:
In den HMR sind in diesem Punkt keine Änderungen erfolgt. Die sollen dir exakt den § oder Wortlaut nennen.
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Alfred Kramer schrieb:
Ist auch meine Meinung, ich dachte nur, irgendjemand hat in der Sache schon mal ein Urteil erstritten
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morpheus-06 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 29.1.18 12:26:
kämpfe grade mit dem ARZ Emmendingen, wg. dieser Problematik. Da ich weiß, daß es hierüber Gerichtsurteile schon gibt, würd ich mich freuen, wenn mich jemand schlau machen könnte.
IKK Classik?
Die HMR schließen eine Vo adR bei EX1 nicht aus. Ein Urteil kenne ich gerade nicht, nur Nachzahlungen auf Widerspruch.
Wie begründet das ARZ diese Absetzung?
Vielleicht hilft es dir .
LG
Arminia Re: WS1e und V.a.d.R. 18.1.18 15:01
(3)
Bin gerade von meinem RA (Alt) informiert worden... AOK Rheinland Pfalz Saarland hat bezüglich meiner Klage gegen die Absetzung Ly 1 außerhalb des Regelfalls nachgegeben und meine Forderung (zuzüglich Zinsen etc.) anerkannt....
Soweit zur Verbindlichkeit des Frage Antworten Katalogs der GKV...
Viele Grüße, Arminia
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Alfred Kramer schrieb:
Herzlichen Dank , ich denke, das hilft mir zu argumentieren. Ich stelle das Ergebnis hier rein
IKK classic beuft sich auf den Fragen und Antwortkatalog und behauptet, der Wechsel von EX/WS1 - adR sei grundsätzlich nicht möglich.
Morgen geht das zu meinem Anwalt.
Zuerst versuchten sie auch wieder pingpong, d.h. ich solle das mit Emmendingen klären, die seien zuständig, Emmendingen sagte mir aber schon , sie prüfen , wie der Auftraggeber vorgibt. Hab ihnen aber deutlich erklärt, daß ich für einen Tischtennisball eindeutig zu schwer bin.
Ich finde es auch eine Unverschämtheit, daß man eine Reise durch ein Labyrinth antreten muß , um einen kompetenten Ansprechpartner für Heilmittel zu finden. So geht man doch nicht mit Vertragspartnern um!
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Alfred Kramer schrieb:
kurzes Update: nachdem ich auf meinen Widerspruch noch nicht mal eine Antwort bekam, habe ich heute nach langem Suchen eine Telefonnummer gefunden, hinter der sich der Fachbereich Heilmittel verbirgt. Dort wurde mir mitgeteilt, daß kein Widerspruch vorliege, obwohl ich nacheinander zwei Faxe mit Sendebestätigung geschickt habe, das erste betraf die 40,- Verzugspauschale aus einer vorherigen Absetzung, das zweite mein aktueller Widerspruch.
IKK classic beuft sich auf den Fragen und Antwortkatalog und behauptet, der Wechsel von EX/WS1 - adR sei grundsätzlich nicht möglich.
Morgen geht das zu meinem Anwalt.
Zuerst versuchten sie auch wieder pingpong, d.h. ich solle das mit Emmendingen klären, die seien zuständig, Emmendingen sagte mir aber schon , sie prüfen , wie der Auftraggeber vorgibt. Hab ihnen aber deutlich erklärt, daß ich für einen Tischtennisball eindeutig zu schwer bin.
Ich finde es auch eine Unverschämtheit, daß man eine Reise durch ein Labyrinth antreten muß , um einen kompetenten Ansprechpartner für Heilmittel zu finden. So geht man doch nicht mit Vertragspartnern um!
Wäre vielleicht auch ne Anregung an physio.de, so eine Liste mit GKV- Ansprechstellen für uns einzurichten ....
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Alfred Kramer schrieb:
Falls jemand die Anschrift für Widersprüche bei der IKK classic braucht, PN an mich , aber eigentlich könnte ich sie auch hier rein stellen.
Wäre vielleicht auch ne Anregung an physio.de, so eine Liste mit GKV- Ansprechstellen für uns einzurichten ....
Bei der anderen Geschichte bzgl neuer Arzt-neuer Regelfall wurde auf meinen Widerspruch hin nacherstattet, jedoch mußte ich die Verzugspauschale noch einmal anmahnen, bis sie dann auch kam.
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
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Alfred Kramer schrieb:
So, nachdem die ikk classic uneinsichtig war, liegt das Ganze jetzt bei meinem RA. bei drei Rezepten lohnt sich auh so langsam der Streitwert.
Bei der anderen Geschichte bzgl neuer Arzt-neuer Regelfall wurde auf meinen Widerspruch hin nacherstattet, jedoch mußte ich die Verzugspauschale noch einmal anmahnen, bis sie dann auch kam.
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
Die Sache ist eigentlich klar. Dieser ist irrelevant, da nicht konzertiert. Im übrigen scheinen sonst alle Kassen hier kein Thema ( Absetzung ) mehr zu haben. Wird wohl teuer für die IKK...
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ali schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 6.3.18 11:42
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
Die Sache ist eigentlich klar. Dieser ist irrelevant, da nicht konzertiert. Im übrigen scheinen sonst alle Kassen hier kein Thema ( Absetzung ) mehr zu haben. Wird wohl teuer für die IKK...
So, nachdem die ikk classic uneinsichtig war, liegt das Ganze jetzt bei meinem RA. bei drei Rezepten lohnt sich auh so langsam der Streitwert.
Bei der anderen Geschichte bzgl neuer Arzt-neuer Regelfall wurde auf meinen Widerspruch hin nacherstattet, jedoch mußte ich die Verzugspauschale noch einmal anmahnen, bis sie dann auch kam.
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
Wie du von Lamaca gelesen hast, kümmern sich die Verbände mit ihrem Anwalt darum, daher wird auch bezahlt.
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stefan 302 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 6.3.18 11:42:
So, nachdem die ikk classic uneinsichtig war, liegt das Ganze jetzt bei meinem RA. bei drei Rezepten lohnt sich auh so langsam der Streitwert.
Bei der anderen Geschichte bzgl neuer Arzt-neuer Regelfall wurde auf meinen Widerspruch hin nacherstattet, jedoch mußte ich die Verzugspauschale noch einmal anmahnen, bis sie dann auch kam.
Wäre mal interessant, wie sich denn unsere Verbände zu diesem "FAK neu" positionieren, der anscheinend auch nur innerhalb der KKen kursiert, den ich aber nirgendwo offiziell einsehen kann.
Ich sehe die Verbände in der Pflicht , Klarheit und vor allem Rechtssicherheit zu schaffen .
Wie du von Lamaca gelesen hast, kümmern sich die Verbände mit ihrem Anwalt darum, daher wird auch bezahlt.
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Lamaca schrieb:
Hallo, betrifft zwar LY 1, sollte aber auf Ex1 usw übertragbar sein.
Vielleicht hilft es dir .
LG
Arminia Re: WS1e und V.a.d.R. 18.1.18 15:01
(3)
Bin gerade von meinem RA (Alt) informiert worden... AOK Rheinland Pfalz Saarland hat bezüglich meiner Klage gegen die Absetzung Ly 1 außerhalb des Regelfalls nachgegeben und meine Forderung (zuzüglich Zinsen etc.) anerkannt....
Soweit zur Verbindlichkeit des Frage Antworten Katalogs der GKV...
Viele Grüße, Arminia
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