Unsere Praxis freut sich auf eine
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
...
Bewerbung als Vollzeitkraft oder
Teilzeitkraft. Auch
Wiedereinsteigerinnen oder
Wiedereinsteiger, sowie
Berufsanfänger und Bewerber aller
Altersklassen sind herzlich
willkommen. Die Stelle kann sofort
oder später angetreten werden.
Wir bieten:
- Gute Bezahlung
- Sehr gutes Betriebsklima
- Selbständiges Arbeiten
- Gestalterischen Spielraum
- Freistellung zur Wahrnehmung von
internen und externen Fort- und
Weiterbildungen
- Fortbildungen werden bezahlt
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Problem: Hatte letztes Jahr Rezept mit "VERDACHT AUF" M. Bechterew (noch nicht endgültig diagnostiziert) WS2a,
jetzt kommt der Pat. wieder mit Erstverordnung Ws2a M.Bechterew (die Diagnose ist mittlerweile bestätigt!!!)
Ist das nun Erstverordnung oder Folgeverordung?
Danke für eure Hilfe!
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SchnuffUlm schrieb:
Hallo!
Problem: Hatte letztes Jahr Rezept mit "VERDACHT AUF" M. Bechterew (noch nicht endgültig diagnostiziert) WS2a,
jetzt kommt der Pat. wieder mit Erstverordnung Ws2a M.Bechterew (die Diagnose ist mittlerweile bestätigt!!!)
Ist das nun Erstverordnung oder Folgeverordung?
Danke für eure Hilfe!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Wann letztes Jahr? Regelfall? 12 Wochen-Frist?
Grüße...Gerry
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Shakespeare schrieb:
Verdacht auf M-B: oder einfach nur M-B, sind keine unterschiedlichen Diagnosen (siehe auch ICD10). Es handelt sich also um eine Folgeverordnung, wenn die 12 Wochenfrist (siehe @Gerry) nicht überschritten wurde. Gruß S.
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