Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
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folgendes Problem mit dem Eigenanteil: ich habe ein Rezept über 10x Bobath mit Hausbesuch im Pflegeheim vom 03.06.2016 von der Deutschen BKK wie folgt abgerechnet:
EA: 32,80€
Jetzt schreibt mir das Abrechnungszentrum:
Die Rechnung wird um 3,20€ gekürzt, da der Eigenanteil nicht richtig berechnet wurde und nicht dem gesetzlichen Zuzahlungsbetrag entspricht.
Ich benutze Theorg und es ist das 5. Rezept dieser Patientin in Folge und bisher hat immer alles gestimmt.
Ich kann die Kürzung nicht nachvollziehen...
Kann mir jemand helfen?
Habe dort angerufen und man fordert mich auf schriftlich meine Anfrage zu stellen...
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Problem beschreiben
teuflchen83 schrieb:
Hallo liebes Forum,
folgendes Problem mit dem Eigenanteil: ich habe ein Rezept über 10x Bobath mit Hausbesuch im Pflegeheim vom 03.06.2016 von der Deutschen BKK wie folgt abgerechnet:
EA: 32,80€
Jetzt schreibt mir das Abrechnungszentrum:
Die Rechnung wird um 3,20€ gekürzt, da der Eigenanteil nicht richtig berechnet wurde und nicht dem gesetzlichen Zuzahlungsbetrag entspricht.
Ich benutze Theorg und es ist das 5. Rezept dieser Patientin in Folge und bisher hat immer alles gestimmt.
Ich kann die Kürzung nicht nachvollziehen...
Kann mir jemand helfen?
Habe dort angerufen und man fordert mich auf schriftlich meine Anfrage zu stellen...
Wenn alles stimmt, die 3,20€ nachfordern zzgl. 40€ Verzugspauschale.
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Kitane schrieb:
In welchem Bundesland bist du denn? Hast du den Eigenateil für den Hausbeuch auch mitberechnet. Nach welcher Preisliste rechnest du den ab? zvk oder IFK? Vielleicht hat sich doch deinerseits ein Fehler eingeschlichen
2. Wer ist Dein Vertragspartner....Emmendingen...oder die Deutsche BKK?
Wenn ich solche Unstimmigkeiten habe, wende ich mich grundsätzlich an meinen Vertragspartner.
Wenn der Zuzahlungsbetrag stimmt, schicke denen eine Mahnung mit den weiter oben genannten Verzugszinsen.
MFG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
1. Den Eigenanteil kannst Du doch selbst berechnen
2. Wer ist Dein Vertragspartner....Emmendingen...oder die Deutsche BKK?
Wenn ich solche Unstimmigkeiten habe, wende ich mich grundsätzlich an meinen Vertragspartner.
Wenn der Zuzahlungsbetrag stimmt, schicke denen eine Mahnung mit den weiter oben genannten Verzugszinsen.
MFG....B.
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teuflchen83 schrieb:
Ich bin in Hessen.
22,80€ für 10x Bobath
10,00€ Rezept
Hausbesuchseigenanteil im Pflegeheim wird bei den Primärkassen in Hessen nicht berechnet, da der erste Hausbesuch voll und alle weiteren mit einem reduzierten Satz abgerechnet werden und somit bei der Zuzahlung eine Ungerechtigkeit bestehen würde.
Ich habe die 40,00€ schon 5x bei verschiedenen Kassen in Rechnung gestellt und hatte bisher nie Erfolg damit. Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
Die DAK und die Barmer zahlen neuerdings bei mir immer erst nach 21 Tagen anstatt der vereinbarten 14. Die Dame am Telefon meint: seien Sie doch froh, immer noch 7 Tage vor der AOK....ohne Worte.
An wen richtet ihr denn die Verzugspauschale? Kasse oder Abrechnungszentrum? Ich hab immer an die Kasse geschrieben, denn die sind ja mein Vertragspartner...
