Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
Es sollen durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung im Zuge eines Entlassmanagments andere Fristen gelten. So muß das Rezept z.B. innerhalb von nur 12 Tagen abgearbeitet werden. Gibt`s denn sowas und wie kann ich dies denn überhaupt Prüfen, denn die Verordnung war eine ganz normale Heilmittelverordnung 13.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Boah, gibt es sowas? Habe eine Absetzung bekommen, weil ein Rezept nicht von einem niegergelassenen Arzt, sondern im Zuge einer Krankenhausentlassung ausgestellt war und ich dadurch Fristen überschritten haben soll.
Es sollen durch die Ausstellung einer Heilmittelverordnung im Zuge eines Entlassmanagments andere Fristen gelten. So muß das Rezept z.B. innerhalb von nur 12 Tagen abgearbeitet werden. Gibt`s denn sowas und wie kann ich dies denn überhaupt Prüfen, denn die Verordnung war eine ganz normale Heilmittelverordnung 13.
LG
Entlassmanagement | PORTAL FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN
Auch weitere geplante Umsetzungspunkte des § 16a der Heilmittel-Richtlinie dürften für den Physiotherapeuten erhebliche organisatorische Hürden darstellen. § 16a sieht Folgendes vor:
Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung aufgenommen sein. Danach verfällt die Verordnung.
Die Verordnung muss innerhalb von zwölf Tagen nach der Entlassung abgeschlossen sein. Die bis dahin noch nicht erbrachten Leistungen verfallen.
Auf der Verordnung muss das Entlassdatum eingetragen sein.
die Verordnung sieht ein wenig anders aus, wenn Du genau guggst, z.B. Balken durch s Patientenfeld,
bürokratischer Hypernerv, aber Regelfallneutral.ök
wie auch immer PI sollte sich mit so Infos versorgen, war hier auch schon öfter Thema.
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
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Ja gibts,
die Verordnung sieht ein wenig anders aus, wenn Du genau guggst, z.B. Balken durch s Patientenfeld,
bürokratischer Hypernerv, aber Regelfallneutral.ök
wie auch immer PI sollte sich mit so Infos versorgen, war hier auch schon öfter Thema.
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
ok, danke dir. Aber die Verordnung sieht nicht anders aus. Da gibt es keinen Balken. Vielleicht einen Grund für ein berechtigten Widerspruch?
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ali schrieb am 1.4.19 09:54:
Ja gibts,
die Verordnung sieht ein wenig anders aus, wenn Du genau guggst, z.B. Balken durch s Patientenfeld,
bürokratischer Hypernerv, aber Regelfallneutral.ök
wie auch immer PI sollte sich mit so Infos versorgen, war hier auch schon öfter Thema.
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
ok, danke dir. Aber die Verordnung sieht nicht anders aus. Da gibt es keinen Balken. Vielleicht einen Grund für ein berechtigten Widerspruch?
LG
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ali schrieb:
hmmmm...warum nicht, bin da nicht ganz bibelfest, was sagt n die Arztnummer und Betriebsstättennummer ?
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roli schrieb:
Ab sofort wird sowas nicht mehr bei uns angenommen.Alle Rezepte abgesetzt bekommen.7 Tage sind ja so wie BG aber 12 Tage ab Entlassungsdatum soll man fertig sein. Bei wem ist das denn umsetzbar.Und natürlich fehlte auch das Entlassungsdatum. Ich habe gedacht das ist das Ausstellungsdatum.Aber Pustekuchen das ist es nicht.LG aus Berlin
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja die Arztnr. hat 444444...., aber kann oder muß ich denn als PT wissen, wie es sich mit der Nummer verhält?
LG
ja die Arztnr. hat 444444...., aber kann oder muß ich denn als PT wissen, wie es sich mit der Nummer verhält?
LG
Yes, des steht wo und ist Teil des Entlassungsbürokratiewahns, die rutschen bei uns auch nur in Ausnahmefällen in den Plan...
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ali schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 1.4.19 10:29:
ja die Arztnr. hat 444444...., aber kann oder muß ich denn als PT wissen, wie es sich mit der Nummer verhält?
