Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
wir haben einen Patienten der aufgrund einer Handoperation 2x täglich MT bei uns erhalten hat. Mittlerweile konnten wir auf 1xtgl. reduzieren. Nur um zu beschreiben, dass die Behandlungen hochfrequent und dadurch natürlich auch kostenintensiver sind.
Er ist Privatpatient und bei der PBeaKK.
Nun hat er mir eben erklärt, dass er ca. 70€ des Rezeptes selbst übernehmen muss, weil die Kassen nur den beihilfefähigen Höchstsatz anerkennen.
Er hat das sehr freundlich gesagt und wollte nur hören, ob wir eine andere Ziffer nehmen können oder was an der Verordnung ändern können, da bei der hochfrequenten Behandlung eben für ihn sonst finanzielle Probleme entstünden. Er selbst empfindet unseren Preis als mehr als angemessen.
Ich wollte jetzt damit nämlich nicht die Diskussion lostreten à la "bleib bei Deinem Preis und wer den nicht zahlen will, soll woanders hin gehen".
Vielmehr gibt es doch diese Musterbriefe bei privatpreise.de. Hat jemand Ahnung von der PBeaKK? Ist es rechtens, dass die nur den veralteten beihilfefähigen Höchstsatz anerkennen?
Oder kann ich dem Patienten mit einem Musterbrief von privatpreise.de irgendwie zur Seite stehen?
Lieben Dank für alle Tipps.
Gruß
Marc
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Problem beschreiben
Marc84 schrieb:
Guten Morgen zusammen,
wir haben einen Patienten der aufgrund einer Handoperation 2x täglich MT bei uns erhalten hat. Mittlerweile konnten wir auf 1xtgl. reduzieren. Nur um zu beschreiben, dass die Behandlungen hochfrequent und dadurch natürlich auch kostenintensiver sind.
Er ist Privatpatient und bei der PBeaKK.
Nun hat er mir eben erklärt, dass er ca. 70€ des Rezeptes selbst übernehmen muss, weil die Kassen nur den beihilfefähigen Höchstsatz anerkennen.
Er hat das sehr freundlich gesagt und wollte nur hören, ob wir eine andere Ziffer nehmen können oder was an der Verordnung ändern können, da bei der hochfrequenten Behandlung eben für ihn sonst finanzielle Probleme entstünden. Er selbst empfindet unseren Preis als mehr als angemessen.
Ich wollte jetzt damit nämlich nicht die Diskussion lostreten à la "bleib bei Deinem Preis und wer den nicht zahlen will, soll woanders hin gehen".
Vielmehr gibt es doch diese Musterbriefe bei privatpreise.de. Hat jemand Ahnung von der PBeaKK? Ist es rechtens, dass die nur den veralteten beihilfefähigen Höchstsatz anerkennen?
Oder kann ich dem Patienten mit einem Musterbrief von privatpreise.de irgendwie zur Seite stehen?
Lieben Dank für alle Tipps.
Gruß
Marc
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Ein Kassenpatient hätte ja auch einen Eigenanteil. Er bleibt auf 70 Euro sitzen, bei einem 20er Rezept. Der gesetzliche Eigenanteil bei Kassenpatienten wäre ja ähnlich hoch, wenn man bedenkt, dass die normale Verordnungsmenge ja 6 sind und dann ca. 3 Rezepte nötig wären jeweils mit 10€ Rezeptgebühr.
Wobei ich das Problem verstehe. Er hat eben durch die täglichen Behandlungen eine recht hohe Belastung.
Aber ich kann es dann leider nicht ändern.
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Marc84 schrieb:
Vielen Dank. Ich hatte das schon vermutet.
Ein Kassenpatient hätte ja auch einen Eigenanteil. Er bleibt auf 70 Euro sitzen, bei einem 20er Rezept. Der gesetzliche Eigenanteil bei Kassenpatienten wäre ja ähnlich hoch, wenn man bedenkt, dass die normale Verordnungsmenge ja 6 sind und dann ca. 3 Rezepte nötig wären jeweils mit 10€ Rezeptgebühr.
Wobei ich das Problem verstehe. Er hat eben durch die täglichen Behandlungen eine recht hohe Belastung.
Aber ich kann es dann leider nicht ändern.
Auch bei 1.000, 00 € nicht.
Das hat der Dienstherr so festgelegt.
Alles im grünen Bereich.
Das Problem ist die mangelnde Aufklärung bzw das mangelnde Wissen der Beamten.
Diese Wissenslücke schließt sich fast immer erst mit dem ersten in Anspruch genommenen Heilmittel.
Ich hatte vor ein paar Wochen einen Beamten zur Elektrotherapie Knie bds.
Ich klärte ihn ausgiebig auf, dass ich für zwei Knie auch zwei mal abrechne und er doch besser zwei VOs besorgen sollte wegen möglicher Abrechnungsprobleme.
"Ach was. Alles kein Problem. Meine Kasse zahlt alles!"
Nach ein paar Wochen wusste er davon nichts mehr und ich hätte ih aufklären müssen.
Das ist das nächste Problem der Beamten.