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teuflchen83 schrieb:
Ich bin mir sicher, dass es stimmt.
22,80€ für 10x Bobath
10,00€ Rezept
Hausbesuchseigenanteil im Pflegeheim wird bei den Primärkassen in Hessen nicht berechnet, da der erste Hausbesuch voll und alle weiteren mit einem reduzierten Satz abgerechnet werden und somit bei der Zuzahlung eine Ungerechtigkeit bestehen würde.
Ich habe die 40,00€ schon 5x bei verschiedenen Kassen in Rechnung gestellt und hatte bisher nie Erfolg damit. Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
Die DAK und die Barmer zahlen neuerdings bei mir immer erst nach 21 Tagen anstatt der vereinbarten 14. Die Dame am Telefon meint: seien Sie doch froh, immer noch 7 Tage vor der AOK....ohne Worte.
An wen richtet ihr denn die Verzugspauschale? Kasse oder Abrechnungszentrum? Ich hab immer an die Kasse geschrieben, denn die sind ja mein Vertragspartner...
[...]
[1] Ich habe die 40,00€ schon 5x bei verschiedenen Kassen in Rechnung gestellt und hatte bisher nie Erfolg damit. Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
[2] Die DAK und die Barmer zahlen neuerdings bei mir immer erst nach 21 Tagen anstatt der vereinbarten 14. Die Dame am Telefon meint: seien Sie doch froh, immer noch 7 Tage vor der AOK....ohne Worte.
[3] An wen richtet ihr denn die Verzugspauschale? Kasse oder Abrechnungszentrum? Ich hab immer an die Kasse geschrieben, denn die sind ja mein Vertragspartner...
zu 1): Es gab eine Übergangsfrist nach der, je nach Auslegung der Geschichte, erst ab dem 01.07.2016 die Entschädigung für Verzug fällig wurde. Schnee von gestern, jede Berufung auf "alte" Dauerschuldverhältnisse ist seit ca. 46 Tagen ungültig. Man kann's natürlich trotzdem versuchen...
zu 2) Wenn vertraglich ein Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbart ist gibt es keinen(!) Grund das einseitig überziehen zu können, erst recht nicht regelmäßig. Jeder einzelne Fall: €40 zzgl. Zinsen. Es steht den VdEK-Mitgliedern offen einen neuen Vertrag mit Zahlungsziel 21 Tage auszuhandeln, bis das geschehen ist gilt die bestehende Vereinbarung. Alternativ kannst du, unter Verweis auf die mangelhafte Zahlungsmoral dieser beiden spezifischen GKVen ihre Versicherten in die Vorleistung ziehen (vgl. §13 SGB V). Mal schauen ob Barmer und DAK gegenüber ihren paar verbliebenen Versicherten auch so dreist sind?
Ja, dabei kann es passieren das DAK- und Barmer-Versicherte in andere Praxen abwandern. Und? Reduziert deine Problemlast...
zu 3) Die Entschädigungsforderung richtet sich gegen den Schuldner, die GKV. Jeglicher Versuch die Verantwortung an das Abrechnungszentrum abzuwimmeln ist ungültig, jeder Unternehmer haftet auch für Versäumnisse seiner Angestellten und Subunternehmer.
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Papa Alpaka schrieb:
teuflchen83 schrieb am 17.8.16 10:12:
[...]
[1] Ich habe die 40,00€ schon 5x bei verschiedenen Kassen in Rechnung gestellt und hatte bisher nie Erfolg damit. Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
[2] Die DAK und die Barmer zahlen neuerdings bei mir immer erst nach 21 Tagen anstatt der vereinbarten 14. Die Dame am Telefon meint: seien Sie doch froh, immer noch 7 Tage vor der AOK....ohne Worte.