LG
Yes, des steht wo und ist Teil des Entlassungsbürokratiewahns, die rutschen bei uns auch nur in Ausnahmefällen in den Plan...
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
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RoFo schrieb:
ali schrieb am
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
das ist ja mal ne interessante Botschaft!
Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
Was es heisst, mit zeitnahen Infos versorgt zu werden, hab ich erst mit physio.de kennen lernen dürfen.
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WinnieE schrieb:
RoFo schrieb am 1.4.19 13:17:
ali schrieb am
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
das ist ja mal ne interessante Botschaft!
Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
Was es heisst, mit zeitnahen Infos versorgt zu werden, hab ich erst mit physio.de kennen lernen dürfen.
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
das ist ja mal ne interessante Botschaft!
Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
Was es heisst, mit zeitnahen Infos versorgt zu werden, hab ich erst mit physio.de kennen lernen dürfen.
Physio.de schmeißt die Infos unreflektiert raus.
Da haben die neuen Preise noch keine Unterschrift , da muss ne BG VO nach vier Wochen abgerechnet werden und neuerdings werden sie ungemerkt berufspolitisch aktiv, obwohl hier keine Therapeuten am Werk sind.
Viele PT sind nicht in der Lage einen Verband von einem kommerziellen Portal zu unterscheiden.
Genau das hat uns zu unserer Misere geführt.
Ich schätze dieses Portal sehr.
Es dient aber nicht der verlässlichen und stützenden Infomation.
Von meinem Verband bekomme ich regelmäßig Emails mit allen für mich relevanten Infos.
Unter anderem die VO mit dem Entlassungsmanagement!
Deshalb nehme ich die VO nicht an.
Physio.de ist mir gegenüber nicht verpflichtet.
Mein Verband schon!
Und wenn er Sch**** baut, trete ich ihm gehörig ins Ausscheidungsende!
Das kann ich mit Physio.de nicht machen....
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RoFo schrieb:
WinnieE schrieb am 3.4.19 08:57:
RoFo schrieb am 1.4.19 13:17:
ali schrieb am
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
das ist ja mal ne interessante Botschaft!
Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
Was es heisst, mit zeitnahen Infos versorgt zu werden, hab ich erst mit physio.de kennen lernen dürfen.
Physio.de schmeißt die Infos unreflektiert raus.
Da haben die neuen Preise noch keine Unterschrift , da muss ne BG VO nach vier Wochen abgerechnet werden und neuerdings werden sie ungemerkt berufspolitisch aktiv, obwohl hier keine Therapeuten am Werk sind.
Viele PT sind nicht in der Lage einen Verband von einem kommerziellen Portal zu unterscheiden.
Genau das hat uns zu unserer Misere geführt.
Ich schätze dieses Portal sehr.
Es dient aber nicht der verlässlichen und stützenden Infomation.
Von meinem Verband bekomme ich regelmäßig Emails mit allen für mich relevanten Infos.
Unter anderem die VO mit dem Entlassungsmanagement!
Deshalb nehme ich die VO nicht an.
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Mein Verband schon!
Und wenn er Sch**** baut, trete ich ihm gehörig ins Ausscheidungsende!
Das kann ich mit Physio.de nicht machen....
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
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Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
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Physio.de schmeißt die Infos unreflektiert raus.
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Physio.de ist mir gegenüber nicht verpflichtet.
Mein Verband schon!
Und wenn er Sch**** baut, trete ich ihm gehörig ins Ausscheidungsende!
Das kann ich mit Physio.de nicht machen....
Lieber RoFo
Ich hab mit physio.de noch keine negativen Erfahrungen gemacht!
Ich kann nur sagen, dass die jahrelang bezahlten horrenden Beiträge mir nix nennenswertes an Vorteilen gebracht haben.
Weder in rechtlichen Fragen (da war ich dann besser bedient, selbst einen Anwalt zu bemühen) noch bzgl zeitnaher Übermittlung neuer Preislisten (da war meine Abrechnungsfirma stets wesentlich aktueller)
Von der Vertretung unseres Berufsstandes im Allgemeinen, in der Öffentlichkeit oder gegenüber den KKen mal ganz zu schweigen.
