Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
24x KG-ZNS Bobath ; 3x die Wo.
IK: ZN2b
ICD: I61.9
ICD: 81.9
Begründung: außerhalb Budget s.Dg
Muss der Arzt Regefall durchlaufen? Begründung in Ordnung?
Können Ärzte bei schwer betr. Pat. zwei PT für die Therapie anfordern?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kaka80 schrieb:
Pat. aus dem KH entlassen war ca. 4Mo. dort. Arzt VO Rezept adR:
24x KG-ZNS Bobath ; 3x die Wo.
IK: ZN2b
ICD: I61.9
ICD: 81.9
Begründung: außerhalb Budget s.Dg
Muss der Arzt Regefall durchlaufen? Begründung in Ordnung?
Können Ärzte bei schwer betr. Pat. zwei PT für die Therapie anfordern?
Diagnose : I61.9 ( besonderer Verordnungbedarf, jedoch muss der Regelfall durchlaufen werden Erst- Folge etc. )
G81.9 gehört weder zum besonderen Verordnungsbedarf oder zum langfristigen Heilmittelbedarf
Somit müsste meiner Meinung nach, der normale Regelfall durchlaufen werden ( jedoch wird die erste Diagnose bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Arztes beachtet )
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nickiiiii schrieb:
Hallo,
Diagnose : I61.9 ( besonderer Verordnungbedarf, jedoch muss der Regelfall durchlaufen werden Erst- Folge etc. )
G81.9 gehört weder zum besonderen Verordnungsbedarf oder zum langfristigen Heilmittelbedarf
Somit müsste meiner Meinung nach, der normale Regelfall durchlaufen werden ( jedoch wird die erste Diagnose bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen des Arztes beachtet )
ZN2b in Verbindung mit I61.9 stellt einen besonderen Verordnungsbedarf dar, maximal für 1 Jahr nach Akutereignis. Auch wenn ein zweiter ICD10 Code (hier I81.9) angefügt wird, ändert das nichts an der Tatsache, dass ein besonderer Verordnungsbedarf erfüllt ist ( Aussage ZVK und AOK).
Ein besonderer Verordnungsbedarf durchläuft den Regelfall, eine Genehmigung ist dann später bei a.d.R laut G-BA d. KV nicht erforderlich.
Daher EV wie Nickii schon schreibt, und somit auch andere Verordnungsmenge.
Und letztlich kann es uns Therapeuten ja auch erstmal egal sein, ob es direkt extrabudgetär ist, oder dann bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
VG
Gefällt mir
danke Nikiiiii und FFGG
Wenn beide ICDs zur BVB gehören würden müsste trotzdem der Regelfall durchlaufen werden? (was ist die beste Lösung für mich an ICDs LHB oder der BVB um Mehrarbeit zu verhindern)
Ist es bei langfristigen Heilmittelbedarf erlaubt EV adR. auszustellen. Oder muss es (auch) bei dieser den Regelfall durchlaufen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kaka80 schrieb:
Guten Morgen
danke Nikiiiii und FFGG
Wenn beide ICDs zur BVB gehören würden müsste trotzdem der Regelfall durchlaufen werden? (was ist die beste Lösung für mich an ICDs LHB oder der BVB um Mehrarbeit zu verhindern)
Ist es bei langfristigen Heilmittelbedarf erlaubt EV adR. auszustellen. Oder muss es (auch) bei dieser den Regelfall durchlaufen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Der Regelfall muss immer durchlaufen werden, außer bei einer Diagnose zum langfristigen Heilmittelbedarf. Beim LHMB kann mit einer EV oder gleich adR begonnen werden. LHMB oder BVB machen für uns keine Mehrarbeit, die RZ auf Richtigkeit prüfen musst du so oder so.
Die neurol. ICD's erfordern eine Langzeittherapie und manchmal auch die Überschreitung des Regelvolumens, deswegen hier wohl von Beginn an adR.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Es war schon immer möglich, den gesamten VO-Bedarf für ein Quartal auf einer VO zu rezeptieren.
