Hallo, hab da eine Frage zu Entlassmanagement.
Wann muss das Rezept angefangen werden?
Dürfen bei dem Rezept auch Lücken sein, zwecks einer Krankheit des Patienten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Standard-Regelung: Innerhalb 7 Kalendertage anfangen, Abschluss innerhalb 12 Kalendertage. Jeweils nach Entlass-Tag.
Bis zum 31.03.22: 14 Tage und 21 Tage.
Lücke (mehr als 14 Tage) schaffst du somit nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Achtung, sieh dir Mal den Link an, Entlassmanagement muss innerhalb 7 Tage nach Entlassung begonnen werden, und darf bis zum 21.Tag behandelt werden.
Schaffst du das nicht - Rezeptabbruch
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https://www.physio.de/community/news/die-sonderregelungen-fuer-therapeuten-ab-dem-1.-nbsp-januar-nbsp-2022/99/10676/1
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Ich habe jetzt ein Entlass-Rezept bekommen , das am 10.5. vom KH ausgestellt wurde , aber die Patientin ist erst am 13. 5 . entlassen worden . Wir haben zwar innerhalb 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen , aber mir ist erst später aufgefallen daß das Rezept schon Tage vor ihrer Entlassung ausgestellt wurde . Jetzt frage ich mich ob ich damit Probleme bei der Abrechnung bekomme aus diesem Grund . Die Fristen 7 / 12 können wir einhalten .
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Ich habe jetzt ein Entlass-Rezept bekommen , das am 10.5. vom KH ausgestellt wurde , aber die Patientin ist erst am 13. 5 . entlassen worden . Wir haben zwar innerhalb 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen , aber mir ist erst später aufgefallen daß das Rezept schon Tage vor ihrer Entlassung ausgestellt wurde . Jetzt frage ich mich ob ich damit Probleme bei der Abrechnung bekomme aus diesem Grund . Die Fristen 7 / 12 können wir einhalten .
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Leni C. schrieb:
Ich habe jetzt ein Entlass-Rezept bekommen , das am 10.5. vom KH ausgestellt wurde , aber die Patientin ist erst am 13. 5 . entlassen worden . Wir haben zwar innerhalb 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen , aber mir ist erst später aufgefallen daß das Rezept schon Tage vor ihrer Entlassung ausgestellt wurde . Jetzt frage ich mich ob ich damit Probleme bei der Abrechnung bekomme aus diesem Grund . Die Fristen 7 / 12 können wir einhalten .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Info.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stimmt. 🙈 14 Tage ist VO-Dauer. 🤐
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Ahn schrieb:
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Leni C. schrieb:
Ich habe jetzt ein Entlass-Rezept bekommen , das am 10.5. vom KH ausgestellt wurde , aber die Patientin ist erst am 13. 5 . entlassen worden . Wir haben zwar innerhalb 7 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen , aber mir ist erst später aufgefallen daß das Rezept schon Tage vor ihrer Entlassung ausgestellt wurde . Jetzt frage ich mich ob ich damit Probleme bei der Abrechnung bekomme aus diesem Grund . Die Fristen 7 / 12 können wir einhalten .
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