Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
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Behandlung erhalten.
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Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
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Kasse Aok BW
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bekam nach einer Erstverordnung mit Ex1a nun eine weitere VO auch als Erstverordnung mit Ex2a.
Kasse Aok BW
Bei neuer Diagnose->>neuer Regelfall und EX2a als EVO okay.
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Ist also auf alle Fälle eine Folgeverordnung.
Liebe Grüße !
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Lamaca schrieb:
Seh ich auch so ! Ein Wechsel von Ex1 auf Ex2 oder von Ex2 auf Ex3 ist möglich, bei gleicher Diagnose werden aber alle Behandlungen auf die Gesamtverordnungsmenge angerechnet. Steht auch in den Heilmittelrichtlinien.
Ist also auf alle Fälle eine Folgeverordnung.
Liebe Grüße !
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AngelMFA schrieb:
Bei gleicher Diagnose ist EX2a eine FVO.
Bei neuer Diagnose->>neuer Regelfall und EX2a als EVO okay.
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