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und einer Heilpraktikerin.
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canna41 schrieb:
Hallo. Bräuchte mal Eure Meinung. Ein Hausbesuchspatient mit Unterschenkelamputation hat 3 Verordnungen über 10xKg mit HB (IK: PNA)erhalten. Jetzt ist der Hausarzt auf die Idee gekommen - ohne weitere Pause - eine weitere Verordnung als Erstverordnung über 6XKG (IK: EX3b) mit Hausbesuch auszustellen und führt hier jetzt die damalig schon vorhandene Unterschenkelamputation als Diagnose auf. Der Patient soll sich dies jetzt von der KK (TK) genehmigen lassen. Was tun? Arzt auffordern neues Rezept außerhalb des RF auszustellen oder Patienten zur Genehmigung zur TK schicken, obwohl die darauf verzichten und ich hinterher die Gelackmeierte bin weil die Amputation schon bestanden hat.
Die TKK wird die VO vermutlich nicht genehmigen, sondern bestenfalls ein Fax/Schreiben schicken, dass sie darauf grundsätzlich verzichtet.
Man müsste also eine umfangreiche Erklärung liefern warum hier um Genehmigung außer der Reihe gebeten wird. Ehrlich gesagt, das wäre mir zu viel Arbeit für die par Kröten.
Ebenso wäre eine Diskussion mit Arzthelferin (wenn man denn endlich telefonisch durchgekommen ist) um an den Arzt zu kommen und dann mit dem Arzt um eine korrekte Verordnung zu erhalten auch ein Projekt, dass locker mal eine Stunde dauern kann. Ebenfalls ein Zeit und Energieaufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Das einzige was hier ggf. Sinn macht ist den Patient oder seine Angehörigen zu bitten eine korrekte VO (Änderung in a.d.R., da ein geänderter IKS bei gleicher Diagnose im beschriebenen Fall keinen neuen Regelfall begründet) vorzulegen oder tatsächlich eine schriftliche Genehmigung der TKK einzuholen, dass die VO so durchgeführt werden darf und auch vergütet wird. Solange kann dann natürlich keine Therapie durchgeführt werden oder sie muss privat bezahlt werden (ggf. gegen spätere Verrechnung wenn die Verordnung korrekt vorgelegt wird). Viel Erfolg bei deinen Bemühungen gegen Ignoranz und Unwissen. Ein Kampf den man eigentlich nie gewinnen kann... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Das ist ja ein ganz ausgefuchster Arzt der den Heilmittelkatalog offensichtlich super gut kennt....
Die TKK wird die VO vermutlich nicht genehmigen, sondern bestenfalls ein Fax/Schreiben schicken, dass sie darauf grundsätzlich verzichtet.
Man müsste also eine umfangreiche Erklärung liefern warum hier um Genehmigung außer der Reihe gebeten wird. Ehrlich gesagt, das wäre mir zu viel Arbeit für die par Kröten.
Ebenso wäre eine Diskussion mit Arzthelferin (wenn man denn endlich telefonisch durchgekommen ist) um an den Arzt zu kommen und dann mit dem Arzt um eine korrekte Verordnung zu erhalten auch ein Projekt, dass locker mal eine Stunde dauern kann. Ebenfalls ein Zeit und Energieaufwand, der in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Das einzige was hier ggf. Sinn macht ist den Patient oder seine Angehörigen zu bitten eine korrekte VO (Änderung in a.d.R., da ein geänderter IKS bei gleicher Diagnose im beschriebenen Fall keinen neuen Regelfall begründet) vorzulegen oder tatsächlich eine schriftliche Genehmigung der TKK einzuholen, dass die VO so durchgeführt werden darf und auch vergütet wird. Solange kann dann natürlich keine Therapie durchgeführt werden oder sie muss privat bezahlt werden (ggf. gegen spätere Verrechnung wenn die Verordnung korrekt vorgelegt wird). Viel Erfolg bei deinen Bemühungen gegen Ignoranz und Unwissen. Ein Kampf den man eigentlich nie gewinnen kann... Gruß S.
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