Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
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Clearer schrieb:
Fehlt die Kennzeichnung aufgrund des fehlenden Querbalkens, greifen die Vorgaben für "normale" Rezepte.
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ergo19 schrieb:
Wie sieht die aktuelle Kennzeichnung für Entlassmanagement aus? Ich habe eine Verordnung die vom Rechenzentrum zurückkam, weil es zu Absetzungen kommen wird. Weder Querbalken, kein Status mit 4, keine Arztnummer mit "444444" , sondern 999999900 (Uni), Betriebstättennr. beginnt mit 754.... Wer weiß mehr???
Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
Quelle: Link
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Jan Herrmann schrieb:
Für uns zählt nur der rote Querbalken.
Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
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ergo19 schrieb:
Danke smiley
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ergo19 schrieb:
Hab ne normale Verordnung Muster 13.
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