Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
Teil unseres Teams werden möchten
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unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
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ich habe hier ein KH-Rezept(Arzt-Nr. 999999900) mit Ausstellungsdatum 30.03.20. Behandlungsbeginn ist spätestens 15.05.20 eingetragen. Kann ich das überhaupt annehmen? Eigentlich ja verfallen.
Hab leider noch nicht gefunden, ob es da eine andere Rechtsgrundlage in Coronazeiten gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund
Oli
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oliver252 schrieb:
Hallo zusammen,
ich habe hier ein KH-Rezept(Arzt-Nr. 999999900) mit Ausstellungsdatum 30.03.20. Behandlungsbeginn ist spätestens 15.05.20 eingetragen. Kann ich das überhaupt annehmen? Eigentlich ja verfallen.
Hab leider noch nicht gefunden, ob es da eine andere Rechtsgrundlage in Coronazeiten gibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe und bleibt gesund
Oli
Das beantwortet allerdings deine Frage nicht, weil ich es nicht weiß.
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Leni C. schrieb:
Soviel ich weiß sind auch die Fristen bei Entlassmanagement ausgesetzt . Wir haben im Heim eine Patientin , die am 30.04.20 KG und ML bei Entlassung aus dem KH mitbekommen hat . Das Heim steckt jeden , der aus dem KH kommt , vorsichtshalber 14 Tage in Quarantäne auf eine extra freigemachte Station . Diese betreten wir nicht , auch wenn die Patientin symptomfrei ist . Also können wir mit der Behandlung frühestens am 15.5.20 beginnen .
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a schubart schrieb:
Ich würde das Rezept so nicht annehmen. Das ausstellungsdatum ist ja 1 1/2 Monate her . Das würde ich nicht riskieren es sei denn der Patient holt sich schriftlich was von der Krankenkasse das sie es übernehmen und bis wann sie es übernehmen. Hast sonst nur Theater damit und im Zweifel umsonst gearbeitet
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RoFo schrieb:
Ich würde das nicht annehmen.
Das beantwortet allerdings deine Frage nicht, weil ich es nicht weiß.
Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Verordnung ist auch mit den gelockerten Corona-Regeln nicht mehr gültig. Siehe:
Befristete Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie - Gemeinsamer Bundesausschuss
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