Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Mir wurde mehrfach gesagt, dass der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend ist.
Wer weiß bescheid?
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Annette Bauer schrieb:
welches Datum wird zur 12 wöchigen Wartezeit herangezogen? Das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes oder der letzte Behandlungstermin.
Mir wurde mehrfach gesagt, dass der letzte Behandlungstermin ausschlaggebend ist.
Wer weiß bescheid?
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
12 Wochen Therapie-Pause ab letztem Behandlungsdatum -> Erstverordnung
Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Folgeverordnung.
[bearbeitet am 28.09.13 18:55]
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> Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Erstverordnung.
Du meinst Folgeverordnung, oder? :unamused:
Der entscheidende Passus ist "ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen".
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StefanP schrieb:
SGBV schrieb:
> Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Erstverordnung.
Du meinst Folgeverordnung, oder? :unamused:
Der entscheidende Passus ist "ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen".
[bearbeitet am 28.09.13 18:38]
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SGBV schrieb:
Ja klar, danke für's Mitdenken! Ich ändere es gleich entsprechend.
[bearbeitet am 28.09.13 18:38]
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SGBV schrieb:
§ 7 Abs. 5 Heilmittelrichtlinie:
Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist.
12 Wochen Therapie-Pause ab letztem Behandlungsdatum -> Erstverordnung
Wird vorher eine Vo ausgestellt, ist es eine Folgeverordnung.
[bearbeitet am 28.09.13 18:55]
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