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Hallo, hat sich beim Formular für Verordnung mit Entlassmanagement was geändert. Bisher war doch immer der Querbalken im Adresse bzw. Patientenfeld in rot mit Entlassmanagement. Is da jetzt was anders. Hab eine Verordnung zurück bekommen, weil Frist wegen entlassmanagement überschritten, ist aber ne ganz normale Verordnung aus dem Krankenhaus. Vielleicht klärt mich jemand auf falls was anders ist. Oder Fehler von Rechenzentrum.
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Hallo, hat sich beim Formular für Verordnung mit Entlassmanagement was geändert. Bisher war doch immer der Querbalken im Adresse bzw. Patientenfeld in rot mit Entlassmanagement. Is da jetzt was anders. Hab eine Verordnung zurück bekommen, weil Frist wegen entlassmanagement überschritten, ist aber ne ganz normale Verordnung aus dem Krankenhaus. Vielleicht klärt mich jemand auf falls was anders ist. Oder Fehler von Rechenzentrum.
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ergo19 schrieb:
Hallo, hat sich beim Formular für Verordnung mit Entlassmanagement was geändert. Bisher war doch immer der Querbalken im Adresse bzw. Patientenfeld in rot mit Entlassmanagement. Is da jetzt was anders. Hab eine Verordnung zurück bekommen, weil Frist wegen entlassmanagement überschritten, ist aber ne ganz normale Verordnung aus dem Krankenhaus. Vielleicht klärt mich jemand auf falls was anders ist. Oder Fehler von Rechenzentrum.
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Nein - die Kennzeichnung mittels des Querbalkens "Entlassmanagement" ist unverändert vorgesehen. Details sind in den Heilmittel-Richtlinien in §16a zu finden.
Heute hatte ich das vorerst letzte Telefonat zu gleichem Thema mit der Davaso als Abrechnungsdienstleister für die DAK - in den nächsten Tagen gibt es den Auftrag zur Klageeinreichung über den Rechtsanwalt: auch bei mir fehlte die Kennzeichnung als Entlassmanagement, das Abrechnungszentrum hat sich alleine auf die auffällige Arztnummer "4444444" berufen, woran es erkennbar sein sollte.
Witzig nach dreifachem hin und her war heute das letzte Telefonat, nachdem ich vor wenigen Tagen den Klageweg angekündigt hatte: auf dem Scan der Davaso wäre die Kennzeichnung Entlassmanagement - zwar schwach aber erkennbar - zu sehen. Auf meinem sehr deutlichen Scan vor Absenden der Verordnung ist auch keinen Fall irgendwas zu erkennen und bislang war auch klar, dass diese Kennzeichnung fehlt.
Zuletzt kam schriftlich von der Davaso: "Im vorliegenden Fall fehlt der Querbalken, jedoch sind die übrigen Kennzeichen vorhanden: die Verordnung wurde durch ein Krankenhaus am Tag der Entlassung ausgestellt (Ausstellungsdatum = Entlassungsdatum) und weist die Pseudoarztnummer auf. Hierdurch ist die Verordnung eindeutig entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags gekennzeichnet".
Interessant, dass bislang die Kennzeichnung "Entlassmanagement" fehlte - jetzt ist wie von Zauberhand etwas aufgetaucht, was es bisher nicht gab. Hier ist für mich eine Grenze überschritten wurden, die nach juristischer Aufarbeitung schreit!
Den gleichen Fall hat die Rechtsanwaltskanzlei Alt & Partner übrigens erst vor kurzem vor dem Sozialgericht München vorgetragen - den Bericht darüber gibt es hier: Link
Gruß
Nora
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• Friedrich Merz
Nein - die Kennzeichnung mittels des Querbalkens "Entlassmanagement" ist unverändert vorgesehen. Details sind in den Heilmittel-Richtlinien in §16a zu finden.
Heute hatte ich das vorerst letzte Telefonat zu gleichem Thema mit der Davaso als Abrechnungsdienstleister für die DAK - in den nächsten Tagen gibt es den Auftrag zur Klageeinreichung über den Rechtsanwalt: auch bei mir fehlte die Kennzeichnung als Entlassmanagement, das Abrechnungszentrum hat sich alleine auf die auffällige Arztnummer "4444444" berufen, woran es erkennbar sein sollte.
Witzig nach dreifachem hin und her war heute das letzte Telefonat, nachdem ich vor wenigen Tagen den Klageweg angekündigt hatte: auf dem Scan der Davaso wäre die Kennzeichnung Entlassmanagement - zwar schwach aber erkennbar - zu sehen. Auf meinem sehr deutlichen Scan vor Absenden der Verordnung ist auch keinen Fall irgendwas zu erkennen und bislang war auch klar, dass diese Kennzeichnung fehlt.
