Das Allgemeine Krankenhaus Celle
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmodernemedizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Behan...
ist mit 614 Planbetten, jährlich
rund 100.000 Patientinnen und
Patienten sowie etwa 2.000
Mitarbeitenden eines der größten
Krankenhäuser Niedersachsens. Das
hochmodernemedizinische Spektrum
umfasst mehr als 20 Kliniken und
Fachbereiche sowie u.a. ein Zentrum
für robotische Chirurgie, ein
Perinatalzentrum Level 1 sowie ein
MVZ mit Strahlentherapie. Das AKH
ist zudem als überregionales
Traumazentrum, überregionale
Stroke Unit sowie als Zentrum für
die Behan...
Pat. kommt mit Erstverordnung: akutes HWS-Syndrom (M54.2), nach kurzer Zeit kommt er wieder mit einer Erstverordnung vom gleichen Arzt: Osteochondrose HWS, Spondylose HWS (M42.92).
Müsste das zweite Rezept nicht eine Folgeverordnung sein?
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Hallo, ich brauche eure Hilfe!
Pat. kommt mit Erstverordnung: akutes HWS-Syndrom (M54.2), nach kurzer Zeit kommt er wieder mit einer Erstverordnung vom gleichen Arzt: Osteochondrose HWS, Spondylose HWS (M42.92).
Müsste das zweite Rezept nicht eine Folgeverordnung sein?
PT-Angie
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Esra Luise schrieb:
indikationsschlüssel ?beides WS ? dann würde ich sagen folgeverordnung
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Erst-Vo., neue Dg. - neuer Regelfall
Bin mir da auch unsicher
Wenn der Indikationsschlüssel anders ist, ist das dann eine neue ErstVO?
Auch wenn die Diagnose im Prinzip die gleiche ist?
Also einmal Lumbago und einmal Kreuzschmerz?
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Shia schrieb:
morpheus-06 schrieb am 9.12.15 20:15:
Erst-Vo., neue Dg. - neuer Regelfall
Bin mir da auch unsicher
Wenn der Indikationsschlüssel anders ist, ist das dann eine neue ErstVO?
Auch wenn die Diagnose im Prinzip die gleiche ist?
Also einmal Lumbago und einmal Kreuzschmerz?
Wie das schon morpheus-06 geschrieben hat.
zu Shia:
1. Der Indikationsschlüssel kann bei gleicher Diagnose im gleichen Regelfall sehr wohl verschieden sein. Ist dann keine "neue ErstVO"!
2. gleiche Diagnose, gleicher Regelfall!
3. Lumbago / Kreuzschmerzen sehe ich als einen Regelfall an, da beides M54
Schönen Tag noch!
MfG
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SNS37 schrieb:
zu PT-Angie:
Wie das schon morpheus-06 geschrieben hat.
zu Shia:
1. Der Indikationsschlüssel kann bei gleicher Diagnose im gleichen Regelfall sehr wohl verschieden sein. Ist dann keine "neue ErstVO"!
2. gleiche Diagnose, gleicher Regelfall!
3. Lumbago / Kreuzschmerzen sehe ich als einen Regelfall an, da beides M54
Schönen Tag noch!
MfG
Wie Morpheus schreibt löst eine neue Diagnose einen neuen Regelfall aus. Hier ist es M54.2 (Zervikalneuralgie) und dann die M42.92 (Osteochondrose Zervikalbereich).
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Tempelritter schrieb:
Was hat der IKS damit zu tun?
Wie Morpheus schreibt löst eine neue Diagnose einen neuen Regelfall aus. Hier ist es M54.2 (Zervikalneuralgie) und dann die M42.92 (Osteochondrose Zervikalbereich).
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morpheus-06 schrieb:
Erst-Vo., neue Dg. - neuer Regelfall
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Wir haben auch -trotz Software und ausgebildeten MFA- Probleme mit schwierigen Fällen. Wie sollen wir von Arztpraxen erwarten alles fehlerfrei hinzubekommen, wenn wir es (mit nur 2-3 unterschiedlichen Formularen und nur einem HMK) schon z.T. nicht hinbekommen.
Eine Vereinfachung ist längst überfällig...
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Du spricht mir aus der Seele.
Wir haben auch -trotz Software und ausgebildeten MFA- Probleme mit schwierigen Fällen. Wie sollen wir von Arztpraxen erwarten alles fehlerfrei hinzubekommen, wenn wir es (mit nur 2-3 unterschiedlichen Formularen und nur einem HMK) schon z.T. nicht hinbekommen.
Eine Vereinfachung ist längst überfällig...
LG,
m.
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morpheus-06 schrieb:
So eine Frage dürfte gar nicht aufkommen und schon zweimal nicht falsch beantwortet werden. HMR, HMK und die RV sind doch nichts Neues und Grundlage unserer Leistungserbringung.
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