[3] An wen richtet ihr denn die Verzugspauschale? Kasse oder Abrechnungszentrum? Ich hab immer an die Kasse geschrieben, denn die sind ja mein Vertragspartner...
zu 1): Es gab eine Übergangsfrist nach der, je nach Auslegung der Geschichte, erst ab dem 01.07.2016 die Entschädigung für Verzug fällig wurde. Schnee von gestern, jede Berufung auf "alte" Dauerschuldverhältnisse ist seit ca. 46 Tagen ungültig. Man kann's natürlich trotzdem versuchen...
zu 2) Wenn vertraglich ein Zahlungsziel von 14 Tagen vereinbart ist gibt es keinen(!) Grund das einseitig überziehen zu können, erst recht nicht regelmäßig. Jeder einzelne Fall: €40 zzgl. Zinsen. Es steht den VdEK-Mitgliedern offen einen neuen Vertrag mit Zahlungsziel 21 Tage auszuhandeln, bis das geschehen ist gilt die bestehende Vereinbarung. Alternativ kannst du, unter Verweis auf die mangelhafte Zahlungsmoral dieser beiden spezifischen GKVen ihre Versicherten in die Vorleistung ziehen (vgl. §13 SGB V). Mal schauen ob Barmer und DAK gegenüber ihren paar verbliebenen Versicherten auch so dreist sind?
Ja, dabei kann es passieren das DAK- und Barmer-Versicherte in andere Praxen abwandern. Und? Reduziert deine Problemlast...
zu 3) Die Entschädigungsforderung richtet sich gegen den Schuldner, die GKV. Jeglicher Versuch die Verantwortung an das Abrechnungszentrum abzuwimmeln ist ungültig, jeder Unternehmer haftet auch für Versäumnisse seiner Angestellten und Subunternehmer.
ab dem 30. Juni 2016 müssen die Kassen die 40€ Verzugspauschale bezahlen, vorher konnte sie in Kenntnis der Rechtslage die Zahlung verweigern
Wenn Kassen nicht in den vertraglich festgelegten Fristen bezahlen, mahnen inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen
Zuzahlung
Primärkassen Hessen 10x Bobath = 227,50€ - 32,80€ ZuZa Grundlage Preisliste physio.de
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Tempelritter schrieb:
Der Ansprechpartner ist immer die Kasse
ab dem 30. Juni 2016 müssen die Kassen die 40€ Verzugspauschale bezahlen, vorher konnte sie in Kenntnis der Rechtslage die Zahlung verweigern
Wenn Kassen nicht in den vertraglich festgelegten Fristen bezahlen, mahnen inkl. Verzugspauschale und Verzugszinsen
Zuzahlung
Primärkassen Hessen 10x Bobath = 227,50€ - 32,80€ ZuZa Grundlage Preisliste physio.de
Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
Dafür braucht man keinen Anwalt. Da schreibt man sich einmal eine Musterklage zusammen und kann diese dann ohne Anwalt beim Sozialgericht einreichen. Da gibt es wie vor dem Amtsgericht keinen Anwaltszwang.
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Wonderwoman schrieb:
teuflchen83 schrieb am 17.8.16 10:12:
Die Kassen reagieren entweder gar nicht und man müsste dafür einen Anwalt einschalten oder sie schreiben mir Briefe warum und weshalb sie nicht zahlen müssen.
Dafür braucht man keinen Anwalt. Da schreibt man sich einmal eine Musterklage zusammen und kann diese dann ohne Anwalt beim Sozialgericht einreichen. Da gibt es wie vor dem Amtsgericht keinen Anwaltszwang.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und hier in die Preislisten für Hessen geschaut. Die Preise für RVO gelten ab 1.6.
und beinhaltet , dass die kleine HB Pauschale sprich die Positionsnummer 29902 sehr wohl mit einem Eigenanteil berechnet werden muss für 10 x HB also 3,20 Euro. Also erstmal richtig kontrollieren, als gleich immer die Kassen oder Abrechnungszentren zu verteufeln. Ich arbeite auch mit Theorg nur oft ist der Bediener bei Fehlern verantwortlich. Also prüf es selber nach . Schönen Abend
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Kitane schrieb:
Hallo teufelchen 83 .
