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- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
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- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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wolf-oliver58 schrieb:
Hallo zusammen,ist es richtig, daß wir wenn bei ergänzendes Heilmittel Wärmetherapie steht, wir das selber ändern dürfen mit telefonischer Absprache mit dem Arzt, ohne eine zusätzliche Arztunterschrift?Auf der Rückseite vermerkt man nur die Spezifizierung und das Datum der Änderung?
Für mich ist diese Regelung nicht ganz klar: welche Angabe stellt lediglich eine ergänzende Angabe dar, was ist dagegen ein anderes Heilmittel - also keine Ergänzung zu "dem" vorgesehenen Heilmittel. Beispiel: MLD ohne Zeitangabe sehe ich als ergänzungswürdig an, aber ist MLD30 schon ein anderes Heilmittel als MLD45? Eine Warmpackung gegenüber Heißluft ist für mich eher ein anderes Heilmittel statt einer Ergänzung - beides läuft aber im Heilmittelkatalog unter der Auswahl der Heilmittel als Wärmetherapie. Dies würde also die Änderung ohne Arztunterschrift nahelegen.
Gute Frage - möglicherweise notfalls streitwürdig zu klären, wenn die Kassen sich nicht freuen, dass alle Wärmeverordnungen - selbstverständlich in Absprache mit dem Arzt - zur Warmpackung wurden...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Du beziehst dich mit der Annahme vermutlich auf die Anlage 3 der Heilmittel-Richtlinie, wo dieses Vorgehen ("Änderung nur im Einvernehmen mit Arzt ohne erneute Arztunterschrift") für den Punkt h) genannt wird: "gegebenenfalls ergänzende Angaben zum Heilmittel".
Für mich ist diese Regelung nicht ganz klar: welche Angabe stellt lediglich eine ergänzende Angabe dar, was ist dagegen ein anderes Heilmittel - also keine Ergänzung zu "dem" vorgesehenen Heilmittel. Beispiel: MLD ohne Zeitangabe sehe ich als ergänzungswürdig an, aber ist MLD30 schon ein anderes Heilmittel als MLD45? Eine Warmpackung gegenüber Heißluft ist für mich eher ein anderes Heilmittel statt einer Ergänzung - beides läuft aber im Heilmittelkatalog unter der Auswahl der Heilmittel als Wärmetherapie. Dies würde also die Änderung ohne Arztunterschrift nahelegen.
Gute Frage - möglicherweise notfalls streitwürdig zu klären, wenn die Kassen sich nicht freuen, dass alle Wärmeverordnungen - selbstverständlich in Absprache mit dem Arzt - zur Warmpackung wurden...
Gruß
Nora
Anderes Heilmittel wäre z.B. Kältetherapie oder Elektrotherapie.
Aber ja man ist schon ganz wuschig mit dem ganzen was wäre wenn....
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kroetzi schrieb:
Ich würde in dem Fall sagen, dass Wärmetherapie an sich ja kein Heilmittel ist. Hier fehlt die Spezifizierung. Also wäre es meiner Meinung nach schon eher eine Ergänzung.
Anderes Heilmittel wäre z.B. Kältetherapie oder Elektrotherapie.
Aber ja man ist schon ganz wuschig mit dem ganzen was wäre wenn....
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