Die neurol. ICD's erfordern eine Langzeittherapie und manchmal auch die Überschreitung des Regelvolumens, deswegen hier wohl von Beginn an adR.
mfg hgb :blush:
Aber hier überschreitet es ja nicht den Regellfall da 24x, wäre 34x würde ich dir zustimmen. Hinzu kommt noch wie Nickiiii erwähnt BVB.
(Tempelritter, alles klar und danke)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kaka80 schrieb:
Hallo hgb,
Aber hier überschreitet es ja nicht den Regellfall da 24x, wäre 34x würde ich dir zustimmen. Hinzu kommt noch wie Nickiiii erwähnt BVB.
(Tempelritter, alles klar und danke)
Es war schon immer möglich, den gesamten VO-Bedarf für ein Quartal auf einer VO zu rezeptieren.
Die neurol. ICD's erfodern eine Langzeittherapie und manchmal auch die Überschreitung des Regelvolumens, deswegen hier wohl von Beginn an adR.
mfg hgb :blush:
Das war erst mit dem LHMB möglich, sonst musste immer der Regelfall eingehalten werden. Außerhalb des Regelfalles kann dann für 12 Wochen Therapie verordnet werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
hgb schrieb am 23.8.17 10:31:
Es war schon immer möglich, den gesamten VO-Bedarf für ein Quartal auf einer VO zu rezeptieren.
Die neurol. ICD's erfodern eine Langzeittherapie und manchmal auch die Überschreitung des Regelvolumens, deswegen hier wohl von Beginn an adR.
mfg hgb :blush:
Das war erst mit dem LHMB möglich, sonst musste immer der Regelfall eingehalten werden. Außerhalb des Regelfalles kann dann für 12 Wochen Therapie verordnet werden.
Wir leben in D und da wird alles - angeblich zur Vereinfachung - geregelt. Deswegen ja Erst- und Folgeverordnung.
Davon konnte man schon immer abweichen, wenn längerfristiger Th.-Bedarf absehbar war.
Dann kam der Genehmigungsvorbehalt und dann die Dauerneuro-Pat. außerhalb des Budgets.
Damit wir uns auch immer schön an die Neuerungen gewöhnen können.
mfg hgb :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Der Regelfall bedeutet auch dei Einschränkung in der Zahl der VO bis hin zur Gesamtmenge, nicht nur die Gesamtmenge.
Wir leben in D und da wird alles - angeblich zur Vereinfachung - geregelt. Deswegen ja Erst- und Folgeverordnung.
Davon konnte man schon immer abweichen, wenn längerfristiger Th.-Bedarf absehbar war.
Dann kam der Genehmigungsvorbehalt und dann die Dauerneuro-Pat. außerhalb des Budgets.
Damit wir uns auch immer schön an die Neuerungen gewöhnen können.
mfg hgb :smile:
mfg hgb :sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Das Thema habe ich hier in S.-H. mit der AOK damals durchdiskutiert, es stand nicht im Katalog, sondern war eine Vereinbarung der KK-Spitzenverbände und dem Bundesausschuß und war im DÄ veröffentlicht. Das war bei der AOK damals nicht unten angekommen.
mfg hgb :sunglasses:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Hallo,
ZN2b in Verbindung mit I61.9 stellt einen besonderen Verordnungsbedarf dar, maximal für 1 Jahr nach Akutereignis. Auch wenn ein zweiter ICD10 Code (hier I81.9) angefügt wird, ändert das nichts an der Tatsache, dass ein besonderer Verordnungsbedarf erfüllt ist ( Aussage ZVK und AOK).
Ein besonderer Verordnungsbedarf durchläuft den Regelfall, eine Genehmigung ist dann später bei a.d.R laut G-BA d. KV nicht erforderlich.
Daher EV wie Nickii schon schreibt, und somit auch andere Verordnungsmenge.