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und hier in die Preislisten für Hessen geschaut. Die Preise für RVO gelten ab 1.6.
und beinhaltet , dass die kleine HB Pauschale sprich die Positionsnummer 29902 sehr wohl mit einem Eigenanteil berechnet werden muss für 10 x HB also 3,20 Euro. Also erstmal richtig kontrollieren, als gleich immer die Kassen oder Abrechnungszentren zu verteufeln. Ich arbeite auch mit Theorg nur oft ist der Bediener bei Fehlern verantwortlich. Also prüf es selber nach . Schönen Abend
"Hausbesuchseigenanteil im Pflegeheim wird bei den Primärkassen in Hessen nicht berechnet, da der erste Hausbesuch voll und alle weiteren mit einem reduzierten Satz abgerechnet werden"
nicht mehr? Das würde die Kürzung erklären.
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Tempelritter schrieb:
Dann stimmt die Aussage von Teufelchen
"Hausbesuchseigenanteil im Pflegeheim wird bei den Primärkassen in Hessen nicht berechnet, da der erste Hausbesuch voll und alle weiteren mit einem reduzierten Satz abgerechnet werden"
nicht mehr? Das würde die Kürzung erklären.
Teufelchen, Du hast mein herzliches Beileid bei dem Versuch, einer Kassenprüfstelle eine Regelung klarzumachen, die zwar dem praktischen Verstand ent-, aber dem, was die Prüfstellen-EDV aussagt, widerspricht. Falls sich kein Verband dahinterklemmt, ist es möglicherweise einfacher, bei den Patienten nachzukassieren.
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Sabine Rabbel schrieb:
Ich schätze mal, es ist genauso wie es jahrelang in Berlin war: die Sonderregelung gilt durchaus noch, weil jede andere Regelung Stuß wäre, ist aber nicht schriftlich fixiert und bei den Preisverhandlungen schlicht vergessen worden, denn in Preisverhandlungen schickt man ja jottbewahre keine Leute, die was von Abrechnung verstehen.
Teufelchen, Du hast mein herzliches Beileid bei dem Versuch, einer Kassenprüfstelle eine Regelung klarzumachen, die zwar dem praktischen Verstand ent-, aber dem, was die Prüfstellen-EDV aussagt, widerspricht. Falls sich kein Verband dahinterklemmt, ist es möglicherweise einfacher, bei den Patienten nachzukassieren.
dann halt dich doch einfach zurück, denn dass es so abgerechnet wird wie ich oben geschrieben habe, habe ich schriftlich von den primärkassen.
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teuflchen83 schrieb:
ich geh bei deinem frechen beitrag mal davon aus, dass du nicht aus hessen kommst du hier gängigen abrechnungen nicht kennst...
dann halt dich doch einfach zurück, denn dass es so abgerechnet wird wie ich oben geschrieben habe, habe ich schriftlich von den primärkassen.
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teuflchen83 schrieb:
vielen dank für deine ausführliche antwort.
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Kitane schrieb:
So interpretiere ich die Preisliste für Hessen
Laut dem aktuellen Preisvereinbarungstext nebst Zuzahlungslisten von Juni dieses Jahres ist das wohl nicht mehr der Fall (Quelle: IFK). :tired_face:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Von wann ist denn dieses Schreiben?
Laut dem aktuellen Preisvereinbarungstext nebst Zuzahlungslisten von Juni dieses Jahres ist das wohl nicht mehr der Fall (Quelle: IFK). :tired_face:
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Tempelritter schrieb:
hast du die korrekten Preise abgeglichen? Das mit dem 5. Rezept in Folge muss nichts bedeuten.
Wenn alles stimmt, die 3,20€ nachfordern zzgl. 40€ Verzugspauschale.
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
wo liegt jetzt der Fehler?
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