Die haben zu wenig Speicherkapazität zwischen den Ohren....
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RoFo schrieb:
Bei 70, 00 € sind keinerlei finanziellen Probleme zu erwarten.
Auch bei 1.000, 00 € nicht.
Das hat der Dienstherr so festgelegt.
Alles im grünen Bereich.
Das Problem ist die mangelnde Aufklärung bzw das mangelnde Wissen der Beamten.
Diese Wissenslücke schließt sich fast immer erst mit dem ersten in Anspruch genommenen Heilmittel.
Ich hatte vor ein paar Wochen einen Beamten zur Elektrotherapie Knie bds.
Ich klärte ihn ausgiebig auf, dass ich für zwei Knie auch zwei mal abrechne und er doch besser zwei VOs besorgen sollte wegen möglicher Abrechnungsprobleme.
"Ach was. Alles kein Problem. Meine Kasse zahlt alles!"
Nach ein paar Wochen wusste er davon nichts mehr und ich hätte ih aufklären müssen.
Das ist das nächste Problem der Beamten.
Die haben zu wenig Speicherkapazität zwischen den Ohren....
Das war auch nie die Diskussion. Er macht gar nicht uns den Vorwurf.
Und ob 70€ alle zwei Wochen für jemanden ein finanzielles Problem darstellt oder nicht, will ich gar nicht beurteilen.
Jede andere Lösung wäre jetzt Gemaggel und das finde ich nicht so gut.
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Marc84 schrieb:
Also wir haben schon zu Beginn einen Behandlungsvertrag geschlossen, wo er unterschreibt, dass er sich darüber im Klaren ist, dass die Differenz zwischen unserer Rechnung und der Erstattung in jedem Fall von ihm zu tragen ist.
Das war auch nie die Diskussion. Er macht gar nicht uns den Vorwurf.
Und ob 70€ alle zwei Wochen für jemanden ein finanzielles Problem darstellt oder nicht, will ich gar nicht beurteilen.
Jede andere Lösung wäre jetzt Gemaggel und das finde ich nicht so gut.
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Tempelritter schrieb:
die Speicherkapazität wird durch die HV unterstützt.
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Marc84 schrieb:
HV?
HV?
Honorarvereinbarung nach PatRG.
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Tempelritter schrieb:
Marc84 schrieb am 23.6.16 10:27:
HV?
Honorarvereinbarung nach PatRG.
Alles klar.
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Marc84 schrieb:
Achso. :blush:
Alles klar.
an erster Stelle sollte doch die Wiederherstellung seiner Gesundheit zählen,
Wenn dem so nicht ist, dann wegen des beamtenrechtlichen Versorgungsanspruchs und diese DENKE ist zum kotzen der Staatsdiener.Letztlich zahlt das Ganze immer der Steuerzahler !
Wenn ER dann 2 x täglich behandelt und abgerechnet wurde, diesen Sonderstatus muss man erklären, viel Spaß dabei! :point_up:
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Norbert Meyer schrieb:
Wir drehen uns mit der Diskussion im Kreis,
an erster Stelle sollte doch die Wiederherstellung seiner Gesundheit zählen,
Wenn dem so nicht ist, dann wegen des beamtenrechtlichen Versorgungsanspruchs und diese DENKE ist zum kotzen der Staatsdiener.Letztlich zahlt das Ganze immer der Steuerzahler !
Wenn ER dann 2 x täglich behandelt und abgerechnet wurde, diesen Sonderstatus muss man erklären, viel Spaß dabei! :point_up:
Ansonsten verstehe ich das Problem nicht so ganz. Die Art der Behandlung wurde vorher mit dem Patienten besprochen (2x pro Tag) und die Vergütung und beides wurde vom Patienten vorher unterschrieben. War also dem Patienten voll bewußt. Wenn es ihm nicht bewußt war, ist es sein Problem, dann hätte er nachfragen und sich schlau machen müssen. Also wo liegt das Problem?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich bin auch gerade etwas verwundert, dass die Beihilfe 2 Behandlungen am Tag bezahlt. Aber wenn sie es tut, okay.
Ansonsten verstehe ich das Problem nicht so ganz. Die Art der Behandlung wurde vorher mit dem Patienten besprochen (2x pro Tag) und die Vergütung und beides wurde vom Patienten vorher unterschrieben. War also dem Patienten voll bewußt. Wenn es ihm nicht bewußt war, ist es sein Problem, dann hätte er nachfragen und sich schlau machen müssen. Also wo liegt das Problem?
Gruß Britt
MaN ISTnie gegen ALLES abgesichert, manchmal wirds halt eng. Wie oft ist das bei uns so?
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Neuling schrieb:
jeder Kassenpatient hat bei entsprechend hochfrequenter Therapie die gleichen Nachteile-bei geringerem Einkommen.
MaN ISTnie gegen ALLES abgesichert, manchmal wirds halt eng. Wie oft ist das bei uns so?
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
das ist rechtens, die PBeaKK bezahlt nur die beihilfefähigen Höchstsätze. Den Rest muss der Versicherte selbst bezahlen, daran gibt es nichts zu rütteln. Da hilft der beste Brief nichts.
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