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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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habe eine Absetzung erhalten, da eine Frist im Rahmen der Behandlung eines Rezepts des Entlassmanagements überschritten war. Das Rezept war nicht als Entlassmanagement-Rezept gekennzeichnet. Folglich ging es bei uns als normales Rezept eines KH durch
.
Inwieweit besteht eine Prüfpflicht, ob KH Rezepte dem Entlassmanagement zuzuordnen sind? Ich möchte Widerspruch einlegen und benötige Argumente.
Wer hat ähnlichen Fall bereits bei sich gehabt? Danke für Eure Antworten.
Stefan
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Problem beschreiben
sportiiii schrieb:
Hallo liebe Forumler,
habe eine Absetzung erhalten, da eine Frist im Rahmen der Behandlung eines Rezepts des Entlassmanagements überschritten war. Das Rezept war nicht als Entlassmanagement-Rezept gekennzeichnet. Folglich ging es bei uns als normales Rezept eines KH durch
.
Inwieweit besteht eine Prüfpflicht, ob KH Rezepte dem Entlassmanagement zuzuordnen sind? Ich möchte Widerspruch einlegen und benötige Argumente.
Wer hat ähnlichen Fall bereits bei sich gehabt? Danke für Eure Antworten.
Stefan
-Blindstreifen Entlassmanagement auf Rezept, Adressfeld oder Rückseite
-30 Stelle in Zeile 6 des Persaonalienfeldes (Status) enthält die Ziffer 4
-BSNR beginnt mit "75"
-LANR ist 4444444+Fachbereich
all das sind ja Hinweise auf Entlassmanangement, und du hast hier auch Prüfpflicht. Sollte es durch nichts zu erkennen sein, auf jeden Fall Widerspruch.
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danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
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sportiiii schrieb:
Hi FFGG,
danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
Ich kann dir nicht sagen, ob ein Widerspruch Erfolg haben wird oder nicht, ich denke aber eher nicht.
Aber versuchs doch einfach, was kann schon passieren, ausser dass es zeit kostet?
Viel Erfolg.
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FFGG schrieb:
Stimmt, aber Behandlungsfristen sind zu prüfen / beachten, und diese sind beim ELM eben anders.
Ich kann dir nicht sagen, ob ein Widerspruch Erfolg haben wird oder nicht, ich denke aber eher nicht.
Aber versuchs doch einfach, was kann schon passieren, ausser dass es zeit kostet?
Viel Erfolg.
Hi FFGG,
danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
Auf jedenfall
Versuch macht immer klug
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denise2003 schrieb:
sportiiii schrieb am 18.6.18 13:56:
Hi FFGG,
danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
Auf jedenfall
Versuch macht immer klug
Hi FFGG,
danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
Überprüfung der BSNR und LANR nicht aufgeführt.. -starkes Argument!
Ein KH-ELM muß innerhalb 7 K-Tage nach Entlassung (=Ausstellungsdatum) begonnen werden und innerhalb 12 K-Tage abgeschlossen sein. Darüber hinausgehende Behandlungstermine verfallen!
Viel Erfolg!
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Sedy schrieb:
sportiiii schrieb am 18.6.18 13:56:
Hi FFGG,
danke für die schnelle Meldung.
Position 2,3 und 4 Deiner Aufzählung sind bei mir der Fall.
Aber in den HMRL ist eine Überprüfung der BSNR, LANR und des Satus nicht aufgeführt...
Also Widerspruch einlegen?
Überprüfung der BSNR und LANR nicht aufgeführt.. -starkes Argument!
Ein KH-ELM muß innerhalb 7 K-Tage nach Entlassung (=Ausstellungsdatum) begonnen werden und innerhalb 12 K-Tage abgeschlossen sein. Darüber hinausgehende Behandlungstermine verfallen!
Viel Erfolg!
Kann mir jemand schreiben ob diese KH-EML Sache auch für Privatrezepte gilt.
Herzlichen Dank voraus!
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Sedy schrieb:
Servus Kollegen.
Kann mir jemand schreiben ob diese KH-EML Sache auch für Privatrezepte gilt.
Herzlichen Dank voraus!
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FFGG schrieb:
Gilt nicht für PKV Rezepte
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Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Nur nochmal zur Veranschaulichung der Hinweise auf ein Rezept aus dem Entlassmanagement:
-Blindstreifen Entlassmanagement auf Rezept, Adressfeld oder Rückseite
-30 Stelle in Zeile 6 des Persaonalienfeldes (Status) enthält die Ziffer 4
-BSNR beginnt mit "75"
-LANR ist 4444444+Fachbereich
all das sind ja Hinweise auf Entlassmanangement, und du hast hier auch Prüfpflicht. Sollte es durch nichts zu erkennen sein, auf jeden Fall Widerspruch.
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