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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
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ich finde grad nix zu Empfangsbestätigung/Patientenunterschrift. Fällt das unter Rahmenvertrag oder Heilmittelrichtlinien?
Das suche ich, weil ich bisher nie einen ergänzenden Vermerk zu Unterschriften von Pflegepersonal bzw Ehegatten gemacht habe. Das war bisher auch noch nie ein Problem, aber - unabhängig von den derzeitigen Neuregelungen - hatte ich irgendwo mitbekommen, dass das nun strenger gehandhabt wird.
Danke für hilfreiche Infos!
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Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Das steht in den Rahmenverträgen. Kurze Notiz, wer unterschrieben hat, reicht.
Viele Grüße
Monika
Danke und LG
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WinnieE schrieb:
In den Rahmenverträgen hab ich es nicht gefunden. Muss ich noch mal nachlesen.
Danke und LG
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Katerchen schrieb:
Ich hab mir einen Stempel machen lassen mit "Unterschrift geleistet durch" und dann ein paar Auswahlmöglichkeiten wie. z.B. Elternteil, Ehepartner usw. Da kreuz ich nur noch an was zutrifft. Allerdings muss ich bei den neuen Formularen noch schauen, wo ich den hinbekomme. Mach das schon seit Monaten so.
du wirst bestimmt nicht nur 20ger VO haben...da hast den bis zu 14 Unterschriftszeilen frei, um deinen stelmpe dort aufzudrücken
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Hallo Katerchen,
du wirst bestimmt nicht nur 20ger VO haben...da hast den bis zu 14 Unterschriftszeilen frei, um deinen stelmpe dort aufzudrücken
MfG
JürgenK
Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leis-tungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von des-sen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflege-personal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese).
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
§6 Abschnitt 6:
Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leis-tungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von des-sen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflege-personal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese).
Viele Grüße
Monika
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WinnieE schrieb:
das gilt nur für VDEK´s
§17 Abschnitt 2
Die notwendige Bestätigung über den Erhalt der Leistung auf dem Verordnungsblatt kann durch eine betreuende Person erfolgen, wenn der Anspruchsberechtigte aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, selbst zu unterschreiben. Ein klärender Vermerk ist auf der Verordnung anzubringen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Here you are:
§17 Abschnitt 2
Die notwendige Bestätigung über den Erhalt der Leistung auf dem Verordnungsblatt kann durch eine betreuende Person erfolgen, wenn der Anspruchsberechtigte aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage ist, selbst zu unterschreiben. Ein klärender Vermerk ist auf der Verordnung anzubringen.
Viele Grüße
Monika
der Beitrag kommt für mich recht passend. Hatte heute Mittag mit der Davaso eine länger Diskussion darüber, ob ich verpflichtet bin ergänzende Angaben über die Person machen muß, die unterschreibt. Im Rahmenvertrag der vdek lautet es im §6Abs3: "Die abgegebene Therapie sowie der ggf. durchgeführte Hausbesuch ist vom Heilmittelerbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich d.h. im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe von dem Patienten, ersatzweise durch Angehörige bzw. Betreuende, durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen." Nicht mehr und nicht weniger
Die oben beschriebenen Anmerkungen, dass weitere Vermerke gemacht werden müssen, davon steht nichts im Rahmenvertrag?! In welchem Bundesland sind denn solche Hinweise wie oben beschrieben Bestandteil des Rahmenvertrages?
Und zweitens: Wie soll man jedes mal ermitteln, in welchem Verhältnis die Begleitperson oder bei Hausbesuchen die anwesende Person steht. Das widersprich doch dem Datenschutz und ich denk mal, dazu sind wir ga nicht berechtigt - oder?
Ich habe mich bei der DAK um Klärung bemüht. Mal schauen, was dabei herauskommt
Gruß und bleibt virenfrei
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ergo4u schrieb:
Moin,
der Beitrag kommt für mich recht passend. Hatte heute Mittag mit der Davaso eine länger Diskussion darüber, ob ich verpflichtet bin ergänzende Angaben über die Person machen muß, die unterschreibt. Im Rahmenvertrag der vdek lautet es im §6Abs3: "Die abgegebene Therapie sowie der ggf. durchgeführte Hausbesuch ist vom Heilmittelerbringer auf der Rückseite der Verordnung verständlich d.h. im Wortlaut und unter Angabe des Datums darzustellen und am Tage der Leistungsabgabe von dem Patienten, ersatzweise durch Angehörige bzw. Betreuende, durch Unterschrift auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen." Nicht mehr und nicht weniger
Die oben beschriebenen Anmerkungen, dass weitere Vermerke gemacht werden müssen, davon steht nichts im Rahmenvertrag?! In welchem Bundesland sind denn solche Hinweise wie oben beschrieben Bestandteil des Rahmenvertrages?
