Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir ab sofort für unsere
Praxis in Falkensee
Physiotherapeuten /innen.
Eine Wohnung können wir Ihnen in
unmittelbarer Nähe (westlicher
Stadtrand Berlin) vermitteln.
Wir bieten flexible Arbeitszeiten
und ein überdurchschnittliches
Gehalt.
Ausbildungs -und Fortbildungskosten
werden von uns in Absprache
mitfinanziert.
Fortbildungstage,
Fahrkostenzuschuss,
Prämien, sowie ein Zuschuss zur
betrieblichen Altersvorsorge
sorgen für einen guten Teamgeis...
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betrieblichen Altersvorsorge
sorgen für einen guten Teamgeis...
Allerdings steht nicht das Entlassungsdatum auf dem Rezept. Nur das OP Datum, das ein ein Tag vor der Entlassung war. Rezeptdatum vom 29.6. ( Tag der Entlassung).
Kann ich dass so annehmen, ohne Entlassungsdatum?
Wenn es 12 Tage gültig ist, kann ich bis zum 4.7 behandeln, oder?
Oder zählt der Tag der Ausstellung mit, dann wäre es nur bis zum 10.7 gültig.
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physiobogen schrieb:
Habe heute von einem Patienten ein solches Rezept bekommen. Es steht quer über dem Rezept geschrieben drauf.
Allerdings steht nicht das Entlassungsdatum auf dem Rezept. Nur das OP Datum, das ein ein Tag vor der Entlassung war. Rezeptdatum vom 29.6. ( Tag der Entlassung).
Kann ich dass so annehmen, ohne Entlassungsdatum?
Wenn es 12 Tage gültig ist, kann ich bis zum 4.7 behandeln, oder?
Oder zählt der Tag der Ausstellung mit, dann wäre es nur bis zum 10.7 gültig.
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
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so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
Doch die Ausfertigung - also das Ausstellungsdatum, war der Entlass Tag. Also alles richtig. Vielen Dank !!
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physiobogen schrieb:
FFGG schrieb am 4.7.18 06:46:
so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
Doch die Ausfertigung - also das Ausstellungsdatum, war der Entlass Tag. Also alles richtig. Vielen Dank !!
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FFGG schrieb:
so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
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