Statt dessen Pöstchen sichern, an mehr und auch weniger sinnvollen Fobis verdienen etc etc etc
Es kann durchaus sein, dass seit der Verbreitung des Internet mit den damit verbundenen Kommunikationsmitteln auch den werten Verbände langsam aber sicher klar wurde, dass eine Kurskorrektur durchaus sinnvoll sei.
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WinnieE schrieb:
RoFo schrieb am 3.4.19 09:11:
WinnieE schrieb am 3.4.19 08:57:
RoFo schrieb am 1.4.19 13:17:
ali schrieb am
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
Tja.
Wer im Verband organisiert ist, bekommt zeitnah alle relevanten Infos verständlich aufbereitet!
das ist ja mal ne interessante Botschaft!
Ich war jahrelang zeitgleich in 2 Verbänden. Die schienen - entgegen Deiner Aussage - in einem Parallel-Kosmos zu arbeiten. Deswegen spare ich seit geraumer Zeit viele hundert Euronen an Beiträgen.
Was es heisst, mit zeitnahen Infos versorgt zu werden, hab ich erst mit physio.de kennen lernen dürfen.
Physio.de schmeißt die Infos unreflektiert raus.
Da haben die neuen Preise noch keine Unterschrift , da muss ne BG VO nach vier Wochen abgerechnet werden und neuerdings werden sie ungemerkt berufspolitisch aktiv, obwohl hier keine Therapeuten am Werk sind.
Viele PT sind nicht in der Lage einen Verband von einem kommerziellen Portal zu unterscheiden.
Genau das hat uns zu unserer Misere geführt.
Ich schätze dieses Portal sehr.
Es dient aber nicht der verlässlichen und stützenden Infomation.
Von meinem Verband bekomme ich regelmäßig Emails mit allen für mich relevanten Infos.
Unter anderem die VO mit dem Entlassungsmanagement!
Deshalb nehme ich die VO nicht an.
Physio.de ist mir gegenüber nicht verpflichtet.
Mein Verband schon!
Und wenn er Sch**** baut, trete ich ihm gehörig ins Ausscheidungsende!
Das kann ich mit Physio.de nicht machen....
Lieber RoFo
Ich hab mit physio.de noch keine negativen Erfahrungen gemacht!
Ich kann nur sagen, dass die jahrelang bezahlten horrenden Beiträge mir nix nennenswertes an Vorteilen gebracht haben.
Weder in rechtlichen Fragen (da war ich dann besser bedient, selbst einen Anwalt zu bemühen) noch bzgl zeitnaher Übermittlung neuer Preislisten (da war meine Abrechnungsfirma stets wesentlich aktueller)
Von der Vertretung unseres Berufsstandes im Allgemeinen, in der Öffentlichkeit oder gegenüber den KKen mal ganz zu schweigen.
Statt dessen Pöstchen sichern, an mehr und auch weniger sinnvollen Fobis verdienen etc etc etc
Es kann durchaus sein, dass seit der Verbreitung des Internet mit den damit verbundenen Kommunikationsmitteln auch den werten Verbände langsam aber sicher klar wurde, dass eine Kurskorrektur durchaus sinnvoll sei.
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ali schrieb:
sacht doch mal Ross & Reiter, gern mit LV, damit man sich so oder so entscheiden kann...
sacht doch mal Ross & Reiter, gern mit LV, damit man sich so oder so entscheiden kann...
bei mir waren es IFK und ZVK
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
es ging doch neulich um, dass fehlerhaft ausgestellte Rezepte gesammelt und zu einer Veranstaltung mitgenommen wurden.
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Sollte diese Idee nicht neu sein - sorry. Ansonsten bietet es sich an, ein neues Thema für wirklich Interessierte dazu starten.
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WinnieE schrieb:
ali schrieb am 3.4.19 14:58:
sacht doch mal Ross & Reiter, gern mit LV, damit man sich so oder so entscheiden kann...
bei mir waren es IFK und ZVK
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
es ging doch neulich um, dass fehlerhaft ausgestellte Rezepte gesammelt und zu einer Veranstaltung mitgenommen wurden.