Und letztlich kann es uns Therapeuten ja auch erstmal egal sein, ob es direkt extrabudgetär ist, oder dann bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
VG
Im Entlasssungsbrief des Patienten wurde dieser immer von 2 PT behandelt und meine Frage ist, wäre es irgendwie möglich bei schwer betr. Pat. (sitzen/stehen/gehen nicht möglich) weiterhin die Behandlung mit 2-PT durchzuführen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Sondervereinbarung mit der Kasse treffen, Doppelbehandlung einfache Zeit mit zwei Th.
Hab endlich den Rezept geändert bekommen:
ICD 1. G82.1 (LHMB)
ICD 2. I61.6 (BVB)
Diagnose: ,,Funktionsstörung durch Muskeltonusstörung, z.B. Spastik, auch mit Folgeerscheinungen wie Kontrakturen, zentral bedingte Muskel-Hypotonie"
Laut LHMB-Liste sollte die Diagnose: ,,G82.1- Spastische Paraparese und Paraplegie" drauf stehen.
würde dies auf Grund dessen zur Kürzungen führen oder zur Absetzung?
Und noch eine Frage laut AOK-Nordost auf der Homepage:
,,Die AOK Nordost hat seit 1. Juli 2011 die Genehmigungspflicht für ausgewählte Heilmittel eingeführt.
Alle Verordnungen außerhalb des Regelfalles für folgende Heilmitteltherapien (auch in Verbindung mit einem ergänzenden Heilmittel) sind ab dem oben genannten Zeitpunkt genehmigungspflichtig und vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung einzureichen:
X0710 Krankengymnastik nach Bobath (nach 18. Lj.),,
Muss hier trotz der LHMB eine Genehmigung eingeholt werden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kaka80 schrieb:
danke morpheus-06 :blush:
Hab endlich den Rezept geändert bekommen:
ICD 1. G82.1 (LHMB)
ICD 2. I61.6 (BVB)
Diagnose: ,,Funktionsstörung durch Muskeltonusstörung, z.B. Spastik, auch mit Folgeerscheinungen wie Kontrakturen, zentral bedingte Muskel-Hypotonie"
Laut LHMB-Liste sollte die Diagnose: ,,G82.1- Spastische Paraparese und Paraplegie" drauf stehen.
würde dies auf Grund dessen zur Kürzungen führen oder zur Absetzung?
Und noch eine Frage laut AOK-Nordost auf der Homepage:
,,Die AOK Nordost hat seit 1. Juli 2011 die Genehmigungspflicht für ausgewählte Heilmittel eingeführt.
Alle Verordnungen außerhalb des Regelfalles für folgende Heilmitteltherapien (auch in Verbindung mit einem ergänzenden Heilmittel) sind ab dem oben genannten Zeitpunkt genehmigungspflichtig und vor Behandlungsbeginn zur Genehmigung einzureichen:
X0710 Krankengymnastik nach Bobath (nach 18. Lj.),,
Muss hier trotz der LHMB eine Genehmigung eingeholt werden?
G82.1 reicht als Dg. aus, die Dg. muss dann nicht zusätzlich in Klartext geschrieben sein. Nachzulesen in der Vereinbarung KBV u. GKV zum ICD-10 Code.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Nein, ist eine Dg. als LHMB gelistet, entfällt die Genehmigung einer Vo. adR. Nachzulesen in den HMR.
G82.1 reicht als Dg. aus, die Dg. muss dann nicht zusätzlich in Klartext geschrieben sein. Nachzulesen in der Vereinbarung KBV u. GKV zum ICD-10 Code.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kaka80 schrieb:
vielen Dank morpheus-06
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kaka80 schrieb:
kann mir vielleicht jemand bei der Frage mit den 2-Therapeuten in einer Behandlungseinheit weiter helfen ?
Im Entlasssungsbrief des Patienten wurde dieser immer von 2 PT behandelt und meine Frage ist, wäre es irgendwie möglich bei schwer betr. Pat. (sitzen/stehen/gehen nicht möglich) weiterhin die Behandlung mit 2-PT durchzuführen?
Mein Profilbild bearbeiten