ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Danke :blush:
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Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
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Nubes88 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
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:frowning: ...stimmt leider nicht: zwischen letzter Behandlung der letzten VO und Ausstelldatum der neuen EV müssen 12 Wochen liegen....
MfG
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• Oksana Giblian
:frowning: ...stimmt leider nicht: zwischen letzter Behandlung der letzten VO und Ausstelldatum der neuen EV müssen 12 Wochen liegen....
MfG
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JürgenK schrieb:
:frowning: ...stimmt leider nicht: zwischen letzter Behandlung der letzten VO und Ausstelldatum der neuen EV müssen 12 Wochen liegen....
MfG
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Minza schrieb:
> Wer hat nun recht? 3 Meinungen...
> ich kenne die Version von Tempelritter.
http://physio.de/forum/recht-steuern/erstverordnung-nach-12-wochen-pause/25/15085/15090#reply_15090
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Tempelritter schrieb:
Minza schrieb:
> Wer hat nun recht? 3 Meinungen...
> ich kenne die Version von Tempelritter.
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
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Nubes88 schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Danke :blush:
LG
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JürgenK schrieb:
:frowning: ...stimmt leider nicht: zwischen letzter Behandlung der letzten VO und Ausstelldatum der neuen EV müssen 12 Wochen liegen....
MfG
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Tempelritter schrieb:
zwischen letzter Behandlung und erster Behandlung der neuen Erst-Vo. müssen 12 Wochen liegen.
ich kenne die Version von Tempelritter.
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Minza schrieb:
Wer hat nun recht? 3 Meinungen...
ich kenne die Version von Tempelritter.
> Wer hat nun recht? 3 Meinungen...
> ich kenne die Version von Tempelritter.
https://www.physio.de/forum/recht-steuern/erstverordnung-nach-12-wochen-pause/25/15085/15090#reply_15090
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Tempelritter schrieb:
Minza schrieb:
> Wer hat nun recht? 3 Meinungen...
> ich kenne die Version von Tempelritter.
https://www.physio.de/forum/recht-steuern/erstverordnung-nach-12-wochen-pause/25/15085/15090#reply_15090
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AngelMFA schrieb:
Das Ausstellungsdatum bei der EVo ist entscheidend für die 12 Wochenregelung.
LG
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