Und zweitens: Wie soll man jedes mal ermitteln, in welchem Verhältnis die Begleitperson oder bei Hausbesuchen die anwesende Person steht. Das widersprich doch dem Datenschutz und ich denk mal, dazu sind wir ga nicht berechtigt - oder?
Ich habe mich bei der DAK um Klärung bemüht. Mal schauen, was dabei herauskommt
Gruß und bleibt virenfrei
Die Zitate stammen aus den zur Zeit noch gültigen Rahmenverträgen VdEK und RVO Nordrhein für Physios.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Kann es sein, dass Du Ergo bist?
Die Zitate stammen aus den zur Zeit noch gültigen Rahmenverträgen VdEK und RVO Nordrhein für Physios.
Viele Grüße
Monika
sorry, ganz vergessen - ja Ergo in Niedersachsen
Gruß
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ergo4u schrieb:
Hi Monika,
sorry, ganz vergessen - ja Ergo in Niedersachsen
Gruß
wir haben das bisher immer hinter die betroffen Behandlung geschrieben, ob Mamma, Papa oder Oma unterschrieben haben. Wir halt jetzt noch mehr "gequetscht".
Aber Deine Idee mit dem Stempel ist toll. Hatte bisher nur welche für "Coronaunterbrechung" oder "Therapeut/Patient - Urlaub/ Krank" Werde mir jetzt auch einen für die Unterschriften machen lassen und immer schön farbig, wird richtig toll und voll auf der Rückseite werden. :smile:
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idefix- schrieb:
@Katerchen,
wir haben das bisher immer hinter die betroffen Behandlung geschrieben, ob Mamma, Papa oder Oma unterschrieben haben. Wir halt jetzt noch mehr "gequetscht".
Aber Deine Idee mit dem Stempel ist toll. Hatte bisher nur welche für "Coronaunterbrechung" oder "Therapeut/Patient - Urlaub/ Krank" Werde mir jetzt auch einen für die Unterschriften machen lassen und immer schön farbig, wird richtig toll und voll auf der Rückseite werden. :smile:
habe gerade eure Rahmenverträge überflogen.
Die sind ja viel toleranter als unsere! Aber es steht nirgendwo, dass überhaupt die Möglichkeit in Beracht gezogen wird, dass jemand anderes als der Versicherte unterschreiben könnte. Unter Deinem Paragraphen steht jedenfalls nicht Dein Zitat. Hast Du aus dem akttuellen Rahmenvertrag zitiert?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@ergo4u,
habe gerade eure Rahmenverträge überflogen.
Die sind ja viel toleranter als unsere! Aber es steht nirgendwo, dass überhaupt die Möglichkeit in Beracht gezogen wird, dass jemand anderes als der Versicherte unterschreiben könnte. Unter Deinem Paragraphen steht jedenfalls nicht Dein Zitat. Hast Du aus dem akttuellen Rahmenvertrag zitiert?
Viele Grüße
Monika
hier der Link:
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Gruß und ein schönes Wochenende
Josef
Das gibt es noch:
Dinge, die nichts kosten und jeden mit Freude erfüllen:
ein freundliches Wort
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ergo4u schrieb:
Hi Monika,
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Gruß und ein schönes Wochenende
Josef
Das gibt es noch:
Dinge, die nichts kosten und jeden mit Freude erfüllen:
ein freundliches Wort
genau dort steht nichts über eine Unterschrift, die i.A. erfolgt oder wie und ob sie gekennzeichnet wird. Diese Möglichkeit wird nicht in Betracht gezogen. Deshalb würde ich die KK nach der schriftlichen Rechtsgrundlage in den Rahmenverträgen fragen.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hi Josef,
genau dort steht nichts über eine Unterschrift, die i.A. erfolgt oder wie und ob sie gekennzeichnet wird. Diese Möglichkeit wird nicht in Betracht gezogen. Deshalb würde ich die KK nach der schriftlichen Rechtsgrundlage in den Rahmenverträgen fragen.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
WinnieE schrieb:
Guten Morgen,
ich finde grad nix zu Empfangsbestätigung/Patientenunterschrift. Fällt das unter Rahmenvertrag oder Heilmittelrichtlinien?
Das suche ich, weil ich bisher nie einen ergänzenden Vermerk zu Unterschriften von Pflegepersonal bzw Ehegatten gemacht habe. Das war bisher auch noch nie ein Problem, aber - unabhängig von den derzeitigen Neuregelungen - hatte ich irgendwo mitbekommen, dass das nun strenger gehandhabt wird.
Danke für hilfreiche Infos!
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