Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
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nächstmöglichen Termin
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Therapeuten-Team bei flexiblen
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Therapieschwerpunkt liegt in der
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ich arbeite in einer Klinik, weshalb wir mit den Preiserhöhungen der gesetzlichen Kassen immer auf die Krankenhausgesellschaft warten müssen und ja ohnehin eine Abschlag hinnehmen müssen.
Nun gibt es jedoch eine Einigung und auch für uns werden rückwirkend zu 2018 die Kassenpreise etwas angehoben. Besonders die MLD ist hier ja aufgewertet worden.
Ich habe entsprechend auch die Privatpreise angepasst und nun Diskussion mit einem Patienten, dass wir diese Erhöhung der Privatpreise ja nicht angekündigt hätten und er den alten Preis zahlen wolle. Seine PKV würde ihm das nicht erstatten.
Natürlich gibt es eine Behandlungsvereinbarung in der auch der Passus steht, dass der Patient unser Vertragspartner ist, etc...
Meine Frage ist hier nur, bin ich verpflichtet eine Preiserhöhung im Vorfeld zu kommunizieren? Ist mit neuen Preisen vielleicht auch eine neue Behandlungsvereinbarung fällig?
Vielen Dank
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Marc84 schrieb:
Guten Morgen zusammen,
ich arbeite in einer Klinik, weshalb wir mit den Preiserhöhungen der gesetzlichen Kassen immer auf die Krankenhausgesellschaft warten müssen und ja ohnehin eine Abschlag hinnehmen müssen.
Nun gibt es jedoch eine Einigung und auch für uns werden rückwirkend zu 2018 die Kassenpreise etwas angehoben. Besonders die MLD ist hier ja aufgewertet worden.
Ich habe entsprechend auch die Privatpreise angepasst und nun Diskussion mit einem Patienten, dass wir diese Erhöhung der Privatpreise ja nicht angekündigt hätten und er den alten Preis zahlen wolle. Seine PKV würde ihm das nicht erstatten.
Natürlich gibt es eine Behandlungsvereinbarung in der auch der Passus steht, dass der Patient unser Vertragspartner ist, etc...
Meine Frage ist hier nur, bin ich verpflichtet eine Preiserhöhung im Vorfeld zu kommunizieren? Ist mit neuen Preisen vielleicht auch eine neue Behandlungsvereinbarung fällig?
Vielen Dank
Meine Preise hängen aus, und ich verweise auch gern darauf. Nach dem Unterschreiben des Behandlungsvertrag(Honorarvereinbarung) kommuniziere ich keinerlei "Verhandlungen auf dem Basar" mehr.
Kommunizert man im Vorfeld, erspart man sich im Nachhinein viele Diskussionen.
ergänzt wurde das fehlende Wort Honorarvereinbarung, welches ich vergaß,danke Templer ;)
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666 schrieb:
Ich würde während einer Privatbehandlung die Privatpreise nicht ändern, aber ankündigen, dass es beim nächsten Rezept eine Preiserhöhung gibt, dies natürlich im folgenden und bestehenden Behandlungsvertrag (Honorarvereinbarung) fixiert.
Meine Preise hängen aus, und ich verweise auch gern darauf. Nach dem Unterschreiben des Behandlungsvertrag(Honorarvereinbarung) kommuniziere ich keinerlei "Verhandlungen auf dem Basar" mehr.
Kommunizert man im Vorfeld, erspart man sich im Nachhinein viele Diskussionen.
ergänzt wurde das fehlende Wort Honorarvereinbarung, welches ich vergaß,danke Templer ;)
Die PKV Preisen sollten in jeder HV sein, die der Vers. anerkennt und unterschreibt. Zu jeder Privat-Vo. sollte ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden (HV-Honorarvereinbarung) dann bist du auf der sicheren Seite.
Eine Ankündigung ist nicht notwendig. Es gibt einen Dschungel aus PKV Tarifen und Erstattungen, das ist aber nicht unser Problem.
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Tempelritter schrieb:
Dieser Abschlag wurde doch 2017 abgeschafft????
Die PKV Preisen sollten in jeder HV sein, die der Vers. anerkennt und unterschreibt. Zu jeder Privat-Vo. sollte ein schriftlicher Behandlungsvertrag geschlossen werden (HV-Honorarvereinbarung) dann bist du auf der sicheren Seite.