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Sollte diese Idee nicht neu sein - sorry. Ansonsten bietet es sich an, ein neues Thema für wirklich Interessierte dazu starten.
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Hmmmm, die Idee hat Charme, könnte man fasst nebenbei machen, Rez auf eine Schablone zum Abdecken der schützenswerten Daten legen und ab geht das Fax....
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ali schrieb:
WinnieE schrieb am
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Hmmmm, die Idee hat Charme, könnte man fasst nebenbei machen, Rez auf eine Schablone zum Abdecken der schützenswerten Daten legen und ab geht das Fax....
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Hmmmm, die Idee hat Charme, könnte man fasst nebenbei machen, Rez auf eine Schablone zum Abdecken der schützenswerten Daten legen und ab geht das Fax....
ich versteh das nicht. hab grad 2 mal etws geschrieben und abgeschickt und wird nicht angezeigt
noch ein versuch
ja, das ist mir wirklich ernst!
Die Idee kam mir nach einem Telefonat mit dem - sehr freundlichen - Fachrefernten/Heilmittel des GKV-Spitzenverband.
Ich fragte ihn, warum da nicht "von oben" mal "erzieherische Massnamen" ergriffen werden, um den verantwortlichen rezeptausstellenden Personen auf die Sprünge zu helfen, da das ja nicht wirklich unsere Aufgabe ist.
Er meinte, die falschen VO´s sollten ihnen übermittelt werden, um entsprechende Massnamen ergreifen zu können.
Am besten gebündelt, z.B. per Verband (ist ja leider nicht meins)
Wenn man sich aber vorstellt, ich glaub 10 Praxen würden da schon reichen - man würde konsequent für 3 Monate die täglich hereinflatternden falschen Rezepte übermitteln, hätten die Sachbearbeiter schon keine Langeweile mehr.....
Bei ernsthaftem Interesse die Kontaktdaten des Fachreferenten gern per pn.
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WinnieE schrieb:
ali schrieb am 3.4.19 18:27:
WinnieE schrieb am
Ich hab gerade eine andere Idee zu Kürzungen/falsch ausgestellten Rezepten:
alternativ könnte man diese -täglich! - dem GKV-Spitzenverband, Abt Heilmittel, zumailen/faxen. bis denen die Druckerfarbe ausgeht.
Und der deutschen Krankenhausgesellschaft die Entlassmanagement-Verordnungen.
Hmmmm, die Idee hat Charme, könnte man fasst nebenbei machen, Rez auf eine Schablone zum Abdecken der schützenswerten Daten legen und ab geht das Fax....
ich versteh das nicht. hab grad 2 mal etws geschrieben und abgeschickt und wird nicht angezeigt
noch ein versuch
ja, das ist mir wirklich ernst!
Die Idee kam mir nach einem Telefonat mit dem - sehr freundlichen - Fachrefernten/Heilmittel des GKV-Spitzenverband.
Ich fragte ihn, warum da nicht "von oben" mal "erzieherische Massnamen" ergriffen werden, um den verantwortlichen rezeptausstellenden Personen auf die Sprünge zu helfen, da das ja nicht wirklich unsere Aufgabe ist.
Er meinte, die falschen VO´s sollten ihnen übermittelt werden, um entsprechende Massnamen ergreifen zu können.
Am besten gebündelt, z.B. per Verband (ist ja leider nicht meins)
Wenn man sich aber vorstellt, ich glaub 10 Praxen würden da schon reichen - man würde konsequent für 3 Monate die täglich hereinflatternden falschen Rezepte übermitteln, hätten die Sachbearbeiter schon keine Langeweile mehr.....
Bei ernsthaftem Interesse die Kontaktdaten des Fachreferenten gern per pn.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
Ja gibts,
Entlassmanagement | PORTAL FÜR PHYSIOTHERAPEUTEN
Auch weitere geplante Umsetzungspunkte des § 16a der Heilmittel-Richtlinie dürften für den Physiotherapeuten erhebliche organisatorische Hürden darstellen. § 16a sieht Folgendes vor:
Die Behandlung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Entlassung aufgenommen sein. Danach verfällt die Verordnung.
