Hallo, mein Name ist Katharina
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
Praxis zu schätzen weiß.
Was ich dir bieten kann:
1. Gestaltu...
Bimböse und ich bin die Inhaberin
der Q4 Physiotherapie in Berlin
Köpenick. Ich führe eine kleine,
charmante und moderne Praxis, in
der der persönliche Kontakt und
die individuelle Betreuung unserer
Patienten an oberster Stelle
stehen. Durch den Weggang einer
Mitarbeiterin suche ich nun nach
einer engagierten Verstärkung, die
den familiären Charakter und die
besonderen Vorzüge einer kleinen
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Was ich dir bieten kann:
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Clearer schrieb:
Fehlt die Kennzeichnung aufgrund des fehlenden Querbalkens, greifen die Vorgaben für "normale" Rezepte.
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ergo19 schrieb:
Wie sieht die aktuelle Kennzeichnung für Entlassmanagement aus? Ich habe eine Verordnung die vom Rechenzentrum zurückkam, weil es zu Absetzungen kommen wird. Weder Querbalken, kein Status mit 4, keine Arztnummer mit "444444" , sondern 999999900 (Uni), Betriebstättennr. beginnt mit 754.... Wer weiß mehr???
Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
Quelle:
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Jan Herrmann schrieb:
Für uns zählt nur der rote Querbalken.
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Im Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement steht eindeutig, dass immer der Vordruck mit "Entlassmanagement" zu verwenden ist. Von irgendeinem Status 4 steht hier nichts!
2.3 Werden im Rahmen des Entlassmanagements Vordrucke mittels
Blankoformularbedruckungsverfahren gemäß Anlage 2a BMV-Ä erstellt, ist ausschließlich
Sicherheitspapier in den Formaten DIN A4 und DIN A5 mit additiver Kennzeichnung
„Entlassmanagement“ gemäß des hier abgebildeten Musters zu verwenden, welches die in
Anlage 2a genannten Spezifikationen erfüllt. Dabei ist bei der Herstellung der Vordrucke
sicherzustellen, dass sich gegenüber dem hier abgebildeten Muster in der Gestaltung,
Abmessung, Druckstärke und Schriftgröße keine Abweichungen ergeben. Für die
Kennzeichnung gilt Ziffer 1.1.10.3 zum Blindfarbenaufdruck (rot) der Anlage 2a BMV-Ä
entsprechend. Das Muster 16 (Arzneiverordnungsblatt) ist ausschließlich unter Verwendung
des konventionellen Vordrucks, nicht über Blankoformularbedruckung, zu erstellen
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ergo19 schrieb:
Danke smiley
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ergo19 schrieb:
Hab ne normale Verordnung Muster 13.
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