Eine Ankündigung ist nicht notwendig. Es gibt einen Dschungel aus PKV Tarifen und Erstattungen, das ist aber nicht unser Problem.
Meine Frage ist hier nur, bin ich verpflichtet eine Preiserhöhung im Vorfeld zu kommunizieren? Ist mit neuen Preisen vielleicht auch eine neue Behandlungsvereinbarung fällig?
Vielen Dank
Grundsätzlich haben Sie Vertragsfreiheit und können vereinbaren, wozu Sie lustig sind. In Ihrem Fall will man / frau nett sein zum Patienten.
Okay.
Ich hätte den Patienten nur gefragt, wie dann bitte Tankstellen 10 x am Tag Preisänderungen kommunizieren. Ob da einer auf der Strasse steht und allen Autofahrern einen Zettel ins Auto reicht.
Es macht Aufwand. Aber es ist sehr sinnvoll, Aushänge und Vereinbarungen Tag aktuell zu halten.
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Beim nächsten Rezept sieht das schon wieder anders aus.Da weiß der Patient dann von dem neuen Preis
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eim schrieb:
Nun, warum machen sie denn einen Behandlungsvertrag mit einem bestimmten Preis wenn sie sich nicht daran halten wollen?
Beim nächsten Rezept sieht das schon wieder anders aus.Da weiß der Patient dann von dem neuen Preis
Ob da einer auf der Strasse steht und allen Autofahrern einen Zettel ins Auto reicht.
Der Vergleich gefällt mir. Ich stelle mir das gerade bildlich vor. Auf unseren HB-Fahrten führen uns täglich mindestens fünf Fahrten auf Hin- und Rückweg an der Shell-Tankstelle vorbei. Fast immer hängen veränderte Preise aus. Das macht dann bis zu fünfzig Zettel pro Woche! :smile:
@Marc: Du machst es Dir leichter, wenn Du Deine Patienten auf dem aktuellen Stand hälst. Zumindest sollten Patienten informiert werden, die zuvor zu niedrigeren Honorarsätzen behandelt wurden (bei denen sie wahrscheinlich schon vorher Erstattungsprobleme hatten :hushed:). Neue Patienten unterschreiben doch sowieso eine aktuelle Honorarvereinbarung, oder? Einen Entwurf eines möglichen Rechnungsbegleitschreibens hierzu hatte ich übrigens vor einigen Wochen hier in einem Thread vorgestellt.
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MikeL schrieb:
Xela schrieb am 12.4.18 16:18:
Ob da einer auf der Strasse steht und allen Autofahrern einen Zettel ins Auto reicht.
Der Vergleich gefällt mir. Ich stelle mir das gerade bildlich vor. Auf unseren HB-Fahrten führen uns täglich mindestens fünf Fahrten auf Hin- und Rückweg an der Shell-Tankstelle vorbei. Fast immer hängen veränderte Preise aus. Das macht dann bis zu fünfzig Zettel pro Woche! :smile:
@Marc: Du machst es Dir leichter, wenn Du Deine Patienten auf dem aktuellen Stand hälst. Zumindest sollten Patienten informiert werden, die zuvor zu niedrigeren Honorarsätzen behandelt wurden (bei denen sie wahrscheinlich schon vorher Erstattungsprobleme hatten :hushed:). Neue Patienten unterschreiben doch sowieso eine aktuelle Honorarvereinbarung, oder? Einen Entwurf eines möglichen Rechnungsbegleitschreibens hierzu hatte ich übrigens vor einigen Wochen hier in einem Thread vorgestellt.
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Xela schrieb:
Marc84 schrieb am 12.4.18 10:51:
Meine Frage ist hier nur, bin ich verpflichtet eine Preiserhöhung im Vorfeld zu kommunizieren? Ist mit neuen Preisen vielleicht auch eine neue Behandlungsvereinbarung fällig?
Vielen Dank
Grundsätzlich haben Sie Vertragsfreiheit und können vereinbaren, wozu Sie lustig sind. In Ihrem Fall will man / frau nett sein zum Patienten.
Okay.
Ich hätte den Patienten nur gefragt, wie dann bitte Tankstellen 10 x am Tag Preisänderungen kommunizieren. Ob da einer auf der Strasse steht und allen Autofahrern einen Zettel ins Auto reicht.
Es macht Aufwand. Aber es ist sehr sinnvoll, Aushänge und Vereinbarungen Tag aktuell zu halten.
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