Die Verordnung muss innerhalb von zwölf Tagen nach der Entlassung abgeschlossen sein. Die bis dahin noch nicht erbrachten Leistungen verfallen.
Auf der Verordnung muss das Entlassdatum eingetragen sein.
die Verordnung sieht ein wenig anders aus, wenn Du genau guggst, z.B. Balken durch s Patientenfeld,
bürokratischer Hypernerv, aber Regelfallneutral.ök
wie auch immer PI sollte sich mit so Infos versorgen, war hier auch schon öfter Thema.
@physio.de : Wo waren nochmal Eure Infos dazu versteckt ?
In dem Feld wo "Erst- oder Folgeverordnung steht" muss bei entlassmanagement eine 4 eingetragen sein.
Wenn das Rezept, du hast bestimmt eine Kopie gemacht?, nicht als Entlassrezept zu erkennen ist, würde ich Einspruch einlegen.
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LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
denke, ich werde mal Einspruch einlegen. Im Feld sind die üblichen Kreuzchen ( Erstverordnung, Therapiebericht, HB ) aber keine 4.
LG
denke, ich werde mal Einspruch einlegen. Im Feld sind die üblichen Kreuzchen ( Erstverordnung, Therapiebericht, HB ) aber keine 4.
LG
Kein diagonales wasserzeichen mit "entlassmanagement" übers ganze rezept oder im personalfeld?
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MeFe89 schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 1.4.19 11:16:
denke, ich werde mal Einspruch einlegen. Im Feld sind die üblichen Kreuzchen ( Erstverordnung, Therapiebericht, HB ) aber keine 4.
LG
Kein diagonales wasserzeichen mit "entlassmanagement" übers ganze rezept oder im personalfeld?
:angry:
Wir nehmen diese VOs nicht an.
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RoFo schrieb:
Wir müssen immer alles wissen und dafür gerade stehen!!!
:angry:
Wir nehmen diese VOs nicht an.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
nee, nix mit dem Sonderkennzeichen Entlassmanagment. Einspruch ist raus. Bin mal gespannt
LG
1. Querbalken Entlassmanagement
2. Arztnummer 44444444xx
3. Versicherten Status 04
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Tempelritter schrieb:
Drei mögliche Sonderkennzeichen:
1. Querbalken Entlassmanagement
2. Arztnummer 44444444xx
3. Versicherten Status 04
Die verbindlichen Rezeptvordrucke mit der Sonderkennzeichnung
,, Entlassmanagment“ kam nicht zum Einsatz.
LG
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ok, die Arztnummer hatte diese 444444..., aber muß ich die Nummer prüfen? Status und Balken gab es nicht.
Die verbindlichen Rezeptvordrucke mit der Sonderkennzeichnung
,, Entlassmanagment“ kam nicht zum Einsatz.
LG
ok, die Arztnummer hatte diese 444444..., aber muß ich die Nummer prüfen? Status und Balken gab es nicht.
Die verbindlichen Rezeptvordrucke mit der Sonderkennzeichnung
,, Entlassmanagment“ kam nicht zum Einsatz.
LG
Ganz klar Widerspruch, weil das entsprechende Formular nicht verwendet wurde.
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Tempelritter schrieb:
Ruhrpottvelosoph schrieb am 1.4.19 14:48:
ok, die Arztnummer hatte diese 444444..., aber muß ich die Nummer prüfen? Status und Balken gab es nicht.
Die verbindlichen Rezeptvordrucke mit der Sonderkennzeichnung
,, Entlassmanagment“ kam nicht zum Einsatz.
LG
Ganz klar Widerspruch, weil das entsprechende Formular nicht verwendet wurde.
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idefix- schrieb:
@ Ruhrpott
In dem Feld wo "Erst- oder Folgeverordnung steht" muss bei entlassmanagement eine 4 eingetragen sein.
Wenn das Rezept, du hast bestimmt eine Kopie gemacht?, nicht als Entlassrezept zu erkennen ist, würde ich Einspruch einlegen.
2. Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband
Gilt für alle Patienten aus voll-und teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus.
Absatz 1 Satz 3 stellt darauf ab, dass Heilmittel nur für maximal sieben Tage verordnet wer-den dürfen. Dies ist von der Krankenhausärztin und vom Krankenhausarzt bei der Bestim-mung der Verordnungsmenge in Abhängigkeit zur Behandlungsfrequenz zu berücksichtigen.
Wenn das Entlassungsdatum nicht auf der Verordnung steht, einfach den Patienten nach der Kopie des Entlassungsbriefs fragen und den bei der Abrechnung mit dran.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kommt man in der Jetztzeit nicht sehr weit mit dem Argument "Unwissenheit", drücke aber gerne die Daumen.
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Zitat KBV: 3.1.4.VERORDNUNGSVORDRUCKEUm die im Rahmen des Entlassmanagements erforderlichen Verordnungen vornehmen zu können, müssen diese auf den jeweils dafür vorgesehenen Vordrucken gemäß der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä) angewendet werden. Diese „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ schreibt vor, wie genau diese Vordrucke auszusehen haben. Wie die einzelnen Felder der Formulare auszufüllen sind und was dabei zu beachten ist, wird in der Vordruck-Erläuterung festgelegt und ausführlich im vierten Kapitel „Verordnungsvordrucke für das Entlassmanagement“beschrieben. Die Vordrucke können über das sogenannte Blankoformularbedruckungs-Verfahren (Anlage 2a BMV-Ä)mittels zertifizierter Software und eines Laserdruckers vom Arzt selbst in der Praxis oder vom Krankenhaus erzeugt werden. Diese Blankoformularbedruckung bezeichnet die Formularerzeugung auf Blankoformula-ren in der Praxis, wobei durch die Computersoftware (der Praxis oder des Krankenhauses) sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert wird.
3.3.3VERORDNUNGEN IM RAHMEN DES ENTLASSMANAGEMENTSSiehe: Verwendung der Verordnungsvordrucke für Heilmittel in Kapitel 4 zu Muster 13: Heilmittelverord-nung (Maßnahmen der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie), Muster 14: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-, Sprech-und Sprachtherapie und Muster 18: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie).Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA regelt in § 16a die Versorgung mit Heilmitteln im Rahmen des Entlassma-nagements. Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:›Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.›Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass der Verord-nungszeitraum von sieben Tagen nicht überschritten wird.
Seite 17/ KBV / Verordnenim Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 SGB V / August2017›Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagennach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein; nicht in Anspruch genommene Be-handlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. ›Zuvor getätigte vertragsärztliche Verordnungen muss der Krankenhausarzt nicht berücksichtigen. Eben-so muss auch der weiterbehandelnde Vertragsarzt Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht berücksichtigen. Auf der Verordnung muss das Entlassungsdatum vermerkt werden. Darüber hinaus erfolgt eine entspre-chende Regelung zur Kennzeichnung dieser Verordnungen im oben genannten Rahmenvertrag. Die in der Heilmittel-Richtlinie getroffenen Regelungen gelten auch für Ärzte in Einrichtungen der medizinischen Re-habilitation bei Leistungen nach §§ 40 Abs.2 und 41 SGB
Seite 26/ KBV / Verordnenim Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 SGB V / August20174.VERORDNUNGSVORDRUCKEFÜR DAS ENTLASSMANAGEMENTFür die Verordnung der unter Kapitel 3 aufgeführten Leistungen und der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeit sind ausschließlich die Muster 1, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 26, 27und 28 der vertragsärztlichen Versorgung mit der Sonderkennzeichnung „Entlassmanagement“ im Personalienfeld gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden:
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
Zitat Gemeinsamer Bundesausschuss: DemG-BAwird aufgegeben, § 16a Absatz 2 (neu) der Heilmittel-Richtlinie dahingehend zu ergänzen, dass die Verordnung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V ausschließlich auf verein-barten Vordrucken zu erfolgen hat,die Vordrucke vollständig auszufüllen sindsowieÄnde-rungen und Ergänzungen der Heilmittelverordnung einer erneuten Arztunterschrift mit Da-tumsangabebedürfen.
