Wir suchen engagierte und
qualifizierte
Physiotherapeuten/-innen (m/w/d),
die unser motiviertes Team
verstärken möchten.
Ein Mini- oder Midijob ist auch
möglich. Arbeitszeiten
vorzugsweise am Freitag und Samstag
(mit Zuschlägen).
Bei uns erwartet Sie eine
vielseitige und anspruchsvolle
Tätigkeit in einer freundlichen
und professionellen
Arbeitsumgebung. Wir bieten viele
Benefits, um Ihre berufliche
Entwicklung zu fördern.
Wir bieten ihnen:
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fle...
qualifizierte
Physiotherapeuten/-innen (m/w/d),
die unser motiviertes Team
verstärken möchten.
Ein Mini- oder Midijob ist auch
möglich. Arbeitszeiten
vorzugsweise am Freitag und Samstag
(mit Zuschlägen).
Bei uns erwartet Sie eine
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und professionellen
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Benefits, um Ihre berufliche
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Wir bieten ihnen:
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folgende Situation:Erstverordnung Juli ZN2a, ICD G20., 10x ZNS vom Hausarzt verordnet.
Jetzt bekommen vom Neurologe genau selbiges als Erstverordnung!
Die Frage: Erstverordnung da Facharzt oder doch Folgeverordnung da gleicher ICD10 u Diagnose und somit selber Regelfall?!
Bedanke mich vorab und Grüsse
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Liebe Grüße aus Hessen
Regina
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R.Reg. schrieb:
Eindeutig Folgeverordnung. ZN Verordnung mit gleichem ICD bedeutet kein neuer Regelfall
Liebe Grüße aus Hessen
Regina
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mojitoprinz schrieb:
Hallo Community
folgende Situation:Erstverordnung Juli ZN2a, ICD G20., 10x ZNS vom Hausarzt verordnet.
Jetzt bekommen vom Neurologe genau selbiges als Erstverordnung!
Die Frage: Erstverordnung da Facharzt oder doch Folgeverordnung da gleicher ICD10 u Diagnose und somit selber Regelfall?!
Bedanke mich vorab und Grüsse
Die sogenannte Regel "Neuer Arzt = Neuer Regelfall" ist nirgends nachzulesen und auch nicht deutschlandweit gültig. Also Obacht!
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Jan Herrmann schrieb:
Bei uns in Sachsen/Thüringen wäre das der gleiche Regelfall, da zumindest die AOK Plus so etwas absetzt, wenn die Anzahl der Behandlungen überschritten wird. Dass die 2. Verordnung auch eine Erstverordnung ist, würde nur die IKK classic stören.
Die sogenannte Regel "Neuer Arzt = Neuer Regelfall" ist nirgends nachzulesen und auch nicht deutschlandweit gültig. Also Obacht!
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mojitoprinz schrieb:
vielen Dank!
Rezept 1 Erst VO von Arzt1 vom 06.08 ICD10 M50.9 = Zervikaler Bandscheibenschaden, nicht näher bezeichnet
Rezept 2 Erst VO von Arzt2 vom 04.09. ICD10 M50.1 = Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie
Ist das wieder eine ErstVO oder doch eine FolgeVO? Bin mir echt unsicher
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Shia schrieb:
Setze hier gleich mal ne Frage mit rein
Rezept 1 Erst VO von Arzt1 vom 06.08 ICD10 M50.9 = Zervikaler Bandscheibenschaden, nicht näher bezeichnet
Rezept 2 Erst VO von Arzt2 vom 04.09. ICD10 M50.1 = Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie
Ist das wieder eine ErstVO oder doch eine FolgeVO? Bin mir echt unsicher
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