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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Erstverordung - Folgeverordnung

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Neues Thema
Erstverordung - Folgeverordnung
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SchnuffUlm
24.01.2013 08:47
Hallo!
Problem: Hatte letztes Jahr Rezept mit "VERDACHT AUF" M. Bechterew (noch nicht endgültig diagnostiziert) WS2a,
jetzt kommt der Pat. wieder mit Erstverordnung Ws2a M.Bechterew (die Diagnose ist mittlerweile bestätigt!!!)
Ist das nun Erstverordnung oder Folgeverordung?
Danke für eure Hilfe!
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Hallo! Problem: Hatte letztes Jahr Rezept mit "VERDACHT AUF" M. Bechterew (noch nicht endgültig diagnostiziert) WS2a, jetzt kommt der Pat. wieder mit Erstverordnung Ws2a M.Bechterew (die Diagnose ist mittlerweile bestätigt!!!) Ist das nun Erstverordnung oder Folgeverordung? Danke für eure Hilfe!
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SchnuffUlm schrieb:

Hallo!
Problem: Hatte letztes Jahr Rezept mit "VERDACHT AUF" M. Bechterew (noch nicht endgültig diagnostiziert) WS2a,
jetzt kommt der Pat. wieder mit Erstverordnung Ws2a M.Bechterew (die Diagnose ist mittlerweile bestätigt!!!)
Ist das nun Erstverordnung oder Folgeverordung?
Danke für eure Hilfe!

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Gerry
24.01.2013 09:07
Wann letztes Jahr? Regelfall? 12 Wochen-Frist?

Grüße...Gerry

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Wann letztes Jahr? Regelfall? 12 Wochen-Frist? Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Wann letztes Jahr? Regelfall? 12 Wochen-Frist?

Grüße...Gerry

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Shakespeare
24.01.2013 09:54
Verdacht auf M-B: oder einfach nur M-B, sind keine unterschiedlichen Diagnosen (siehe auch ICD10). Es handelt sich also um eine Folgeverordnung, wenn die 12 Wochenfrist (siehe @Gerry) nicht überschritten wurde. Gruß S.

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Verdacht auf M-B: oder einfach nur M-B, sind keine unterschiedlichen Diagnosen (siehe auch ICD10). Es handelt sich also um eine Folgeverordnung, wenn die 12 Wochenfrist (siehe @Gerry) nicht überschritten wurde. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Verdacht auf M-B: oder einfach nur M-B, sind keine unterschiedlichen Diagnosen (siehe auch ICD10). Es handelt sich also um eine Folgeverordnung, wenn die 12 Wochenfrist (siehe @Gerry) nicht überschritten wurde. Gruß S.



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