Zitat KBV: 3.1.4.VERORDNUNGSVORDRUCKEUm die im Rahmen des Entlassmanagements erforderlichen Verordnungen vornehmen zu können, müssen diese auf den jeweils dafür vorgesehenen Vordrucken gemäß der Vordruckvereinbarung (Anlage 2 BMV-Ä) angewendet werden. Diese „Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ schreibt vor, wie genau diese Vordrucke auszusehen haben. Wie die einzelnen Felder der Formulare auszufüllen sind und was dabei zu beachten ist, wird in der Vordruck-Erläuterung festgelegt und ausführlich im vierten Kapitel „Verordnungsvordrucke für das Entlassmanagement“beschrieben. Die Vordrucke können über das sogenannte Blankoformularbedruckungs-Verfahren (Anlage 2a BMV-Ä)mittels zertifizierter Software und eines Laserdruckers vom Arzt selbst in der Praxis oder vom Krankenhaus erzeugt werden. Diese Blankoformularbedruckung bezeichnet die Formularerzeugung auf Blankoformula-ren in der Praxis, wobei durch die Computersoftware (der Praxis oder des Krankenhauses) sowohl das eigentliche Formular als auch der Formularinhalt generiert wird.
3.3.3VERORDNUNGEN IM RAHMEN DES ENTLASSMANAGEMENTSSiehe: Verwendung der Verordnungsvordrucke für Heilmittel in Kapitel 4 zu Muster 13: Heilmittelverord-nung (Maßnahmen der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie), Muster 14: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Stimm-, Sprech-und Sprachtherapie und Muster 18: Heilmittelverordnung (Maßnahmen der Ergotherapie).Die Heilmittel-Richtlinie des G-BA regelt in § 16a die Versorgung mit Heilmitteln im Rahmen des Entlassma-nagements. Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:›Das Krankenhaus (der Krankenhausarzt) kann im Rahmen des Entlassmanagements wie ein Vertragsarzt Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges für einen Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen nach der Entlassung verordnen.›Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass der Verord-nungszeitraum von sieben Tagen nicht überschritten wird.
Seite 17/ KBV / Verordnenim Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 SGB V / August2017›Die Heilmittelbehandlung muss innerhalb von sieben Kalendertagennach Entlassung aufgenommen werden und innerhalb von zwölf Kalendertagen abgeschlossen sein; nicht in Anspruch genommene Be-handlungseinheiten verfallen nach zwölf Tagen. ›Zuvor getätigte vertragsärztliche Verordnungen muss der Krankenhausarzt nicht berücksichtigen. Eben-so muss auch der weiterbehandelnde Vertragsarzt Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht berücksichtigen. Auf der Verordnung muss das Entlassungsdatum vermerkt werden. Darüber hinaus erfolgt eine entspre-chende Regelung zur Kennzeichnung dieser Verordnungen im oben genannten Rahmenvertrag. Die in der Heilmittel-Richtlinie getroffenen Regelungen gelten auch für Ärzte in Einrichtungen der medizinischen Re-habilitation bei Leistungen nach §§ 40 Abs.2 und 41 SGB
Seite 26/ KBV / Verordnenim Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1 SGB V / August20174.VERORDNUNGSVORDRUCKEFÜR DAS ENTLASSMANAGEMENTFür die Verordnung der unter Kapitel 3 aufgeführten Leistungen und der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeit sind ausschließlich die Muster 1, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 26, 27und 28 der vertragsärztlichen Versorgung mit der Sonderkennzeichnung „Entlassmanagement“ im Personalienfeld gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden:
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Andreas Nickel schrieb:
1. Link
2. Entlassmanagement - GKV-Spitzenverband
Gilt für alle Patienten aus voll-und teilstationären sowie stationsäquivalenten Behandlungen durch das Krankenhaus.
Absatz 1 Satz 3 stellt darauf ab, dass Heilmittel nur für maximal sieben Tage verordnet wer-den dürfen. Dies ist von der Krankenhausärztin und vom Krankenhausarzt bei der Bestim-mung der Verordnungsmenge in Abhängigkeit zur Behandlungsfrequenz zu berücksichtigen.
