ID: REF394T
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
chronischen psychischen
Erkrankungen.
Wir bieten in unserer Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie am
Standort Herborn eine
stationsbezogene
Bewegungstherapi...
Vitos Herborn bildet gemeinsam mit
Vitos Weil-Lahn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
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Erkrankungen.
Wir bieten in unserer Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie am
Standort Herborn eine
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Bewegungstherapi...
meine Software meckert bei einer Therapiefrequenz Angabe 8Entlassmanagement) von 1-5x wöchentlich.
Ist das richtig? Dachte, dass dies möglich sein!
Danke für Eure Hilfe
Grüße Didi
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Sabine Rabbel schrieb:
Ist m.E. möglich, egal ob Entlassmanagement- oder Normalo-VO. Hat Deine Software eine lmaA-Funktion?
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Ptdidi schrieb:
Was ist das? Arbeite mit iPrax.
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physiobogen schrieb:
Das ist möglich. Wir bekommen öfter Rezepte mit 1-6 pro Woche aus der Uniklinik.
Ich meinte eine ignorieren-Funktion.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Ptdidi
Ich meinte eine ignorieren-Funktion.
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anika666 schrieb:
@Ptdidi Bei mir auch. Ich ignoriere das.
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Ptdidi schrieb:
Hallo zusammen,
meine Software meckert bei einer Therapiefrequenz Angabe 8Entlassmanagement) von 1-5x wöchentlich.
Ist das richtig? Dachte, dass dies möglich sein!
Danke für Eure Hilfe
Grüße Didi
Ich mach das Übliche nach HMK, dann abbrechen wenn notwendig und der Patient kommt da eh meist mit einem normalen Rezept.
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JoKo28 schrieb:
Naja, ich frage mich da immer ob 5x die Woche nach einem KH Aufenthalt Sinn macht.
Ich mach das Übliche nach HMK, dann abbrechen wenn notwendig und der Patient kommt da eh meist mit einem normalen Rezept.
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postri-77 schrieb:
Safer ist es nicht annehmen. Musst genau schauen an der Regeln. Zu große Absetzungsrisiko.
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Horatio72 schrieb:
Ich habe es noch nicht ein einziges mal gepackt ein Entlassungsmanagment Rezept anzunehmen. So Kurzfristig hab ich nie was frei.
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pt ani schrieb:
@Horatio72 Manchmal, selten, fragen Patienten zwei Monate VOR der OP nach Terminen. Dann funktioniert das. Aber nur dann.
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Horatio72 schrieb:
Hatte ich tatsächlich auch schon 2-3 mal, aber dann ist jedesmal die OP verschoben worden. Von allen dummen Sachen die wir in den letzten Jahren erleben mussten ist die mit dem EM für mich die unsinnigste. !
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johannes687 schrieb:
Solange die Fristen des Entlassmanagements eingehalten werden, kann die VO natürlich so angenommen und durchgeführt werden. Es gibt keine maximale Frequenz für das Entlassmanagement, also ist die VO auch so korrekt.
ich habe da auch ein Problem. Verordnet wurden 6 mal MLD 30 mit einer Frequenz 1-3 x wöchentlich. Jetzt meint mein Programm das wäre ungültig mit folgender Begründung:
-Entlassverordnungen müssen innerhalb von 7 Tagen unter Einhaltung der Frequenz und Heilmittelmenge erbracht werden können.
Ich weiß ,dass ich nicht alle 6 Termine unterbringe und das Rezept vorher abbrechen muss. Bin kurz davor meinen Patient gleich zum Hausarzt zu schicken. Dann wäre ich auf der sicheren Seite. Was meint ihr?
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Weniger als 6 Behandlungen sind überhaupt kein Problem!
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pt ani schrieb:
@helga902 Du musst innerhalb von 7 Tagen anfangen und in 12 Tagen fertig sein bzw. abbrechen. Wieviele Behandlungen Du in der Zeit schaffst, ist egal. Nur nicht mehr als 3x/Woche, also nicht die Frequenz überschreiten.
Weniger als 6 Behandlungen sind überhaupt kein Problem!
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helga902 schrieb:
So hätte ich das bisher auch gedacht. Nur, weil mir das Programm (Buchner flow) das als ungültig markiert, war ich verunsichert.
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helga902 schrieb:
Hallo,
ich habe da auch ein Problem. Verordnet wurden 6 mal MLD 30 mit einer Frequenz 1-3 x wöchentlich. Jetzt meint mein Programm das wäre ungültig mit folgender Begründung:
-Entlassverordnungen müssen innerhalb von 7 Tagen unter Einhaltung der Frequenz und Heilmittelmenge erbracht werden können.
Ich weiß ,dass ich nicht alle 6 Termine unterbringe und das Rezept vorher abbrechen muss. Bin kurz davor meinen Patient gleich zum Hausarzt zu schicken. Dann wäre ich auf der sicheren Seite. Was meint ihr?
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JoKo28 schrieb:
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