Unsere Praxis ist eine feste und
bekannte Institution in Bochum-
Grumme. Seit nunmehr 39 Jahren
betreuen wir Patient*Innen aus
Grumme und nahe gelegenen
Seniorenheimen. Im nächsten Jahr
feiern wir unser 40-jahriges
Bestehen und gleichzeitig die
Chance, die gut situierte Praxis im
Jubiläumsjahr zu übernehmen.
Was wir von dir erwarten:
du liebst es, deine Patient*Innen
auf ihrem Weg zu begleiten, zu
unterstützen und einen Teil deiner
wertvollen Lebenszeit zu geben für
ein Miteinander in ein...
bekannte Institution in Bochum-
Grumme. Seit nunmehr 39 Jahren
betreuen wir Patient*Innen aus
Grumme und nahe gelegenen
Seniorenheimen. Im nächsten Jahr
feiern wir unser 40-jahriges
Bestehen und gleichzeitig die
Chance, die gut situierte Praxis im
Jubiläumsjahr zu übernehmen.
Was wir von dir erwarten:
du liebst es, deine Patient*Innen
auf ihrem Weg zu begleiten, zu
unterstützen und einen Teil deiner
wertvollen Lebenszeit zu geben für
ein Miteinander in ein...
Kurze Frage:2 Folgeverordnungen EX2a mit Z 98.8 behandelt, im Textfeld steht "Zustand nach Operation (Z98.8); Vorhandensein einer Kniegeleksprothese (Z96.65)"
Nun Erstverordnung ohne behandlungsfreies Intervall mit Z96.65
Die Diagnose der neuen Erstverordnung war also in Textfeld der vorherigen Verordnungen schon mit aufgeführt, im ICD10-Code Feld aber nicht.
Geht das durch, oder sollte ich es lieber in eine Verordnung a.d.R ändern? Das würde evtl Probleme bei weiteren Verordnungen nach sich ziehen.
Wie würdet ihr es machen?LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Moneliah schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Kurze Frage:2 Folgeverordnungen EX2a mit Z 98.8 behandelt, im Textfeld steht "Zustand nach Operation (Z98.8); Vorhandensein einer Kniegeleksprothese (Z96.65)"
Nun Erstverordnung ohne behandlungsfreies Intervall mit Z96.65
Die Diagnose der neuen Erstverordnung war also in Textfeld der vorherigen Verordnungen schon mit aufgeführt, im ICD10-Code Feld aber nicht.
Geht das durch, oder sollte ich es lieber in eine Verordnung a.d.R ändern? Das würde evtl Probleme bei weiteren Verordnungen nach sich ziehen.
Wie würdet ihr es machen?LG
Die Frage ist, ob das 4. Rezept tatsächlich für eine andere Diagnose gedacht ist oder ob es sich um den selben Behandlungsfall handelt.
Neben der Änderung in "außerhalb des Regelfalles" besteht auch die Möglichkeit, den Indikationsschlüssel auf EX3a ändern zu lassen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M.Graßmann schrieb:
Wie war denn der ICD 10 im entsprechenden Feld bei den ersten 3 Rezepten?
Die Frage ist, ob das 4. Rezept tatsächlich für eine andere Diagnose gedacht ist oder ob es sich um den selben Behandlungsfall handelt.
Neben der Änderung in "außerhalb des Regelfalles" besteht auch die Möglichkeit, den Indikationsschlüssel auf EX3a ändern zu lassen.
Die beiden Folgeverordnungen wurden bezahlt.
Der Regelfall ist unter Ex2a ausgeschöpft. Denke, dass der Arzt daher durch den Diagnosewechsel einen neuen Regelfall erzeugen wollte .
Meine Frage ist, ob das so bezahlt wird.
Danke für den Tipp mit ex3a. Das wäre auch leicht zu ändern, stimmt. Mache ich einfach sicherheitshalber, glaub ich.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Moneliah schrieb:
Wir haben die Patientin mit 2 Folgeverordnungen wie oben beschrieben( Z98.8, aber im freitext wurde Z96.65 mit aufgeführt) behandelt. Davor war sie in einer anderen Praxis.
Die beiden Folgeverordnungen wurden bezahlt.
Der Regelfall ist unter Ex2a ausgeschöpft. Denke, dass der Arzt daher durch den Diagnosewechsel einen neuen Regelfall erzeugen wollte .
Meine Frage ist, ob das so bezahlt wird.
Danke für den Tipp mit ex3a. Das wäre auch leicht zu ändern, stimmt. Mache ich einfach sicherheitshalber, glaub ich.
die Klartextdiagnose ist ebenso gültig wie die ICD10-Codes, besonders wenn dieser im Diagnosefeld enthalten ist.
Das bedeutet Z96.65 gehört zur Regelfalldiagnose.
Z96.65 i.V.m. Z98.8 ist ein BVB und daher bis 6 Monate nach Akutereignis sowieso Extrabudgetär.
(§ 160b, Abs. 2, Satz 4 SGB V).
Gemäß HMR ist von Ex2a auf Ex3a zu wechseln, bevor VO a.d.R ausgestellt wird.
Im Übrigen sind VO´s aufgrund gleicher Erkrankung, auch bei wechsel der Leitsymphtomatik, immer als ein Regelfall anzusehen.
(§ 7 Abs. 8, Satz 2 HMR)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KGSchuller schrieb:
Hallo,
die Klartextdiagnose ist ebenso gültig wie die ICD10-Codes, besonders wenn dieser im Diagnosefeld enthalten ist.
Das bedeutet Z96.65 gehört zur Regelfalldiagnose.
Z96.65 i.V.m. Z98.8 ist ein BVB und daher bis 6 Monate nach Akutereignis sowieso Extrabudgetär.
(§ 160b, Abs. 2, Satz 4 SGB V).
Gemäß HMR ist von Ex2a auf Ex3a zu wechseln, bevor VO a.d.R ausgestellt wird.
Im Übrigen sind VO´s aufgrund gleicher Erkrankung, auch bei wechsel der Leitsymphtomatik, immer als ein Regelfall anzusehen.
(§ 7 Abs. 8, Satz 2 HMR)
Mein Profilbild bearbeiten