Zuletzt kam schriftlich von der Davaso: [i]"Im vorliegenden Fall fehlt der Querbalken, jedoch sind die übrigen Kennzeichen vorhanden: die Verordnung wurde durch ein Krankenhaus am Tag der Entlassung ausgestellt (Ausstellungsdatum = Entlassungsdatum) und weist die Pseudoarztnummer auf. Hierdurch ist die Verordnung eindeutig entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags gekennzeichnet".[/i]
Interessant, dass bislang die Kennzeichnung "Entlassmanagement" fehlte - jetzt ist wie von Zauberhand etwas aufgetaucht, was es bisher nicht gab. Hier ist für mich eine Grenze überschritten wurden, die nach juristischer Aufarbeitung schreit!
Den gleichen Fall hat die Rechtsanwaltskanzlei Alt & Partner übrigens erst vor kurzem vor dem Sozialgericht München vorgetragen - den Bericht darüber gibt es hier: https://www.rechtsanwaltalt.de/2021/02/26/physiotherapeut-verklagt-dak-erfolgreich-wegen-behandlungskosten-und-verzugspauschale/
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Nein - die Kennzeichnung mittels des Querbalkens "Entlassmanagement" ist unverändert vorgesehen. Details sind in den Heilmittel-Richtlinien in §16a zu finden.
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Witzig nach dreifachem hin und her war heute das letzte Telefonat, nachdem ich vor wenigen Tagen den Klageweg angekündigt hatte: auf dem Scan der Davaso wäre die Kennzeichnung Entlassmanagement - zwar schwach aber erkennbar - zu sehen. Auf meinem sehr deutlichen Scan vor Absenden der Verordnung ist auch keinen Fall irgendwas zu erkennen und bislang war auch klar, dass diese Kennzeichnung fehlt.
Zuletzt kam schriftlich von der Davaso: "Im vorliegenden Fall fehlt der Querbalken, jedoch sind die übrigen Kennzeichen vorhanden: die Verordnung wurde durch ein Krankenhaus am Tag der Entlassung ausgestellt (Ausstellungsdatum = Entlassungsdatum) und weist die Pseudoarztnummer auf. Hierdurch ist die Verordnung eindeutig entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags gekennzeichnet".
Interessant, dass bislang die Kennzeichnung "Entlassmanagement" fehlte - jetzt ist wie von Zauberhand etwas aufgetaucht, was es bisher nicht gab. Hier ist für mich eine Grenze überschritten wurden, die nach juristischer Aufarbeitung schreit!
Den gleichen Fall hat die Rechtsanwaltskanzlei Alt & Partner übrigens erst vor kurzem vor dem Sozialgericht München vorgetragen - den Bericht darüber gibt es hier: Link
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Nora
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Ich hab noch nicht einmal eine Pseudoarztnummer, ist ne normale mit verschiedenen Ziffern. Werde morgen mal anrufen. Querbalken ist definitiv keiner drauf.
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ergo19 schrieb:
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Heute hatte ich das vorerst letzte Telefonat zu gleichem Thema mit der Davaso als Abrechnungsdienstleister für die DAK - in den nächsten Tagen gibt es den Auftrag zur Klageeinreichung über den Rechtsanwalt: auch bei mir fehlte die Kennzeichnung als Entlassmanagement, das Abrechnungszentrum hat sich alleine auf die auffällige Arztnummer "4444444" berufen, woran es erkennbar sein sollte.
Witzig nach dreifachem hin und her war heute das letzte Telefonat, nachdem ich vor wenigen Tagen den Klageweg angekündigt hatte: auf dem Scan der Davaso wäre die Kennzeichnung Entlassmanagement - zwar schwach aber erkennbar - zu sehen. Auf meinem sehr deutlichen Scan vor Absenden der Verordnung ist auch keinen Fall irgendwas zu erkennen und bislang war auch klar, dass diese Kennzeichnung fehlt.
Zuletzt kam schriftlich von der Davaso: "Im vorliegenden Fall fehlt der Querbalken, jedoch sind die übrigen Kennzeichen vorhanden: die Verordnung wurde durch ein Krankenhaus am Tag der Entlassung ausgestellt (Ausstellungsdatum = Entlassungsdatum) und weist die Pseudoarztnummer auf. Hierdurch ist die Verordnung eindeutig entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags gekennzeichnet".
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Witzig nach dreifachem hin und her war heute das letzte Telefonat, nachdem ich vor wenigen Tagen den Klageweg angekündigt hatte: auf dem Scan der Davaso wäre die Kennzeichnung Entlassmanagement - zwar schwach aber erkennbar - zu sehen. Auf meinem sehr deutlichen Scan vor Absenden der Verordnung ist auch keinen Fall irgendwas zu erkennen und bislang war auch klar, dass diese Kennzeichnung fehlt.
Zuletzt kam schriftlich von der Davaso: "Im vorliegenden Fall fehlt der Querbalken, jedoch sind die übrigen Kennzeichen vorhanden: die Verordnung wurde durch ein Krankenhaus am Tag der Entlassung ausgestellt (Ausstellungsdatum = Entlassungsdatum) und weist die Pseudoarztnummer auf. Hierdurch ist die Verordnung eindeutig entsprechend den Vorgaben des Rahmenvertrags gekennzeichnet".
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