Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Allerdings steht nicht das Entlassungsdatum auf dem Rezept. Nur das OP Datum, das ein ein Tag vor der Entlassung war. Rezeptdatum vom 29.6. ( Tag der Entlassung).
Kann ich dass so annehmen, ohne Entlassungsdatum?
Wenn es 12 Tage gültig ist, kann ich bis zum 4.7 behandeln, oder?
Oder zählt der Tag der Ausstellung mit, dann wäre es nur bis zum 10.7 gültig.
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physiobogen schrieb:
Habe heute von einem Patienten ein solches Rezept bekommen. Es steht quer über dem Rezept geschrieben drauf.
Allerdings steht nicht das Entlassungsdatum auf dem Rezept. Nur das OP Datum, das ein ein Tag vor der Entlassung war. Rezeptdatum vom 29.6. ( Tag der Entlassung).
Kann ich dass so annehmen, ohne Entlassungsdatum?
Wenn es 12 Tage gültig ist, kann ich bis zum 4.7 behandeln, oder?
Oder zählt der Tag der Ausstellung mit, dann wäre es nur bis zum 10.7 gültig.
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
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so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
Doch die Ausfertigung - also das Ausstellungsdatum, war der Entlass Tag. Also alles richtig. Vielen Dank !!
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physiobogen schrieb:
FFGG schrieb am 4.7.18 06:46:
so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
Doch die Ausfertigung - also das Ausstellungsdatum, war der Entlass Tag. Also alles richtig. Vielen Dank !!
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FFGG schrieb:
so steht es im RV:
3) Das Tagesdatum (Feld „Datum“ an Stelle 22 – 29 in Zeile 7 des Personalienfeldes) ist das Ausfertigungsdatum. Die Ausfertigung muss am Entlasstag erfolgen.
So gesehen, wäre dein Rezept nicht korrekt.
P.S: der Tag der Ausstellung zählt nicht mit zu der Behandlungsfrist der 7, bzw. 12 Tage.
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