Wenn das Entlassungsdatum nicht auf der Verordnung steht, einfach den Patienten nach der Kopie des Entlassungsbriefs fragen und den bei der Abrechnung mit dran.
Nach meiner persönlichen Erfahrung kommt man in der Jetztzeit nicht sehr weit mit dem Argument "Unwissenheit", drücke aber gerne die Daumen.
a) entweder das Rezept Entlassmanagement ist, und die Absetzung also rechtens
b) das Rezept kein Entlassmanagement ist, und also vom Klinikarzt nie hätte ausgestellt werden dürften.
Ein Vergütungsanspruch gegenüber der KK besteht also nicht. Jetzt kann man Regress beim Klinikarzt nehmen... Aber da ist der Reputationsschaden wahrscheinlich wirtschaftlich schlimmer als der Verlust des einen Rezepts.
Alternativ könnte man noch das Argument versuchen, dass der Therapeut nicht prüfen muss ob der Arzt verordnungsberechtigt ist - Spaß macht das aber auch nicht.
Die "richtig" gekennzeichneten Entlassmanagement-Rezepte werden bei uns normaler Weise auch nicht angenommen, und die Rezeption prüft jetzt Status / Arztnummer zu prüfen...
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Den Fall hatten wir auch einmal. Einen Widerspruch hielten wir für sinnlos, da
a) entweder das Rezept Entlassmanagement ist, und die Absetzung also rechtens
b) das Rezept kein Entlassmanagement ist, und also vom Klinikarzt nie hätte ausgestellt werden dürften.
Ein Vergütungsanspruch gegenüber der KK besteht also nicht. Jetzt kann man Regress beim Klinikarzt nehmen... Aber da ist der Reputationsschaden wahrscheinlich wirtschaftlich schlimmer als der Verlust des einen Rezepts.
Alternativ könnte man noch das Argument versuchen, dass der Therapeut nicht prüfen muss ob der Arzt verordnungsberechtigt ist - Spaß macht das aber auch nicht.
Die "richtig" gekennzeichneten Entlassmanagement-Rezepte werden bei uns normaler Weise auch nicht angenommen, und die Rezeption prüft jetzt Status / Arztnummer zu prüfen...
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FFGG schrieb:
wer sich informiert, hat Vorteile
im Heilmittelkatalog im Richtlinientext §16a Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagements (S. 145) steht es ebenfalls zum Nachlesen.
In unserer Praxissoftware werden uns die Fristen ebenfalls angezeigt.
Viel Erfolg weiterhin und ein angenehmes Wochenende von der Verwaltungsfee.
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Hallo,
im Heilmittelkatalog im Richtlinientext §16a Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagements (S. 145) steht es ebenfalls zum Nachlesen.
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Es geht ja eigentlich nicht um die Theorie sondern um den Praxisalltag!
Pat ruft an, du fragst alle Daten ab, es passt, du behandelst und schnallst nicht, dass es um so eine vermaledeite 4444444 VO ist :thumbsup: :rage:
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RoFo schrieb:
Verwaltungsfee schrieb am 5.4.19 10:55:
Hallo,
im Heilmittelkatalog im Richtlinientext §16a Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagements (S. 145) steht es ebenfalls zum Nachlesen.
In unserer Praxissoftware werden uns die Fristen ebenfalls angezeigt.
Viel Erfolg weiterhin und ein angenehmes Wochenende von der Verwaltungsfee.
Es geht ja eigentlich nicht um die Theorie sondern um den Praxisalltag!
Pat ruft an, du fragst alle Daten ab, es passt, du behandelst und schnallst nicht, dass es um so eine vermaledeite 4444444 VO ist :thumbsup: :rage:
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Verwaltungsfee schrieb:
Hallo,
im Heilmittelkatalog im Richtlinientext §16a Verordnung von Heilmitteln im Rahmen des Entlassmanagements (S. 145) steht es ebenfalls zum Nachlesen.
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Viel Erfolg weiterhin und ein angenehmes Wochenende von der Verwaltungsfee.
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